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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06, VerfGH 98 A/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23545
VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06, VerfGH 98 A/06 (https://dejure.org/2006,23545)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.10.2006 - VerfGH 98/06, VerfGH 98 A/06 (https://dejure.org/2006,23545)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 98/06, VerfGH 98 A/06 (https://dejure.org/2006,23545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VvB Art. 15 Abs. 4; AufenthG § 60 a Abs. 2; VwVfG § 51; VwVfG § 48; VwVfG § 49; VvB Art. 12 Abs. 1
    D (A), Ausweisung, Türken, Assoziationsberechtigte, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rücknahme, Widerruf, Rechtsweggarantie, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Wiederholungsgefahr, Spezialprävention, Schutz von Ehe und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (28)

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00

    Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Die in Art. 12 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, verpflichtet Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (Beschlüsse vom 8. März 2000, NVwZ-RR 2001, 60 und 19. August 2005 - VerfGH 11/04 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Das gilt auch bei der Prüfung der rechtlichen Unmöglichkeit einer Abschiebung im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG (zu § 55 Abs. 2 AuslG: Beschluss vom 8. März 2000, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 106, 13 ).

    Wegen des besonderen Ranges, der den Grundrechtsgütern Ehe und Familie im Gefüge der Verfassung zukommt, sind im Bereich des Aufenthaltsrechts die Entscheidungen der Fachgerichte einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle nicht allein dahingehend zugänglich, ob sie offensichtlich unhaltbar sind, vielmehr bedarf es der Prüfung ihrer Vertretbarkeit (Beschluss vom 8. März 2000, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht etwa BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Denn die gerügten Grundrechtsverstöße beruhen gerade auf der Versagung von Eilrechtsschutz (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 ).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist und um so weniger zurückstehen darf, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschlüsse vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - und 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).

    Rn. 38 (1.) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Ehe mit einem deutschen Partner einen ausländischen Staatsangehörigen nicht schlechthin vor einer Abschiebung schützt, sondern eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der beabsichtigten Maßnahme und den Interessen der hiervon betroffenen Ehepartner erfordert (vgl. Beschluss vom 9. Mai 2003 - VerfGH 188/02, 188 A/02 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 35, 382 ; 51, 386 ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Die in Art. 12 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, verpflichtet Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (Beschlüsse vom 8. März 2000, NVwZ-RR 2001, 60 und 19. August 2005 - VerfGH 11/04 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Wegen des besonderen Ranges, der den Grundrechtsgütern Ehe und Familie im Gefüge der Verfassung zukommt, sind im Bereich des Aufenthaltsrechts die Entscheidungen der Fachgerichte einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle nicht allein dahingehend zugänglich, ob sie offensichtlich unhaltbar sind, vielmehr bedarf es der Prüfung ihrer Vertretbarkeit (…Beschluss vom 8. März 2000, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht etwa BVerfGE 76, 1 ).

  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Zwar wird angenommen, dass bestandskräftig ausgewiesene assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Ausländerbehörde jedenfalls über ein Wiederaufgreifen des Ausweisungsverfahrens außerhalb des Anwendungsbereichs des § 51 VwVfG (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne) haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. November 2004 - 11 S 2771/03 -, juris und NVwZ-RR 2006, 147 [nur Leits.]; VGH Kassel, InfAuslR 2005, 451).

    Es entspricht der Rechtsprechung auch anderer Oberverwaltungsgerichte, dass die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Behörden nicht etwa dazu zwingt, auf der Grundlage der jetzigen Sach- und Rechtslage völlig neu über die Ausweisung des Betroffenen zu entscheiden (vgl. OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2006 - 11 LA 147/05

    Änderung der Rechtslage gegenüber einer bereits bestandskräftig gewordenen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Zwar wird angenommen, dass bestandskräftig ausgewiesene assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Ausländerbehörde jedenfalls über ein Wiederaufgreifen des Ausweisungsverfahrens außerhalb des Anwendungsbereichs des § 51 VwVfG (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne) haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. November 2004 - 11 S 2771/03 -, juris und NVwZ-RR 2006, 147 [nur Leits.]; VGH Kassel, InfAuslR 2005, 451).

