Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 20.03.2009 - 4 U 49/08
- VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1209
- VerfGH 64, 61
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
In Anlehnung an die Vorschrift des § 244 Abs. 3 StPO darf der Richter einen Beweisantrag insbesondere dann ablehnen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache unerheblich, bereits erwiesen oder offenkundig ist, wenn das Beweismittel unzulässig, unerreichbar oder völlig ungeeignet ist oder wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird, wobei die Wahrunterstellung nicht zum Nachteil der Gegenpartei verwertet werden darf, wenn diese die Behauptung bestritten hat (BGH vom 17.2.1970 = BGHZ 53, 245/259 f.; Greger in Zöller, RdNrn. 8 a ff. vor § 284).Eine Beweiserhebung darf jedoch nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht (vgl. BGHZ 53, 245/260; BGH vom 19.3.2002 = NJW-RR 2002, 1072/1073; Greger in Zöller, RdNr. 12 vor § 284).
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.5.2006 = NJW 2006, 2099) müsse sich die Klägerin dieses Verhalten des Anlagevermittlers unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zurechnen lassen und sei den Beschwerdeführern deshalb schadensersatzpflichtig.Es hat sich dieser Rechtsprechung auch insoweit angeschlossen, als danach von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses - als Voraussetzung für die Vermutung einer eigenen Aufklärungspflicht der Bank - auszugehen ist, wenn sich diese Angaben objektiv als grob falsch darstellen, sodass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH vom 16.5.2006 = NJW 2006, 2099/2104 f.; BGH vom 20.3.2007 = NJW 2007, 2396/2401; BGH vom 6.11.2007 = NJW 2008, 644/647 f.).
- BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04
Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Dafür reiche eine 40%ige Abweichung der tatsächlich erzielbaren von der zugesicherten Miete aus (BGH vom 20.3.2007 = NJW 2007, 2396).Es hat sich dieser Rechtsprechung auch insoweit angeschlossen, als danach von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses - als Voraussetzung für die Vermutung einer eigenen Aufklärungspflicht der Bank - auszugehen ist, wenn sich diese Angaben objektiv als grob falsch darstellen, sodass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH vom 16.5.2006 = NJW 2006, 2099/2104 f.; BGH vom 20.3.2007 = NJW 2007, 2396/2401; BGH vom 6.11.2007 = NJW 2008, 644/647 f.).
- BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03
Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Es hat sich dieser Rechtsprechung auch insoweit angeschlossen, als danach von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses - als Voraussetzung für die Vermutung einer eigenen Aufklärungspflicht der Bank - auszugehen ist, wenn sich diese Angaben objektiv als grob falsch darstellen, sodass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH vom 16.5.2006 = NJW 2006, 2099/2104 f.; BGH vom 20.3.2007 = NJW 2007, 2396/2401; BGH vom 6.11.2007 = NJW 2008, 644/647 f.). - BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09
Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Diese Frage stellt sich vielmehr erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung (vgl. BGH vom 21.9.2010 = NJW-RR 2011, 124/125 m. w. N.). - BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01
Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Eine Beweiserhebung darf jedoch nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht (vgl. BGHZ 53, 245/260; BGH vom 19.3.2002 = NJW-RR 2002, 1072/1073; Greger in Zöller, RdNr. 12 vor § 284). - BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Hierbei ist auch darzulegen, warum nicht auszuschließen ist, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre (vgl. BGH vom 19.3.2009 = NJW 2009, 1609;… Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 8. Aufl. 2011, RdNrn. 9 und 13 zu § 321 a). - VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09
Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts, an die der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht gebunden ist (vgl. VerfGH vom 19.10.2010 = NJW-RR 2011, 430), genügte dieser Vortrag den Mindestanforderungen an die Darlegung einer für die angegriffene Entscheidung kausalen Gehörsverletzung. - VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrensrechtlichen oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70). - VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09
Rn. 28 a) Der Verfassungsgerichtshof prüft auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin nach, ob Verfahrensgrundrechte der Bayerischen Verfassung verletzt sind, die - wie hier Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29). - VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
- VerfGH Bayern, 14.04.1989 - 70-VI-87
- VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …
Vorliegend bestehen zwar Zweifel an der - vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts zu beurteilenden (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; vom 25.5.2011 NJW-RR 2011, 1209/1210; vom 2.10.2013 VerfGHE 64, 61/66) - Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer erhobenen Anhörungsrügen, weil fraglich ist, ob konkrete Gehörsverletzungen geltend gemacht wurden. - VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das …
Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann schließlich auch dann verletzt sein, wenn das Gericht einem entscheidungserheblichen Beweisantrag nicht folgt und die Nichterhebung des Beweises auf einer Auslegung und Handhabung des Verfahrensrechts beruht, die unter Berücksichtigung des Art. 91 Abs. 1 BV unvertretbar ist (VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 19.8.2010 VerfGHE 63, 144/152; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67). - VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge
- VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf …
Rn. 28 Grundsätzlich kann die Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags, mit dem sich das Gericht befasst hat, einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67;… vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 41).Erforderlich ist die Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht der rügenden Partei die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, sowie substanziierter Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung (VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/66).
