Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 27.01.1995 - 8 S 39.95
- OVG Berlin, 10.03.1995 - 8 S 39.95
- VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
wenn keine feste Frist gesetzt worden sei (BVerfGE 8, 89, 91; 60, 313, 317).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt, muß das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten (vgl. BVerfGE 42, 243, 247); fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muß es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. BVerfG, NJW 91, 2758; BVerfGE 17, 191, 193; 8, 89, 91; 6, 12, 15; 4, l90, 192).
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Soweit es demgegenüber um die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geht und eine hierbei möglicherweise bewirkte Verfassungsverletzung dementsprechend durch die Entscheidungen der Gerichte in der Hauptsache auch nicht mehr ausgeräumt werden könnte, verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg des Eilverfahrens erschöpft ist (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72.93 - Umdruck, S. 7 sowie zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfGE 59, 63 (81); 65, 227 (233) 77, 381 (401 f.): 80, 40 (45)). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt, muß das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten (vgl. BVerfGE 42, 243, 247); fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muß es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. BVerfG, NJW 91, 2758; BVerfGE 17, 191, 193; 8, 89, 91; 6, 12, 15; 4, l90, 192).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Soweit es demgegenüber um die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geht und eine hierbei möglicherweise bewirkte Verfassungsverletzung dementsprechend durch die Entscheidungen der Gerichte in der Hauptsache auch nicht mehr ausgeräumt werden könnte, verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg des Eilverfahrens erschöpft ist (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72.93 - Umdruck, S. 7 sowie zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfGE 59, 63 (81); 65, 227 (233) 77, 381 (401 f.): 80, 40 (45)). - VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Die Beschwerdeführerin beruft sich auf das durch die Verfassung von Berlin, zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung namentlich durch Artikel 62 VvB, inhaltsgleich mit Artikel 103 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht auf rechtliches Gehör (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18.92 = JR 1993, 519 , und vom 11. August 1993 - VerfGH 58.92 - ) hinsichtlich dessen die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs auch dann besteht, wenn - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht - im vorliegenden Fall der Verwaltungsgerichtsordnung - ist (st. Rspr., u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89.93 - NJW 1994, 437 ). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
wenn keine feste Frist gesetzt worden sei (BVerfGE 8, 89, 91; 60, 313, 317). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Entscheidet es, ohne die Zeit abzuwarten, innerhalb deren eine angekündigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann, oder war der Zeitraum bis zur gesetzten Frist nicht angemessen (vgl. BVerfGE 49, 212, 215/216), so liegt darin ebenso eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör wie bei einer Entscheidung vor Ablauf einer gesetzten Frist. - BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt, muß das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten (vgl. BVerfGE 42, 243, 247); fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muß es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. BVerfG, NJW 91, 2758; BVerfGE 17, 191, 193; 8, 89, 91; 6, 12, 15; 4, l90, 192). - BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt, muß das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten (vgl. BVerfGE 42, 243, 247); fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muß es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. BVerfG, NJW 91, 2758; BVerfGE 17, 191, 193; 8, 89, 91; 6, 12, 15; 4, l90, 192). - BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt, muß das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten (vgl. BVerfGE 42, 243, 247); fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muß es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. BVerfG, NJW 91, 2758; BVerfGE 17, 191, 193; 8, 89, 91; 6, 12, 15; 4, l90, 192).
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde: Fehlende Rechtswegerschöpfung wegen …
Dieses ist verletzt, wenn ein Gericht den Ablauf einer von ihm selbst gesetzten Frist nicht abwartet, bevor es eine Entscheidung trifft (st. Rspr., Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 - LVerfGE 3, 121 (125 ); vgl. BVerfGE 42, 243 (247)). - VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf rechtliches Gehör, der der Verfassungsgerichtshof folgt (vgl. schon Beschluss vom 21. November 1995 - VerfGH 32/95 -, LVerfGE 3, 121 ), muss das Gericht den Ablauf einer selbst gesetzten Frist abwarten; fehlt es an einer eindeutigen Fristsetzung, so muss es insbesondere dann, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsmittels vorbehalten hat, mit einer die Beschwerde zurückweisenden Entscheidung angemessene Zeit warten (vgl. zum Bundesrecht zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; ferner BVerfG, NJW 1991, 2758; BVerfGE 17, 191 ; 8, 89 ; 6, 12 ; 4, 190 ).
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