    Es entspricht der Rechtsprechung auch anderer Oberverwaltungsgerichte, dass die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Behörden nicht etwa dazu zwingt, auf der Grundlage der jetzigen Sach- und Rechtslage völlig neu über die Ausweisung des Betroffenen zu entscheiden (vgl. OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen des Antrags auf Wiederaufgreifen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Zwar wird angenommen, dass bestandskräftig ausgewiesene assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Ausländerbehörde jedenfalls über ein Wiederaufgreifen des Ausweisungsverfahrens außerhalb des Anwendungsbereichs des § 51 VwVfG (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne) haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. November 2004 - 11 S 2771/03 -, juris und NVwZ-RR 2006, 147 [nur Leits.]; VGH Kassel, InfAuslR 2005, 451).

    Es entspricht der Rechtsprechung auch anderer Oberverwaltungsgerichte, dass die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Behörden nicht etwa dazu zwingt, auf der Grundlage der jetzigen Sach- und Rechtslage völlig neu über die Ausweisung des Betroffenen zu entscheiden (vgl. OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Zur Begründung verwies er auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger (BVerwG, InfAuslR 2005, 26), aus der sich ergebe, dass seine Ausweisung nicht als Regelausweisung gemäß § 47 des Ausländergesetzes - AuslG - hätte verfügt werden dürfen.

    Rn. 30 (aa) Die Prognose hinsichtlich der vom Beschwerdeführer auch gegenwärtig noch ausgehenden schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entspricht den vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen an die Ausweisung von türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei - ARB 1/80 - besitzen (vgl. BVerwG, InfAuslR 2005, 26 und InfAuslR 2006, 114), insbesondere beruht sie auf spezialpräventiven, gerade das persönliche Verhalten des Beschwerdeführers berücksichtigenden Gründen.

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Auch stellt es keine prinzipielle Verkürzung des durch Art. 15 Abs. 4 VvB gewährleisteten Rechtsschutzes dar, wenn ein Ausländer darauf verwiesen wird, seinen Rechtsschutz durch deutsche Gerichte vom Ausland her zu betreiben (Beschluss vom 29. Oktober 1997 - VerfGH 42/97 - unter Hinweis auf BVerfGE 69, 220 ).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist und um so weniger zurückstehen darf, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschlüsse vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - und 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).

  • VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93

    Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz zur Neueinteilung der …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Rn. 23 aa) Art. 15 Abs. 4 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist und um so weniger zurückstehen darf, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschlüsse vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - und 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
    Die in Art. 12 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, verpflichtet Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (Beschlüsse vom 8. März 2000, NVwZ-RR 2001, 60 und 19. August 2005 - VerfGH 11/04 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit …

  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU …

  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen …

  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns …

  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
  • VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 188/02
  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der juristischen Fakultät der Technischen …

  • VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00

    Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven …

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei …

  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die …

  • VGH Hessen, 29.07.2005 - 12 TG 1987/05

    Türke; Assoziationsberechtigter; Wiederaufgreifen eines Ausweisungsverfahrens

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 40 A/96

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gerichtet auf Anberaumung einer …

  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04
  • VG Hamburg, 16.02.2005 - 6 E 421/05

    Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern nach § 47 Ausländergesetz …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 11 S 84.06

    Keine Anspruch, auch nicht im Wege der Ermessensreduzierung, auf Wiederaufgreifen …

    Das Vewaltungsgericht hat zutreffend in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1995, NVwZ 1995, 1097 f. m.w.N.; BVerwG, Beschluss v. 16. Februar 1993 - 9 B 241.92 -, NVwZ-RR 1994, 119; vgl. auch Beschluss des Senats vom 10. Mai 2006 - 11 S 40.05 -, in Juris, bestätigt durch LVerfG Berlin, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 98/06, 98 A/06 -) ausgeführt, dass eine Änderung der Rechtsprechung keine Änderung der Rechtslage i. S. v. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt.
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