Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergabe Rettungsdienstleistungen durch kreisangehörige Kommune als Träger der Rettungswachen in Rettungswachengebiet Nachprüfungsantrag Vergabe Rettungsdienstleistungen Erforderlichkeit europaweite Ausschreibung vor Vergabe
- rechtsportal.de
Vergabe Rettungsdienstleistungen durch kreisangehörige Kommune als Träger der Rettungswachen in Rettungswachengebiet Nachprüfungsantrag Vergabe Rettungsdienstleistungen Erforderlichkeit europaweite Ausschreibung vor Vergabe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!
Verfahrensgang
- VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-20/22
- OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20
Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Dass § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht gegen Art. 10 lit. h) der Vergaberichtlinie verstößt, folgt bereits daraus, dass die Norm nahezu unverändert den Wortlaut der Richtlinie übernommen hat (OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 65; OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2022 - 13 B 839/22, Rn 50, zitiert nach NRWE;… OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 96 ff.).Die prinzipielle Vereinbarkeit der Bereichsausnahme mit diesen Vorgaben kann bereits aus dem Umstand gefolgert werden, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 21.03.2019 (…EuGH, Urt. v. 21.03.2019 - C-465/17 Falck Rettungsdienste GmbH, Falck AS/Stadt Solingen, NZBau 2019, 314) keine Bedenken hiergegen geäußert hat (OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2022 - 13 B 839/22, Rn 50, zitiert nach NRWE;… OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 100; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 66).
Rn. 42 (1) Die gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift, durch die Art. 10 lit. h) der Vergaberechtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist, führt zu dem Ergebnis, dass die zu vergebenden Dienstleistungen dann von gemeinnützigen Organisation oder Vereinigungen "erbracht werden", wenn der öffentliche Auftraggeber das Auswahlverfahren auf diese Organisation oder Vereinigungen beschränkt und nur sie zur Angebotsabgabe aufgefordert hat (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 80, 81, 88; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 63; so wohl auch OLG Celle, Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 17 ff.; vgl. auch Jaeger, in: NZBau 2020, 223).
Damit ist die Antragstellerin im Ergebnis jedoch nicht rechtsschutzlos gestellt, denn sie kann diese Frage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klären lassen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 92; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 73).
Rn. 69 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Beschl. v. 23.01.2012 - X ZB 5/11 -, NZBau 2012, 248 ff., juris Rn. 24) und der Vergabesenate (…Senat, Beschl. v. 19.12.2018 - Verg 40/18 -, NZBau 2019, 332 ff., juris Rn. 87 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 73;… OLG Celle, Beschl. v. 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18 -, NZBau 2019, 268 ff., juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschl. v. 30. Juni 2011 - Verg 5/09 -, NZBau 2011, 505 ff., juris Rn 25 ff., 40 ff.), dass bei fehlender Statthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG die Verweisung von den Vergabesenaten auf den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten möglich und geboten ist, sofern die Antragstellerin ihr Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (…vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10.12.2019 - XIII ZB 119/19 -, juris Rn. 18).
Von § 17b Abs. 2 S. 1 GVG werden diese Kosten unmittelbar nicht erfasst, da sie nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind (BGH, Beschl. v. 23.01.2012 - X ZB 5/11, NZBau 2012, 248 ff.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 95; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 78).
- OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21
Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Rn. 42 (1) Die gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift, durch die Art. 10 lit. h) der Vergaberechtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist, führt zu dem Ergebnis, dass die zu vergebenden Dienstleistungen dann von gemeinnützigen Organisation oder Vereinigungen "erbracht werden", wenn der öffentliche Auftraggeber das Auswahlverfahren auf diese Organisation oder Vereinigungen beschränkt und nur sie zur Angebotsabgabe aufgefordert hat (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 80, 81, 88; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 63; so wohl auch OLG Celle, Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 17 ff.; vgl. auch Jaeger, in: NZBau 2020, 223).Nicht entscheidend sind die konkreten Marktverhältnisse auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt für Rettungsdienstleistungen in der Weise, dass die nachgefragten Rettungsdienstleistungen tatsächlich nur von gemeinnützigen Organisationen angeboten ("erbracht") werden müssen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 80, 81, 88; OLG Celle, Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 19; a. A. Braun/Zwetkow, NZBau 2020, 219).
Das mit der Ausnahmevorschrift verfolgte Ziel, gemeinnützige Organisationen zu privilegieren, würde aber verfehlt, wenn die Vorschrift nur dann anwendbar wäre, wenn auf dem konkreten sachlich und räumlich relevanten Markt ohnehin nur gemeinnützige Organisationen als Anbieter existieren, mithin sie dem Wettbewerb mit gewerblichen Anbietern gar nicht ausgesetzt sind und für eine Privilegierung schon im Ansatz gar kein Bedürfnis besteht (ebenso OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 80; Jaeger, in: NZBau 2020, 223).