Auch wenn die formalen Anforderungen insoweit nicht überspannt werden dürfen (VerfGHE 64, 61/66), genügte die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers vom 14. Dezember 2017 im Hinblick auf die unterbliebene Vernehmung des Herrn N. den Anforderungen nicht.
- VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13
Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge
Offensichtlich ist die Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs jedoch nur, wenn der Beschwerdeführer nach den konkreten Umständen des Falls davon ausgehen musste, dass sein Rechtsmittel als unzulässig verworfen würde (vgl. VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209; VerfGH vom 17.2.2012 = BayVBl 2013, 81 f.).Daran fehlt es nicht erst dann, wenn das Fachgericht, welches den Rechtsbehelf als unzulässig verworfen hat, nach der vom Verfassungsgerichtshof eigenständig vorzunehmenden Bewertung die formalen Anforderungen des Rechtsbehelfs überspannt hat (vgl. VerfGH NJW-RR 2011, 1209; VerfGH BayVBl 2013, 81 f.), sondern bereits dann, wenn der Beschwerdeführer berechtigterweise im Ungewissen sein konnte, ob der fragliche Rechtsbehelf nicht doch zulässig war, seine Zulässigkeit also zumindest nicht als völlig ausgeschlossen erschien (VerfGH vom 14.4.1989 = VerfGH 42, 50/52; VerfGH vom 21.7.1989 = VerfGH 42, 117/LS 1 und 120).
- VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17
Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht
Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67;… BayVBl 2016, 671 Rn. 26 m. w. N.;… vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19). - VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem …
Dem entsprechend stellen auch zahlreiche jüngere Entscheidungen darauf ab, dass in verfahrensrechtlicher Hinsicht (abgesehen vom Willkürverbot) nur "inhaltsgleiche" Verfahrensgrundrechte Prüfungsmaßstab sein können (VerfGH vom 15.9.2009 = VerfGH 62, 178/186; VerfGH vom 12.5.2010 = VerfGH 63, 62/67; VerfGH vom 16.5.2011 Vf. 60-VI-10; VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; VerfGH vom 9.2.2012; VerfGH vom 1.3.2012). - VerfGH Bayern, 17.02.2012 - 97-VI-11
Verletzung rechtlichen Gehörs durch zivilgerichtliches Urteil
Die sinngemäße Auffassung des Gerichts, die Rügeschrift vom 3. Juni 2011 genüge nicht den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 321 a Abs. 2 Satz 5 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, überspannt die formalen Anforderungen einer Anhörungsrüge in einer Weise, die für die Beschwerdeführerin nicht vorhersehbar war (vgl. VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209).Rn. 33 Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts im Beschluss vom 29. Juni 2011, an die der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht gebunden ist (vgl. VerfGH vom 19.10.2010 = NJW-RR 2011, 430; VerfGH NJW-RR 2011, 1209/1210), genügte dieser Vortrag den Mindestanforderungen an die Darlegung einer für die angegriffene Entscheidung kausalen Gehörsverletzung.
Rn. 34 3. Da die Beschwerdeführerin somit die mit der Verfassungsbeschwerde gerügte Gehörsverletzung im Anhörungsrügeverfahren hinreichend substanziiert geltend gemacht hat, ist trotz der vom Amtsgericht angenommenen Unzulässigkeit der Anhörungsrüge auch der fachgerichtliche Rechtsweg in der nach Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG erforderlichen Weise erschöpft worden (vgl. VerfGH NJW-RR 2011, 1209/1210).
- VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf …
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13. Oktober 2011 war wegen ihrer - vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts zu beurteilenden (VerfGH vom 19.10.2010 = NJW-RR 2011, 430; VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210) - offensichtlichen Unzulässigkeit nicht geeignet, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenzuhalten. - VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf …
Rn. 55 Zwar kann auch die Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 19.8.2010 = BayVBl 2010, 733; VerfGH vom 25.05.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210). - VerfGH Bayern, 27.04.2017 - 32-VI-16
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen …
- VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14
Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch
- VerfGH Bayern, 06.06.2024 - 24-VI-23
Mangels Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen …
- VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des …
- VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener …
- VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19
Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen
- VerfGH Bayern, 13.03.2024 - 37-VI-20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
- VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer …
- VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14
Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges
- VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Unbegründete Verfassungsbeschwerde
- VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
Keine erneuter Fristlauf für die Verfassungsbeschwerde durch Entscheidung über …
- VerfGH Bayern, 22.02.2017 - 82-VI-15
Teils unstatthafte, teils unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahme …
- VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14
Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines …
- VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
- VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten
- VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
Teilung von Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs
- VerfGH Bayern, 14.04.2016 - 50-VI-15
Mangels Rechtswegerschöpfung und hinreichender Substanziierung unzulässige …
- VerfGH Bayern, 09.02.2012 - 31-VI-11
Verletzung rechtlichen Gehörs in einer familienrechtlichen Kostensache
- VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 62/12
Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1 …
- VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu …
- VerfGH Bayern, 20.03.2013 - 111-VI-11
Zur Frage von Beratungs- und Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".