Rechtsprechung
| OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Verstoß gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung; Festlegung auf ein bestimmtes Produkt durch eine Vielzahl von Vorgaben
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verdeckte Produktvorgabe bei "Kopieren + Einfügen" des Produktdatenblatts!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verstoß gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung
- heuking.de (Kurzinformation)
Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Wie kann ein Bieter eine verdeckte Produktvorgabe nachweisen?
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Verdeckte Produktvorgabe und Projektpreise: eine Geschichte über ausreichende Aufdeckungsbemühungen eines Bieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verdeckte Produktvorgabe bei "Kopieren + Einfügen" des Produktdatenblatts! (VPR 2020, 122)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Produktdatenblatt "kopiert und eingefügt": Produkt verdeckt vorgegeben! (IBR 2020, 308)
Verfahrensgang
- VK Nordbayern, 10.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-36-VgV
- OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
- OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19
Papierfundstellen
- VergabeR 2020, 805
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde …
Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A). - OLG Düsseldorf, 02.09.2026 - Verg 38/25
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Schul-Tablets: Beschänkung auf iPads (hier) …
Rn. 54 Herstellerverweise nach § 31 Abs. 6 S. 1, 2. HS VgV sind nur dann durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (st. Rspr., vgl. Senat, Beschl. v. 10.07.2024 - VII Verg 2/24, juris Rn 80; OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22/19, juris Rn 128; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 31.05.2017 - VII Verg 36/16, Drohnen, juris Rn 48; Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - VII Verg 47/15, Voice over IP, juris Rn 26; Senat, Beschl. v. 22.05.2013 - VII Verg 16/12, Hochschulverwaltungssoftware, juris Rn 40; Senat, Beschl. v. 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, juris Rn 40 ff).Vor dem Hintergrund der mit einer produktspezifischen Ausschreibung verbundenen Einschränkung des Wettbewerbs ist der Auftraggeber verpflichtet, produktspezifische Vorgaben stets eng und damit restriktiv zu handhaben (OLG München, Beschl. v. 26.03.2020, Verg 22/19;… Prieß/Friton, in Röwekamp/Kus/Marx/Protz/Prieß, VgV Kommentar, 2. Aufl., § 31 Rn. 56).
- BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines …
Allerdings wird gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung nicht nur dann verstoßen, wenn ein bestimmtes Fabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (BayObLG…, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, juris Rn. 54; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128).Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, diese Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. Oktober 2019, Verg 66/18, juris Rn. 52).
Die Antragsgegnerin behauptet auch nicht, dass es am Markt Fabrikate anderer Hersteller als der Beigeladenen gäbe, die die umfangreichen Spezifikationen erfüllen könnten (vgl. zur Darlegungslast OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 130).
- OLG Düsseldorf, 15.04.2026 - Verg 23/25
Produktspezifische Ausschreibung ist nachvollziehbar zu begründen!
Gegen die Grenzen der Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nämlich nicht nur dann verstoßen, wenn Leitfabrikate offen in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wird, weil nur ein bestimmtes Produkt allen Vorgaben gerecht wird (vgl. OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22/19, BeckRS 2020, 7128; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.04.2019 - 11 Verg 2/19, BeckRS 2019, 44423 Rn 52; OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.06.2013 - ZfBR 2013, 815; OLG München, Beschl. v. 05.11.2009 - Verg 15/09, BeckRS 2009, 86656;… Prieß/Friton, in: Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2022, § 31 VgV Rn 54).Produktspezifische Vorgaben sind gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 1 VOB/A EU durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (st. Rspr., vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22/19, juris Rn 128; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 31.05.2017 - VII Verg 36/16, Drohnen, juris Rn 48; Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - VII Verg 47/15, Voice over IP, juris Rn 26; Senat, Beschl. v. 22.05.2013 - VII Verg 16/12, Hochschulverwaltungssoftware, juris Rn 40; Senat, Beschl. v. 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, juris Rn 40 ff).
- OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - Verg 2/24
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von …
Herstellerverweise sind nur dann durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (st. Rspr., vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21, NZBau 2022, 53, Rn 22; OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22/19, juris Rn 128; Senat, Beschl. v. 16.10.2019 - VII Verg 66/18, digitales Alarmierungssystem, juris Rn 52; Senat, Beschl. v. 31.05.2017 - VII Verg 36/16, Drohnen, juris Rn 48; Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - VII Verg 47/15, Voice over IP, juris Rn 26; Senat, Beschl. v. 22.05.2013 - VII Verg 16/12, Hochschulverwaltungssoftware, juris Rn 40; Senat, Beschl. v. 01.08.2012 - VII Verg 10/12, Warnsystem, juris Rn 40 ff). - BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21
Zulässigkeit der Vergabe der Beschaffung der "LucaApp"
Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (BayObLG…, Beschluss vom 25. März 2021, Verg 4/21, juris Rn. 50 ff.; OLG Rostock…, Beschluss vom 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I, juris Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128;… Beschluss vom 9. März 2018, Verg 10/17, NVwZ 2018, 995 Rn. 37; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Juni 2017, VIIVerg 53/16, juris Rn. 33; OLG Koblenz…, Beschluss vom 5. September 2002, 1 Verg 2/02, juris Rn. 107 ff.).Rn. 43 Allerdings wird gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung nicht nur dann verstoßen, wenn ein bestimmtes Fabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128;… Trutzel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, VgV § 31 Rn. 50).
- VK Nordbayern, 12.09.2024 - RMF-SG21-3194-9-24
Verstoß gegen das Gebot zur produktneutralen Ausschreibung?
Begrenzt wird das Bestimmungsrecht aber durch die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung, von der nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf (OLG München, B.v. 26.03.2020 - Verg 22/19).Rn. 93 Gegen die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (OLG München, B.v. 26.03.2020 - Verg 22/19).
Rn. 94 Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG München, B.v. 26.03.2020 - Verg 22/19; BayObLG, B.v. 25.03.2021, Verg 4/21).
- VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
Vergabe von Bodenbelagsarbeiten - Vergabekammer überprüft ästhetische Erwägungen …
Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).Allerdings ist eine erstmalige Rechtfertigung im Nachprüfungsverfahren in Bereichen, in denen dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zusteht, erheblich eingeschränkt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2019, Verg 22/19).
- VG Braunschweig, 15.10.2025 - 8 A 429/24
Eignungsprüfung; Präqualifikation; Finanzkorrekturleitlinie; Bedarfsposition; …
Gegen das Gebot wird nicht nur durch die explizite Nennung eines Produkts verstoßen, sondern auch durch die Angabe einer Vielzahl von Vorgaben, deren Anforderungen letztlich nur ein bestimmtes Produkt gerecht werden kann, sog. verdeckte Produktvorgaben (vgl. OLG München, Beschluss v. 26.03.2020 - Verg 22/19 -, juris Rn. 128).Die Bestimmung muss folglich willkürfrei getroffen worden sein, die angegebenen Gründe müssen tatsächlich vorliegen, und die Bestimmung darf andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminieren (vgl. OLG München, Beschluss v. 26.03.2020 - Verg 22/19 -, juris Rn. 128).
- BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21
Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer produktspezifischen Vergabe
- Soweit sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. März 2020, Verg 22/19 beruft, verkennt sie, dass es dort um eine - zunächst von der Vergabestelle selbst gar nicht erkannte - verdeckte produktspezifische Ausschreibung ging. - VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21
Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!
- VK Niedersachsen, 18.08.2023 - VgK-23/23
Wann darf der Auftraggeber "produktscharf" ausschreiben?
- VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 1-31/23
Vorgabe einer Nutzschichtdicke: Keine produktneutrale Ausschreibung!
- VK Niedersachsen, 05.09.2023 - VgK-20/23
Auftraggeber hat die Wahl unter verschiedenen Bewertungsmethoden!
- VK Sachsen, 25.08.2023 - 1/SVK/019-23
Produktneutralität ist eine Grundsäule des Wettbewerbs!
- BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im …
- VK Südbayern, 17.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-50
Ermöglichung einer kaufmännisch vernünftigen Angebotskalkulation
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Reguvis VergabePortal - Veris
- rechtsportal.de
Ausschreibung; Bieter; Beschwerde; Gymnasium; Leistung; Leistungsverzeichnis; Leistungsbeschreibung; Vergabekammer; Nachprüfungsantrag; Vergabeverfahrens; Informationsschreiben; Submissionsergebniss
- rechtsportal.de
GWB § 173 Abs. 2 S. 1
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer - ibr-online
Ohne Vorabinformation kein Eilrechtsschutz!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Ohne Vorabinformation kein Eilrechtsschutz! (VPR 2020, 35)
Verfahrensgang
- VK Nordbayern, 10.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-36-VgV
- OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
- OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19
Papierfundstellen
- VergabeR 2020, 534
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - Verg 50/18
Aufschiebende Wirkung ist nach Ablauf von zwei Wochen wiederherstellbar!
