Rechtsprechung
| BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23 e |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GWB § 182 Abs. 2; GKG § 50 Abs. 2
Ermessensfehlerhafte Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 182 Abs. 1 S. 2; GWB § 182 Abs. 3
Gebührenerhebung der Vergabekammer zur Deckung des Verwaltungsaufwands im Nachprüfungsverfahren; Anfechtung der Gebührenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Höhe der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren nach Antragsrücknahme?
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 25.07.2023 - 3194.Z3-3_01-22-58
- BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Papierfundstellen
- NZBau 2024, 635
- VergabeR 2024, 504
- ZfBR 2024, 270
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Im Übrigen ist durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags der Beschluss der Vergabekammer vom 25. Juli 2023 insoweit wirkungslos geworden (BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 2), als nicht Bestandskraft eingetreten ist (Verbot, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen).Soweit das Verfahren die Zulässigkeit der Ausführungsbedingung betraf, wäre die Beschwerde der Antragstellerin - wie vom Senat in der mündlichen Verhandlung vom 6. März 2024 dargelegt - aller Voraussicht nach erfolglos gewesen; zudem hat sich die Antragstellerin durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3 m. w. N.).
Rn. 23 3. Da die Beschwerde der Antragstellerin voraussichtlich erfolglos geblieben wäre und sie sich zudem durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3 m. w. N.), entspricht es ferner der Billigkeit, der Antragstellerin gemäß § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 Satz 1 GWB die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen aufzuerlegen, die sich am Beschwerdeverfahren ebenfalls aktiv beteiligt hat.
- OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20
Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Dies ist prozessual zulässig, da die Gebührenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011, X ZB 5/10, juris Rn. 9 und 24; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 19 Verg 1/22, juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 3).Auch die mit der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags vor Schluss der mündlichen Verhandlung verbundene Gebührenermäßigung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass ein Beschwerdeführer an seinem Antrag auf Korrektur der Gebührenfestsetzung der Vergabekammer festhält (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2021, Verg 9/20, juris Rn. 7).
Die Entscheidung über den Gebührenansatz liegt gemäß § 182 Abs. 2 GWB im pflichtgemäßem Ermessen der Vergabekammer, sodass der Senat die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer nur auf Ermessensfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011, X ZB 5/10, juris Rn. 12; OLG München; Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 6).
- BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Dies ist prozessual zulässig, da die Gebührenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011, X ZB 5/10, juris Rn. 9 und 24; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 19 Verg 1/22, juris Rn. 15; OLG München…, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 3).Die Entscheidung über den Gebührenansatz liegt gemäß § 182 Abs. 2 GWB im pflichtgemäßem Ermessen der Vergabekammer, sodass der Senat die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer nur auf Ermessensfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011, X ZB 5/10, juris Rn. 12; OLG München;… Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 6).
- OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
Festsetzung der Verfahrensgebühr bei Vergabesachen; Ermittlung der …
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Dies ist prozessual zulässig, da die Gebührenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011, X ZB 5/10, juris Rn. 9 und 24; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 19 Verg 1/22, juris Rn. 15; OLG München…, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 3).Rn. 12 Dabei sind die Auftragswerte, an die die Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes anknüpft, in entsprechender Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu § 50 Abs. 2 GKG zu bestimmen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 19 Verg 1/22, juris Rn. 21;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Auflage 2022, § 182 GWB Rn. 21;… Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl. 2024, § 182 GWB Rn. 11).
- BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme; …
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Demgegenüber sind Verlängerungsoptionen bei der Streitwertfestsetzung nach § 50 Abs. 2 GKG auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei einer potenziellen Laufzeit von mehr als 48 Monaten zu berücksichtigen, dafür ist - je nach Wahrscheinlichkeit der Ausübung - ein Abschlag vorzunehmen, der im Regelfall 50 Prozent beträgt (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. März 2014 - Bioabfallvergärungsanlage, X ZB 12/13, NZBau 2014, 452 [juris Rn. 6 ff.]; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11 m. w. N.).Rn. 20 Die Beigeladene hat das Verfahren vor der Vergabekammer durch Stellen von Anträgen und schriftsätzlichen Vortrag gefördert (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 7 m. w. N.).
- BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Demgegenüber sind Verlängerungsoptionen bei der Streitwertfestsetzung nach § 50 Abs. 2 GKG auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei einer potenziellen Laufzeit von mehr als 48 Monaten zu berücksichtigen, dafür ist - je nach Wahrscheinlichkeit der Ausübung - ein Abschlag vorzunehmen, der im Regelfall 50 Prozent beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - Bioabfallvergärungsanlage, X ZB 12/13, NZBau 2014, 452 [juris Rn. 6 ff.]; BayObLG…, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11 m. w. N.). - BGH, 08.03.2021 - KVR 96/20
Kartellverwaltungssache: Kostenentscheidung bei Rücknahme der Rechtsbeschwerde …
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Rn. 20 Die Beigeladene hat das Verfahren vor der Vergabekammer durch Stellen von Anträgen und schriftsätzlichen Vortrag gefördert (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 3; BayObLG…, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 7 m. w. N.). - BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23
Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Die Kostenhaftung der Beigeladenen für die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer ist wegen der Gebührenbefreiung des Antragsgegners nach § 182 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG (Bund) vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der am 14. August 2013 geltenden Fassung (siehe auch Ziffer 3 des Tenors der Entscheidung der Vergabekammer) im Außenverhältnis auf ein Viertel reduziert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Mai 2023, Verg 2/23, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. Februar 2018, Verg 55/17, juris Rn. 21;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, § 182 GWB Rn. 35). - OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21
Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Ein solches Vorgehen begegnet grundsätzlich keinen Bedenken (vgl. statt vieler: OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Oktober 2021, 11 Verg 5/21, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. Januar 2019, Verg 62/18, juris Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 14.02.2018 - Verg 55/17
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines …
Auszug aus BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Die Kostenhaftung der Beigeladenen für die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer ist wegen der Gebührenbefreiung des Antragsgegners nach § 182 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG (Bund) vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der am 14. August 2013 geltenden Fassung (siehe auch Ziffer 3 des Tenors der Entscheidung der Vergabekammer) im Außenverhältnis auf ein Viertel reduziert (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 26. Mai 2023, Verg 2/23, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2018, Verg 55/17, juris Rn. 21;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, § 182 GWB Rn. 35). - OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Verg 62/18
Höhe der Gebühren für das Vergabeverfahren vor der Vergabekammer
- VK Bund, 28.01.2025 - VK 2-109/24
Direktauftrag, wenn nur ein Unternehmen in Betracht kommt?
Die Notwendigkeit einer Beteiligung der Bg an den Kosten ergibt sich mithin daraus, dass die Bg umfangreich in der Sache vorgetragen und damit das Verfahren wesentlich durch Sach- und Rechtsvortrag gefördert hat (zur Beteiligung des beigeladenen Unternehmens an der Kostenlast auf der Seite der unterliegenden Auftraggeber bei solcher Förderung des Nachprüfungsverfahrens und Übernahme eines entsprechenden Kostenrisikos vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2024, VII-Verg 13/24; BayObLG, Beschluss vom 26. März 2024, Verg 12/23). - OLG Düsseldorf, 18.05.2026 - Verg 6/26
Vergaberecht - "Beschleunigte sofortige Beschwerde" verfassungswidrig
Von den insgesamt zwölf Fällen betraf einer eine bloße Kostenbeschwerde (Verg 12/23). - KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren; …
Hierbei ist der Auftragswert grundsätzlich nach Maßgabe des Angebotes des Antragstellers für den verfahrensgegenständlichen Auftrag (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. August 2014 11 Verg 3/14 - juris Rn. 16) und, soweit ein solches nicht vorliegt, nach Maßgabe der Auftragswertschätzung des Auftraggebers (BayObLG, Beschluss vom 26. März 2024 - Verg 12/23 - juris Rn. 12) und, soweit eine solche nicht vorliegt, nach Maßgabe einer sämtliche Umstände des ausgeschriebenen Auftrags berücksichtigenden Schätzung zu bestimmen.Der Senat geht deswegen nicht davon aus, dass mit dieser eine Rückverweisung an die Vergabekammer präferierenden Rechtsprechung (vgl. zuletzt etwa BayObLG, Beschluss vom 26. März 2024 - Verg 12/23 - juris Rn. 17) die Entscheidungskompetenz der Vergabesenate zur Berichtigung fehlerhaft festgesetzter Verfahrensgebühren in Zweifel gezogen werden soll.
- VK Südbayern, 08.04.2025 - 3194.Z3-3_01-25-11
Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Zuschlagskriterium, …
Die optionalen Vertragszeiträume wurden dabei mit 50% der Angebotssumme angesetzt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.03.2024 - Verg 12/23).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".