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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,40828
OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23 (https://dejure.org/2024,40828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2024 - Verg 35/23 (https://dejure.org/2024,40828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2024 - Verg 35/23 (https://dejure.org/2024,40828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Wertung nach dem "Alles-oder-nichts-Prinzip"! (VPR 2025, 11)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Wertung nach dem "Alles-oder-nichts-Prinzip"! (IBR 2025, 142)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2025, 249
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (29)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Zudem hat der Antragsteller unwiderlegt erst im Nachprüfungsverfahren erfahren, dass sich nur zwei Bieter mit Angeboten beteiligt haben (Senat, Beschl. v. 22.01.2014 - VII Verg 26/13, juris Rn 30), was die Auswirkungen des Bewertungsschemas zumindest verschärft hat.

    Rn. 91 (aa) Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 22.01.2014 (VII Verg 26/13, juris) ein solches Wertungssystem als vergaberechtswidrig beurteilt.

    Rn. 92 (bb) An diesen zutreffenden Ausführungen hält der Senat auch in vollständig anderer Besetzung fest, wobei klarstellend hervorzuheben ist, dass die obigen Erwägungen nicht nur für den Fall gelten, dass - wie in dem der Entscheidung des Senats (Beschl. v. 22.01.2014 - VII Verg 26/13, juris) zugrundeliegenden Fall - zwei Angebote eingegangen sind, sondern auch dann, wenn das Bewertungssystem unabhängig von der Anzahl der eingegangenen Angebote die Bewertung des schlechtesten Angebots mit null Punkten vorsieht und diese Bewertung mit null Punkten unabhängig davon erfolgt, welchen Punkteabstand dieses Angebot zu den anderen Angeboten hat.

    Rn. 93 Zwar können grundsätzlich auch Wertungssysteme, welche null Punkte für den schlechtesten Bieter in einem Wertungskriterium vorsehen, eine transparente und wettbewerbskonforme Auftragsvergabe gewährleisten (Senat, Beschl. v. 22.01.2014 - VII Verg 26/13, juris Rn 23) - wie etwa vorliegend im Kriterium 1 "Honorar/Preis".

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht aber ein Entscheidungsspielraum zu, in welcher Weise er das Wertungssystem korrigieren will (vgl. Senat, Beschl. v. 22.01.2014 - VII Verg 26/13, juris Rn 27).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Ein Beigeladener ist kostenrechtlich dann wie der Antragsteller oder Antragsgegner eines Nachprüfungsverfahrens zu behandeln, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich mit einer sachlichen Stellungnahme an diesem beteiligt (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn 63; OLG Celle, Beschl. v. 27.08.2008 - 13 Verg 2/08;… Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 175 GWB Rn 26).

    Die Beigeladene ist vorliegend im Nachprüfungsverfahren kostenrechtlich wie die Antragsgegnerin des Nachprüfungsverfahrens zu behandeln, da sie die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzte, indem sie sich mit einer sachlichen Stellungnahme an diesem beteiligt hat (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 63; OLG Celle, Beschluss vom 27. August 2008, 13 Verg 2/08;… Frister in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 175 GWB Rn. 26), auch wenn sie keinen Verfahrensantrag gestellt hat.

    Hierüber ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn 61 - Polizeianzüge; Senat, Beschl. v. 16.03.2020 - VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn 34; Senat, Beschl. v. 15.05.2018 - VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Entscheidend ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen und hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn 61 - Polizeianzüge).

  • BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22

    Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Rn. 69 Die einfache elektronische Signatur ist bei Übersendung auf einem sicheren Übertragungsweg ausreichend (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512;… BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn. 10; OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2022 - 30 U 32/22, NJW-RR 2022, 1423;… von Stelle, in: BeckOK ZPO, 50. Aufl., § 130a Rn 16 ff. mwN.).

    Die einfache Signatur soll - ebenso wie die eigene Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur - die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Verfahrenshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 10;… BAGE 172, 186 = NJW 2020, 3476 Rn. 19 mwN).

    Dazu muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 9).

    Die einfache Signatur soll gerade sicherstellen, dass die von dem Übermittlungsweg beA ausgewiesene Person mit der Person identisch ist, welche mit der wiedergegebenen Unterschrift die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernimmt (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 9;… BAGE 172, 186 = NJW 2020, 3476 Rn. 16 mwN).

  • BSG, 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - sicherer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Rn. 69 Die einfache elektronische Signatur ist bei Übersendung auf einem sicheren Übertragungsweg ausreichend (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn. 10; OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2022 - 30 U 32/22, NJW-RR 2022, 1423;… von Stelle, in: BeckOK ZPO, 50. Aufl., § 130a Rn 16 ff. mwN.).

    Die einfache Signatur soll - ebenso wie die eigene Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur - die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Verfahrenshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 10;… BAGE 172, 186 = NJW 2020, 3476 Rn. 19 mwN).

    Dazu muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 9).

