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   OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01   

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https://dejure.org/2001,303
OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01 (https://dejure.org/2001,303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2001 - Verg 16/01 (https://dejure.org/2001,303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - Verg 16/01 (https://dejure.org/2001,303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2001, 419
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    Der Untersuchungsgrundsatz zwingt aber nicht dazu, allen denkbaren Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts (hier: allen nur denkbaren rechnerischen und sachlichen Fehlern in der Angebotsauswertung) von Amts wegen nachzugehen (vgl. BGH WuW/E BGH 990, 993 - "Papierfiltertüten"; BGH NZBau 2001, 151, 154; KG NZBau 2000, 531, 534; vgl. auch Senat, Beschl. v. 20.12.2000 - Verg 20/00).

    Das gilt im Vergabenachprüfungsverfahren umso mehr in Anbetracht der in den §§ 113 Abs. 2, 120 Abs. 2 GWB geregelten Mitwirkungs- und Förderungspflichten der Beteiligten; danach muß insbesondere der Antragsteller zu den sein Begehren rechtfertigenden Tatsachen vortragen und Beweismöglichkeiten aufzeigen (BGH NZBau 2001, 151, 154).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    Im übrigen sieht das Gesetz eine Wartefrist zwischen der Erklärung der Rüge und der Einreichung des Nachprüfungsantrags nicht vor, so daß die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags von der Beachtung einer solchen Wartefrist auch nicht abhängig gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a. M., NZBau 2001, 101, 103 f. = BauR 2000, 1595, 1597, dort auch zu den Kostenfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber aufgrund der Rügeerklärung sofort einlenkt und sich dadurch das Nachprüfungsverfahren erledigt).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    Kosten des Beschwerdeverfahrens beruhen auf einer analogen Anwendung der §§ 128 Abs. 3 und 4 GWB, 154 Abs. 3, 159 Satz 1 VwGO (vgl. hierzu Senat, NZBau 2000, 440, 444).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    So ist schon mehrfach in der Rechtsprechung entschieden worden, daß sich der Auftraggeber (als Beschwerdegegner) auf alle gegen den Antragsteller gerichteten Ausschlußgründe und andererseits der Antragsteller (als Beschwerdegegner) auf alle - nicht gemäß § 107 Abs. 3 GWB ohnehin ausgeschlossenen - Rügen von Vergaberechtsverstößen berufen kann, auch wenn die Vergabekaitimer die jeweiligen Beanstandungen nicht akzeptiert hat (BayObLG NZBau 2000, 211, 213; Senat, NZBau 2000, 155, 157) .
  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    dd) Wenn allerdings der Auftraggeber - wie hier - von diesen Vergabebestimmungen Gebrauch macht, ist er auch selbst daran gebunden, auf die Einhaltung der bindend aufgestellten Mindestbedingungen zu achten, und kann nicht zu Gunsten eines Bewerbers oder Bieters - auf die Erfüllung der Mindestbedingungen verzichten (vgl. BayObLG NZBau 2000, 259, 261).
  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    So ist schon mehrfach in der Rechtsprechung entschieden worden, daß sich der Auftraggeber (als Beschwerdegegner) auf alle gegen den Antragsteller gerichteten Ausschlußgründe und andererseits der Antragsteller (als Beschwerdegegner) auf alle - nicht gemäß § 107 Abs. 3 GWB ohnehin ausgeschlossenen - Rügen von Vergaberechtsverstößen berufen kann, auch wenn die Vergabekaitimer die jeweiligen Beanstandungen nicht akzeptiert hat (BayObLG NZBau 2000, 211, 213; Senat, NZBau 2000, 155, 157) .
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - Verg 18/00

    Ungenügender Befähigungsnachweis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    Der bieterschützende Charakter der Mindestbedingung ergibt sich aus dem Transparenzgebot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Senat, Beschl. v. 13.11.2000 - Verg 18/00; im Ergebnis ebenso: BayObLG a.a.O.).
  • KG, 07.06.2000 - KartVerg 3/00

    Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    Der Untersuchungsgrundsatz zwingt aber nicht dazu, allen denkbaren Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts (hier: allen nur denkbaren rechnerischen und sachlichen Fehlern in der Angebotsauswertung) von Amts wegen nachzugehen (vgl. BGH WuW/E BGH 990, 993 - "Papierfiltertüten"; BGH NZBau 2001, 151, 154; KG NZBau 2000, 531, 534; vgl. auch Senat, Beschl. v. 20.12.2000 - Verg 20/00).
  • OLG Hamburg, 21.01.2000 - 1 Verg 2/99

    Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignung eines Bieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    Zwar steht der Vergabestelle bei der Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers - einer Prüfung, die mit einer Prognoseentscheidung abschließt - ein Beurteilungsspielraum zu, so daß die (Prognose-)Entscheidung von den Nachprüfungsinstanzen nur in Grenzen überprüfbar ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. -v. 21.1. 2000 - 1 Verg 2/99) und von ihnen grundsätzlich auch nicht selbst anstatt der Vergabestelle getroffen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - Verg 20/00

    Auftrag für Naturwerksteinarbeiten, Dämmstoffe und Abdichtungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
    Der Untersuchungsgrundsatz zwingt aber nicht dazu, allen denkbaren Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts (hier: allen nur denkbaren rechnerischen und sachlichen Fehlern in der Angebotsauswertung) von Amts wegen nachzugehen (vgl. BGH WuW/E BGH 990, 993 - "Papierfiltertüten"; BGH NZBau 2001, 151, 154; KG NZBau 2000, 531, 534; vgl. auch Senat, Beschl. v. 20.12.2000 - Verg 20/00).
  • VK Düsseldorf, 12.03.2001 - VK-4/01
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Die Unzulässigkeit eines ansonsten zulässigen Nachprüfungsantrags kann deshalb nur angenommen werden, wenn dem Antragsteller nachgewiesen ist, daß er den behaupteten Vergaberechtsverstoß erkannt und diesen gleichwohl nicht unverzüglich gerügt hat (OLG Düsseldorf u.a. VergabeR 2001, 419, 421; Meier, VergabeR 2004, 176, 179).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Dies folgt aus dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz (Senatsbeschlüsse vom 2. Januar 2006, VII-Verg 93/05, und vom 18. Juli 2001, Verg 16/01; Stolz in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 42 VgV Rn. 8).

    Andernfalls würde vernachlässigt, dass an einer Unternehmensleistung auch die Unternehmensleitung, die gesamte Betriebsorganisation und Struktur des Unternehmens maßgeblichen Anteil haben (Senatsbeschlüsse vom 2. Januar 2006, VII-Verg 93/05 - juris, Rn. 48; vom 20. November 2001, Verg 33/01 - juris, Rn. 10; vom 18. Juli 2001, Verg 16/01 - juris, Rn. 50; zustimmend Opitz in Beck'scher Vergaberechtskommentar, Vergaberecht Teil 1, 3. Auflage 2017, § 122 GWB Rn. 71; Hölz in Münchner Kommentar, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, Band 3, Beihilfen- und Vergaberecht, 2011, § 97 Rn. 142; anders für persönliche Referenzen Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, § 6a EU VOB/A Rn. 79; offen gelassen von OLG Jena, Beschluss vom 21. September 2009, 9 Verg 7/09 - juris, Rn. 50).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Der Rechtssatz, dass der Auftraggeber von aufgestellten Mindestanforderungen nicht abweichen darf, ergibt sich aus dem Transparenzgebot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. Senatsbeschluss vom 18.7. 2001 - Verg 16/01, VergabeR 2001, 419, 425, m. w. Nachw.).
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