Damit ist die Antragstellerin im Ergebnis jedoch nicht rechtsschutzlos gestellt, denn sie kann diese Frage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klären lassen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 92; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 73).
Von § 17b Abs. 2 S. 1 GVG werden diese Kosten unmittelbar nicht erfasst, da sie nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind (BGH, Beschl. v. 23.01.2012 - X ZB 5/11, NZBau 2012, 248 ff.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 95; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 78).
- EuGH, 21.03.2019 - C-465/17
Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Lediglich der zweite - hier nicht streitentscheidende - Halbsatz der Vorschrift, wonach gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne dieser Nummer insbesondere Hilfsorganisationen sind, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind, stellt nach der Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 21.03.2019 (C-465/17 - Falck Rettungsdienste und Falck") eine unzureichende Umsetzung des Unionsrechts dar, weil eine solche Anerkennung nach nationalem Recht nicht notwendigerweise die Gemeinnützigkeit der Hilfsorganisationen voraussetzt.Die prinzipielle Vereinbarkeit der Bereichsausnahme mit diesen Vorgaben kann bereits aus dem Umstand gefolgert werden, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 21.03.2019 (EuGH, Urt. v. 21.03.2019 - C-465/17 Falck Rettungsdienste GmbH, Falck AS/Stadt Solingen, NZBau 2019, 314) keine Bedenken hiergegen geäußert hat (OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2022 - 13 B 839/22, Rn 50, zitiert nach NRWE;… OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 100;… OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 66).
Die von der Antragsgegnerin vergebenen Rettungsdienstleistungen (Bereitstellung von einem Rettungswagen und Personal zur Durchführung der Notfallrettung) sind Dienstleistungen der "Gefahrenabwehr" im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, die unter die Referenznummer 75 252 000-7 des Common Procurment Vocabulary (CPV-Code) fallen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2019 - C-465/17 Falck Rettungsdienste GmbH, Falck AS/Stadt Solingen, NZBau 2019, 314 Rn 30 ff., 51).
Das Ziel der Bereichsausnahme besteht darin, den speziellen Charakter der gemeinnützigen, Notfalldienste erbringenden Organisationen zu wahren, indem sie nicht den in der Vergaberichtlinie festgelegten wettbewerblichen Verfahren unterworfen werden (EuGH, Urt. v. 21.03.2019 - C-465/17 Falck Rettungsdienste GmbH, Falck AS/Stadt Solingen, NZBau 2019, 314 Rn 39).
Sowohl im Vergabevermerk zur Auftragsvergabe (vgl. Bl. 1 Vergabeakte) als auch im internen Schriftwechsel (vgl. Bl. 29 Vergabeakte) und in den Aufforderungsschreiben an die im Auswahlverfahren beteiligten Hilfsorganisationen (Bl. 47-50 Vergabeakte) hat sie sich ausdrücklich auf die Bereichsausnahme beziehungsweise die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 (Az. C 465/17) berufen.
- OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Rn. 42 (1) Die gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift, durch die Art. 10 lit. h) der Vergaberechtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist, führt zu dem Ergebnis, dass die zu vergebenden Dienstleistungen dann von gemeinnützigen Organisation oder Vereinigungen "erbracht werden", wenn der öffentliche Auftraggeber das Auswahlverfahren auf diese Organisation oder Vereinigungen beschränkt und nur sie zur Angebotsabgabe aufgefordert hat (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 80, 81, 88; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 63; so wohl auch OLG Celle, Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 17 ff.; vgl. auch Jaeger, in: NZBau 2020, 223).Nicht entscheidend sind die konkreten Marktverhältnisse auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt für Rettungsdienstleistungen in der Weise, dass die nachgefragten Rettungsdienstleistungen tatsächlich nur von gemeinnützigen Organisationen angeboten ("erbracht") werden müssen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 80, 81, 88; OLG Celle, Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 19; a. A. Braun/Zwetkow, NZBau 2020, 219).
Die Entscheidungen des OLG München (Beschl. v. 21.10.2019 - Verg 13/19, juris Rn 40ff.) und des OLG Celle (Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 19) sind zu anderen Sachverhalten ergangen.
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine ausdrückliche Beschränkung der Ausschreibung auf gemeinnützige Beauftragte nach dem niedersächsischen Rettungsgesetz überhaupt zulässig ist, haben das OLG Celle (Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 19) und das OVG Lüneburg in ihren Entscheidung (Beschl. v. 12.06.2019 - 13 ME 164/19, juris Rn 6) explizit offen gelassen.
- OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21
Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Dass § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht gegen Art. 10 lit. h) der Vergaberichtlinie verstößt, folgt bereits daraus, dass die Norm nahezu unverändert den Wortlaut der Richtlinie übernommen hat (…OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 65; OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2022 - 13 B 839/22, Rn 50, zitiert nach NRWE; OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 96 ff.).Die prinzipielle Vereinbarkeit der Bereichsausnahme mit diesen Vorgaben kann bereits aus dem Umstand gefolgert werden, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 21.03.2019 (…EuGH, Urt. v. 21.03.2019 - C-465/17 Falck Rettungsdienste GmbH, Falck AS/Stadt Solingen, NZBau 2019, 314) keine Bedenken hiergegen geäußert hat (OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2022 - 13 B 839/22, Rn 50, zitiert nach NRWE; OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 100;… OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 66).
Gleichwohl stellt die Vereinbarkeit der Bereichsausnahme mit EU-Primärrecht eine logische Vorfrage für die Beantwortung der formulierten Vorlagefragen dar, die der Gerichtshof der Europäischen Union aufgegriffen hätte, wenn er von der Unionsrechtswidrigkeit der Bereichsausnahme ausgegangen wäre (ebenso OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 100; Jaeger, NZBau 2020, 223, 225 ff.;… Gurlit, in: Burgi/Dreher/Opitz, Beckscher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl., § 107 Rn 29; Bühs, NZBau 2021, 312, 313).
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Rn. 74 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge;… Senat, Beschl. v. 16.03.2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und Senat, Beschl. v. 15.05.2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.11.2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).Entscheidend ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen und hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen, wobei neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände bestimmend sein können (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge).
- BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Rettungsdienstleistungen III
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Rn. 69 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 23.01.2012 - X ZB 5/11 -, NZBau 2012, 248 ff., juris Rn. 24) und der Vergabesenate (…Senat, Beschl. v. 19.12.2018 - Verg 40/18 -, NZBau 2019, 332 ff., juris Rn. 87 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 73;… OLG Celle, Beschl. v. 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18 -, NZBau 2019, 268 ff., juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschl. v. 30. Juni 2011 - Verg 5/09 -, NZBau 2011, 505 ff., juris Rn 25 ff., 40 ff.), dass bei fehlender Statthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG die Verweisung von den Vergabesenaten auf den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten möglich und geboten ist, sofern die Antragstellerin ihr Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (…vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10.12.2019 - XIII ZB 119/19 -, juris Rn. 18).Von § 17b Abs. 2 S. 1 GVG werden diese Kosten unmittelbar nicht erfasst, da sie nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind (BGH, Beschl. v. 23.01.2012 - X ZB 5/11, NZBau 2012, 248 ff.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3/21, juris Rn 95; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 78).
- OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 13 ME 164/19
Ausschreibung; Beauftragter; Bereichsausnahme; gemeinnützig; Rechtsweg; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Rn. 80 Soweit das Oberlandesgerichts München und das Oberlandesgericht Celle oder das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschl. v. 12.06.2019 - 13 ME 164/19, juris Rn 4 ff.) jeweils das Vorliegen einer Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB verneint haben, lagen den Entscheidungen jeweils Ausschreibungen zugrunde, die sich nicht ausschließlich an gemeinnützige Vereinigungen oder Organisationen gerichtet haben, weshalb die Bereichsaufnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB allein schon deshalb keine Anwendung finden konnte.Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine ausdrückliche Beschränkung der Ausschreibung auf gemeinnützige Beauftragte nach dem niedersächsischen Rettungsgesetz überhaupt zulässig ist, haben das OLG Celle (Beschl. v. 25.06.2019 - 13 Verg 4/19, juris Rn 19) und das OVG Lüneburg in ihren Entscheidung (Beschl. v. 12.06.2019 - 13 ME 164/19, juris Rn 6) explizit offen gelassen.
- VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-20/22
Bereichsausnahme für Rettungsdienst richtet sich nach Landesrecht!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 15.06.2022 (VK 1 - 20/22) aufgehoben..Rn. 22 Rn. 23 1. den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 15.06.2022 - VK 1 - 20/22 insgesamt aufzuheben;.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 13 B 839/22
1. Für die Frage, ob rettungsdienstliche Leistungen i. S. d. der Bereichsausnahme …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Dass § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht gegen Art. 10 lit. h) der Vergaberichtlinie verstößt, folgt bereits daraus, dass die Norm nahezu unverändert den Wortlaut der Richtlinie übernommen hat (…OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 65; OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2022 - 13 B 839/22, Rn 50, zitiert nach NRWE;… OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 96 ff.).Die prinzipielle Vereinbarkeit der Bereichsausnahme mit diesen Vorgaben kann bereits aus dem Umstand gefolgert werden, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 21.03.2019 (…EuGH, Urt. v. 21.03.2019 - C-465/17 Falck Rettungsdienste GmbH, Falck AS/Stadt Solingen, NZBau 2019, 314) keine Bedenken hiergegen geäußert hat (OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2022 - 13 B 839/22, Rn 50, zitiert nach NRWE;… OVG Hamburg, Urt. v. 20.09.2022 - 3 Bf 198/21; juris Rn 100;… OLG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020, 1 Verg 2/20, VergabeR 2020, 925, juris Rn. 66).
- EuGH, 06.02.2020 - C-11/19
Azienda ULSS n. 6 Euganea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
- EuGH, 07.07.2022 - C-213/21
Italy Emergenza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Aufträge - …
- OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18
Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!
- OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!
- BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19
Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und …
- OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden …
- OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von …
- OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer …
- OLG Celle, 16.10.2018 - 13 Verg 3/18
Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsart ist keine Dienstleistungskonzession!
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Privater Rettungsdienst
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18
Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von …
- OLG Jena, 12.06.2024 - Verg 1/24
Vergabe einer Erbringung von Rettungsdienstleistungen; Vorliegen einer …
In diesem Fall stünde das Oberlandesgericht in direktem Widerspruch zu der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (B. v. 22.03.2022 - Verg 28/22) sowie dem aktuellen Beschluss des OLG Celle (B.v. 03.01.2024 - 13 Verg 6/23).Auf die ausführliche Darlegung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22, Rn. 29 - 33, juris; in diesem Sinne auch: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20 -, Rn. 65, juris), der der Senat vollumfänglich beitritt, wird zur Vermeidung bloßer Wiederholungen verwiesen.
Sind somit für die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme die konkreten Marktverhältnisse nicht entscheidend, sondern der Gegenstand des zu vergebenden Auftrags und die Auswahl des potentiellen Bieterkreises durch den öffentlichen Auftraggeber, bedeutet dies zugleich, dass der Auftraggeber aufgrund dieser Vorschrift zur Beschränkung des Bieterkreises berechtigt ist, um der Privilegierung gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen Geltung zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22, Rn. 37, 38, 41, m.w.N., juris).
Regelmäßig wird § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB zweifellos durch eine bewusste Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers "aktiviert" (vgl. die OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22, zugrunde liegende Konstellation).
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22 unter Rn. 42 (juris) zutreffend mit Bezug zum nordrhein-westfälischen Landesrecht ausgeführt: "Enthält daher § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB die Berechtigung des öffentlichen Auftraggebers, das Auswahlverfahren auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen zu beschränken, kann diese durch Bundesgesetz eingeräumte Befugnis nicht durch landesrechtliche Regelungen - hier § 13 Abs. 1 RettG NRW - aufgehoben werden.
Rn. 107 Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 2 GVG zugleich an das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel erkennbar auch im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und weiterverfolgen kann (BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 -, Rn. 17, 18, juris; BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 24, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 - 'Verg 28/22 -, Rn. 25, juris; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 -, Rn. 94, juris).
Entsprechend bedarf es nicht der Festsetzung eines Gegenstandswerts nach § 50 Abs. 2 GKG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22 -, Rn. 65, juris; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 verg 3/21 -, Rn. 96, juris).
Von § 17b Abs. 2 S. 1 GVG werden diese Kosten unmittelbar nicht erfasst, da sie nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22 -, Rn. 66, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2025 - 13 B 102/25
Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; qualifiziertes …
Rn. 30 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2024 - 13 B 106/24 -, juris, Rn. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22 -, juris, Rn. 27; Antweiler, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl. 2024, § 107 GWB Rn. 9; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 BvR 843/18 -, NZBau 2020, 607 = juris, Rn. 18: "Es sind die Rechtsschutzmöglichkeiten eröffnet, die das Vergaberechtsregime […] eröffnet, wenn die Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht greift." (Anm.: Hervorhebung nur hier). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 - 3 O 76/24
Kostenfestsetzung bei einer Verweisung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts …
Rn. 7 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Eilverfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB werden entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG als Teil der Kosten behandelt, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 3. Januar 2024 - 13 Verg 6/23 - juris Rn. 66; OLG Rostock…, Beschluss vom 21. November 2023 - 17 Verg 3/23 - juris Rn. 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22 - juris Rn. 65, BbgOLG…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 - juris Rn. 96; HansOLG;… Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20 - juris Rn. 78).
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