    Die einfache Signatur soll gerade sicherstellen, dass die von dem Übermittlungsweg beA ausgewiesene Person mit der Person identisch ist, welche mit der wiedergegebenen Unterschrift die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernimmt (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 9;… BAGE 172, 186 = NJW 2020, 3476 Rn. 16 mwN).

  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Ein Beigeladener ist kostenrechtlich dann wie der Antragsteller oder Antragsgegner eines Nachprüfungsverfahrens zu behandeln, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich mit einer sachlichen Stellungnahme an diesem beteiligt (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn 63; OLG Celle, Beschl. v. 27.08.2008 - 13 Verg 2/08;… Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 175 GWB Rn 26).

    Die Beigeladene ist vorliegend im Nachprüfungsverfahren kostenrechtlich wie die Antragsgegnerin des Nachprüfungsverfahrens zu behandeln, da sie die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzte, indem sie sich mit einer sachlichen Stellungnahme an diesem beteiligt hat (BGH…, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 63; OLG Celle, Beschluss vom 27. August 2008, 13 Verg 2/08;… Frister in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 175 GWB Rn. 26), auch wenn sie keinen Verfahrensantrag gestellt hat.

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Die einfache Signatur soll - ebenso wie die eigene Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur - die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Verfahrenshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 10; BAGE 172, 186 = NJW 2020, 3476 Rn. 19 mwN).

    Die einfache Signatur soll gerade sicherstellen, dass die von dem Übermittlungsweg beA ausgewiesene Person mit der Person identisch ist, welche mit der wiedergegebenen Unterschrift die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernimmt (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 222022, 3512; BSG, Beschl. v. 16.02.2022 - 5 B R 198/21 B, NJW 2022, 1334 Rn 9; BAGE 172, 186 = NJW 2020, 3476 Rn. 16 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist - immer bezogen auf den konkreten Einzelfall - zu bejahen, wenn der Verstoß von einem durchschnittlichen fachkundigen Bieter des angesprochenen Bieterkreises bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden kann (Senat, Beschl. v. 03.04.2019 - VII Verg 49/18, juris Rn 183; Beschl. v. 26.07.2018 - VII Verg 23/18; Beschl. v. 28.03.2018 - VII Verg 54/17, juris Rn 17 und Beschl. v. 15.01.2020 - VII Verg 20/19, BeckRS 2020, 1327 Rn 37).

    Das setzt regelmäßig voraus, dass die Rechtsvorschriften, gegen die verstoßen wird, zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehören (Senat, Beschl. v. 26.07.2018 - VII Verg 23/18; Beschl. v. 15.01.2020 - VII Verg 20/19, BeckRS 2020, 1327 Rn 37; OLG München, Beschl. v. 22.10.2015 - Verg 5/15, juris Rn 43).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2021 - Verg 54/20

    "Geschlossene EU-Lieferkette" verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Das Feststellungsinteresse rechtfertigt sich grundsätzlich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falls anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senat, Beschl. v. 01.12.2021, VII-Verg 54/20, NZBau 2022, 605 Rn. 26; Beschl. v. 29.01.2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285;… Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 …und Beschl. v. 04.05.2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.).

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (Senat, Beschl. v. 01.12.2021, VII-Verg 54/20, NZBau 2022, 605 Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    Hingegen kommt es für die Frage der Erledigung nicht darauf an, ob der Nachprüfungsantrag ursprünglich zulässig und begründet war (Senat, Beschl. v. 11.05.2011 - VII Verg 8/11, juris Rn 34).

    Das Feststellungsinteresse rechtfertigt sich grundsätzlich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falls anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (…Senat, Beschl. v. 01.12.2021, VII-Verg 54/20, NZBau 2022, 605 Rn. 26; Beschl. v. 29.01.2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 …und Beschl. v. 04.05.2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - Verg 35/23
    So können etwa von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter, auf den abzustellen ist (…vgl. Wiese, in: Kulartz / Kus / Portz / Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage, § 160 GWB Rn. 157 mwN), etwa vertiefte Rechtskenntnisse, die es erlauben, die Vergaberechtskonformität eines Bewertungssystems zu beurteilen, nicht zu erwartet werde (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2015, VII-Verg 35/14, juris Rn. 59).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden …

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im …

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - Verg 13/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde …

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von …

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern …

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen …

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis …

  • OLG Hamm, 28.04.2022 - 30 U 32/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist …

  • OLG Jena, 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

    Unverzügliche Rüge

  • VK Bund, 07.12.2023 - VK 2-82/23

    Wertung nach dem "Alles-oder-nichts-Prinzip" ist vergaberechtswidrig!

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - Verg 20/00

    Zeitliche Grenzen des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

  • VK Westfalen, 12.12.2025 - VK 1-62/25

    Zuschlagsunterkriterien dürfen nicht nachträglich "untergeschoben" werden!

    Von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter sind vertiefte Rechtskenntnisse, die es erlauben, die Vergaberechtskonformität des Bewertungssystems zu beurteilen, nicht zu erwarten (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29.05.2024, VII-Verg 35/23 und vom 02.05.2018, VII-Verg 3/18).

