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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 06.11.1991 - 9-VIII-90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6834
VerfGH Bayern, 06.11.1991 - 9-VIII-90 (https://dejure.org/1991,6834)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.1991 - 9-VIII-90 (https://dejure.org/1991,6834)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 1991 - 9-VIII-90 (https://dejure.org/1991,6834)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VerfGH 44, 124
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

    Die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschreitet der Gesetzgeber nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (VerfGH vom 6.11.1991 = VerfGH 44, 124/132 f.; VerfGH vom 8.11.2002 = VerfGH 55, 143/155 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450

    Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige …

    Es könne vielmehr sogar die Pflicht zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen bestehen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 6.11.1991, BayVBl 1992, 80 sowie Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, RdNr. 16 zu Art. 5).

    Rn. 166 An der Verfassungsmäßigkeit des Art. 5 Abs. 1 KAG bestehen keine Zweifel (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 12.1.2005 - Vf. 3-VII-03, BayVBl 2005, 361 und Entscheidung vom 6.11.1991 - Vf. 9-VII-90, BayVBl 1992, 80).

    Der Verbesserungsaufwand, der nur entstehen kann, wenn - wie vorliegend - eine Einrichtung endgültig hergestellt ist (BayVGH…, Beschluss vom 9.10.2001, a.a.O.), muss im Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) auf alle Alt- und Neuanschließer gleichmäßig verteilt werden, für Neuanschließer grundsätzlich durch entsprechende Erhöhung des Herstellungsbeitrages (BayVerfGH, Entscheidung vom 6. November 1991 - Vf.9-VII-90 -, GK 1992 RdNr. 192 = BayVBl 1992, 80).

  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

    Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22; siehe auch BayVerfGH, E.v. 6.11.1991 - Vf. 9-VII-90 - VerfGHE 44, 124 = BayVBl. 1992, 80, juris [Leitsatz]).
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