Auszug aus OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
Es entspricht zudem der inzwischen gefestigten und den Senat inhaltlich überzeugender Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach Ablauf der Frist des § 173 Abs. 1 Satz 2 GWB gestellt werden kann, wenn nachträglich der Zuschlag droht und binnen der Frist des § 173 Abs. 1 Satz 2 GWB sich der Eintritt der Zuschlagsreife noch nicht durch Übersendung eines Vorabinformationsschreibens nach § 134 GWB abgezeichnet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 26. Sept. 2018 - Verg 50/18: OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 24.8.2017 - 11 Verg 12/17).Insbesondere nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf kann die Frage, ob eine Antragstellung nach Ablauf der Zweiwochenfrist noch möglich ist, als geklärt betrachtet werden (vgl. Summa IBR 2019, 32, der weiter zu Recht darauf hinweist, dass es dann auch folgerichtig ist, einen "verfrühten" Antrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für unzulässig zu halten).
- OLG Celle, 26.04.2010 - 13 Verg 4/10
Voraussetzungen für die Abwicklung einer Fachlosaufteilung bei öffentlicher …
Auszug aus OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
Diese Auffassung vertritt auch das Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2015 Verg 8/15) und auch das OLG Celle (OLG Celle Beschl. v. 26.04.2010, Az. 13 Verg 4/10) neigt der Auffassung des OLG München zu. - OLG Naumburg, 07.03.2008 - 1 Verg 1/08
Schutzwürdiges Interesse an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen …
Auszug aus OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
Das OLG Naumburg dagegen billigte einem Antragsteller grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots i.S. von § 118 Abs. 1 Satz 3 a.F. GWB zu und führte zur Begründung u.a. an, dass ein Antrag auf Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots des § 115 Abs. 1 a.F. GWB grundsätzlich bis zum Ablauf der Frist des § 118 Abs. 1 S. 2 a.F. GWB gestellt werden müsse und anderenfalls dem Antragsteller bei späterer Änderung der Sachlage keine Möglichkeit der Erlangung von Eilrechtsschutz zur Verfügung steht (OLG Naumburg Beschl. v. 07.03.2008 - 1 Verg 1/08).
- OLG Frankfurt, 24.08.2017 - 11 Verg 12/17
Frist für Antrag auf Verlängerung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
Auszug aus OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
Es entspricht zudem der inzwischen gefestigten und den Senat inhaltlich überzeugender Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach Ablauf der Frist des § 173 Abs. 1 Satz 2 GWB gestellt werden kann, wenn nachträglich der Zuschlag droht und binnen der Frist des § 173 Abs. 1 Satz 2 GWB sich der Eintritt der Zuschlagsreife noch nicht durch Übersendung eines Vorabinformationsschreibens nach § 134 GWB abgezeichnet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 26. Sept. 2018 - Verg 50/18: OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 24.8.2017 - 11 Verg 12/17). - OLG München, 05.11.2007 - Verg 12/07
Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung des Zuschlagsverbots
Auszug aus OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
Der Senat hat mit Beschluss vom 5.11.2007 (OLG München Verg 12/07) entschieden, dass, sofern sich das Vergabeverfahren in einem Stadium befindet, in welchem es nicht oder zumindest auf absehbare Zeit nicht zu einem wirksamen Zuschlag kommen kann, ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung nicht bejaht werden kann, Zur Begründung hat der Senat angeführt, dass durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung verhindert werden soll, dass der öffentliche Auftraggeber nach Ablauf der Frist des § 118 Abs. 1 Satz 2 a.F. GWB vollendete Tatsachen durch Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter schafft und die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung als Zuschlagsverbot ihren Sinn verliert, wenn eine Zuschlagerteilung noch nicht zu erwarten ist. - VK Nordbayern, 10.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-36
Auszug aus OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 10.9.2019, Az. RMF-SG21-3194-4-36, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
- OLG Karlsruhe, 06.09.2023 - 15 Verg 5/23
Kommunales Wohnungsbauunternehmen ist öffentlicher Auftraggeber!
Denn ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 173 Abs. 1 S. 3 GWB auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung setzt die begründete Erwartung voraus, dass im laufenden Beschwerdeverfahren eine anderweitige Auftragsvergabe droht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.10.2019, Vergabe 22/19 in BeckRS 2019, 31784 Rn. 50). - OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
"Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!
Allerdings kann für einen Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB in Konstellationen, in denen mit einer Zuschlagserteilung nicht zu rechnen ist, das Rechtsschutzbedürfnis fehlen (…vgl. Wilke in: Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 173, Rn. 12 ff; OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - Verg 22/19, bei Nichtvorliegen eines Schreibens nach § 134 GWB).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".