    In rechtlicher Hinsicht kann es nicht erkennbar sein, wenn ein Bewertungsschema mit einer Interpolation die Möglichkeit eröffnet, dass der schlechteste Bieter - unabhängig von seinem Abstand zum Bestbieter - null Punkte erhält ("Alles-oder-Nichts-Prinzip"; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29.05.2024, VII-Verg 35/23).

    Vertiefte Rechtskenntnisse waren insbesondere nicht erforderlich, da für die Qualitätswertung keine Interpolation vorgesehen ist (anders etwa in dem vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 29.05.2024, VII-Verg 35/23 zu entscheidenden Sachverhalt) und die Wertungskriterien auch in sich stimmig sind (anders etwa in dem vom BayObLG, Beschluss vom 11.06.2025, Verg 9/24 e zu entscheidenden Sachverhalt).

    Dagegen spricht jedenfalls, dass - anders als in den vom OLG Düsseldorf mit Beschlüssen vom 29.05.2024, VII-Verg 35/23, vom 29.04.2014, VII-Verg 35/14 und vom 22. Januar 2014, VII-Verg 26/13 entschiedenen sofortige Beschwerdeverfahren - auch das im Vergleich mit den anderen Angeboten qualitativ schlechteste Angebot Wertungspunkte erhalten kann, sofern es für sich betrachtet die Zielerfüllungsgrade erreicht.

  • BayObLG, 11.06.2025 - Verg 9/24

    Nachprüfungsverfahren, Zuschlagskriterien, Antragsbefugnis, Vergabeverfahren, …

    Hinsichtlich der rechtlichen Erkennbarkeit kommt es auf die laienhaften rechtlichen Wertungsmöglichkeiten an, die dieser Bieter ohne Bemühung besonderen Rechtsrats hat (…BayObLG ZfBR 2025, 193 [juris Rn. 68]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2024, Verg 35/23, NZBau 2025, 249 [juris Rn. 75];… Beschluss vom 15. Februar 2023, Verg 6/22, juris Rn. 37; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 4. Dezember 2023, 11 Verg 5/23, juris Rn. 92).

    Rn. 36 (a) Von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter, auf den hier abzustellen ist, sind vertiefte Rechtskenntnisse, die es erlauben, die Vergaberechtskonformität des Bewertungssystems zu beurteilen, nicht zu erwarten (OLG Düsseldorf NZBau 2025, 249 [juris Rn. 75];… Beschluss vom 26. Oktober 2022, Verg 18/22, VergabeR 2024, 386 [juris Rn. 73];… Beschluss vom 2. Mai 2018, Verg 3/18, VergabeR 2019, 425 [juris Rn. 24]).

  • VK Bund, 31.01.2025 - VK 1-108/24

    Bieter muss vergaberechtswidrige Zuschlagskriterien erkennen!

    b) Anders als die Antragstellerin meint, waren die gegen die Zuschlagskriterien geltend gemachten Vergaberechtsverstöße für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter aus dem mit diesem Vergabeverfahren angesprochenen Bieterkreis bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen sowohl in tatsächlicher (dazu unter aa)) als auch in rechtlicher Hinsicht (dazu unter bb)) erkennbar (vgl. zu diesem Maßstab nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2024, VII-Verg 35/23 m.z.N.).

    Dem steht auch nicht die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf, Az. VII-Verg 35/23, entgegen.

    Das OLG Düsseldorf hatte hier zwar am 29. Mai 2024 a.a.O. entschieden, dass auch von einem fachkundigen Bieter keine vertiefte Rechtskenntnis über die Vergaberechtskonformität eines Bewertungssystems verlangt werden kann.

  • BayObLG, 26.06.2025 - Verg 4/25

    Zuschlagskriterien, Entscheidungen der Vergabekammer, Verfahren vor der …

    Hinsichtlich der rechtlichen Erkennbarkeit kommt es auf die laienhaften rechtlichen Wertungsmöglichkeiten an, die dieser Bieter ohne Bemühung besonderen Rechtsrats hat (…BayObLG ZfBR 2025, 193 [juris Rn. 68]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2024, Verg 35/23, NZBau 2025, 249 [juris Rn. 75];… Beschluss vom 15. Februar 2023, Verg 6/22, juris Rn. 37; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 4. Dezember 2023, 11 Verg 5/23, juris Rn. 92).
  • VK Bund, 28.05.2025 - VK 1-38/25

    Leistungsversprechen nicht plausibel: Auftraggeber trifft Prüfungspflicht!

    Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit ist - immer bezogen auf den konkreten Einzelfall - zu bejahen, wenn der Verstoß von einem durchschnittlichen fachkundigen Bieter des angesprochenen Bieterkreises bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2024, VII-Verg 35/23, Beschluss vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19).

    Das setzt regelmäßig voraus, dass die Rechtsvorschriften, gegen die verstoßen wird, zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehören (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2024, VII-Verg 35/23).

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