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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57848
OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17 (https://dejure.org/2018,57848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2018 - Verg 60/17 (https://dejure.org/2018,57848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2018 - Verg 60/17 (https://dejure.org/2018,57848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 171 Abs. 1 ; GWB § 182 Abs. 4 S. 4
    Europaweite Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen in einer Zentralen Unterbringungseinheit für Flüchtlinge im offenen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für Fragen der Angebotswertung braucht der Auftraggeber keinen Anwalt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Für Fragen der Angebotswertung braucht der öffentliche Auftraggeber keinen Anwalt! (VPR 2020, 36)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Für Fragen der Angebotswertung braucht der Auftraggeber keinen Anwalt! (IBR 2019, 689)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist nicht nur die Kostenentscheidung der Vergabekammer, sondern auch der dazugehörende Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den obsiegenden Verfahrensbeteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (siehe nur Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 4 m.w.N.).

    Zudem kann über die Beschwerde ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie sich gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 4).

    Rn. 24 Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat.

    Ob ausnahmsweise später eintretende Erschwernisse nach Beauftragung des Rechtsanwalts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen sind und ob dann die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts mit kostenrechtlicher Wirkung erst mit diesem späteren Zeitpunkt der Erschwernis anzuerkennen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Rn. 24 Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschluss vom 20.07.2000, Verg 1/00, zitiert nach juris, Tz. 28).

  • VK Westfalen, 28.11.2017 - VK 1-27/17

    Vergebene Punktzahl für Konzepte muss sachlich nachvollziehbar sein!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 28. November 2017 (VK 1 - 27/17) bezüglich Ziff. 4 des Beschlusstenors teilweise aufgehoben.

    Rn. 11 Ziffer 4 der Kostenentscheidung des Beschlusses der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 28. November 2017 (VK 1 - 27/17) dahingehend abzuändern, dass die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner für nicht notwendig erklärt wird.

  • BVerwG, 05.03.1998 - 6 B 11.98

    Einstellung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat.

    Dies ist der Zeitpunkt der Heranziehung des Rechtsanwalts, d. h. seiner förmlichen Bevollmächtigung oder, bei schon früher erfolgter allgemeiner Bevollmächtigung, des Auftrags zur Vertretung im Nachprüfungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Rn. 24 Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).
  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Rn. 30 Soweit sich eine weitere Schwierigkeit daraus ergeben hat, dass die Antragstellerin im Schriftsatz vom 09.11.2017 - nach Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners - unter Verweis auf einen Beschluss der Vergabekammer Lüneburg (Beschluss vom 27.01.2017 - VgK-49/2016) die Tätigkeit der Bewertungskommission in Zweifel gezogen hat, liegt ebenfalls eine in eigener Kompetenz der Vergabestelle liegende Frage von § 58 Abs. 5 VgV vor.
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat.
  • OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13

    Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat.
  • VK Berlin, 25.03.2022 - VK-B2-53/21

    Unterkostenangebot darf auch unterhalb der Aufgreifschwelle aufgeklärt werden!

    Stand des Verfahrens zu diesem Zeitpunkt nach dem Kenntnisstand des beauftragenden Beteiligten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2018 - Verg 60/17, BeckRS 2018,.
  • BayObLG, 07.05.2025 - Verg 8/24

    Nachprüfungsverfahren, Anschlußbeschwerde, Entscheidungen der Vergabekammer, …

    Rn. 89 Allein der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit rechtfertigt nicht, die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung anzunehmen, da dieser Gesichtspunkt nur ergänzend herangezogen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 45 f. m. w. N.; Beschluss vom 16. November 2018, Verg 60/17, juris Rn. 24).
  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (s. zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschl.v. 16.11.2018 - Verg 60/17 -).
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 16.11.2018 - Verg 60/17 -).
  • VK Westfalen, 28.11.2017 - VK 1-27/17

    Vergebene Punktzahl für Konzepte muss sachlich nachvollziehbar sein!

    VK Westfalen, Beschluss vom 28.11.2017 - VK 1-27/17 (nicht bestandskräftig; Beschw: OLG Düsseldorf, Az. Verg 60/17).
  • VK Rheinland, 27.03.2023 - VK 1/23

    Einschätzung der Referenzgeber muss nicht überprüft werden!

    Schließlich spricht hier auch der Gesichtspunkt der Herstellung prozessualer "Waffengleichheit" mit der anwaltlich vertretenen Antragstellerin, welcher bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eine Rolle spielen kann, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.11.2018 - Verg 60/17; OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, dafür, die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin und die Beigeladene auszusprechen.
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschl.v. 16.11.2018 - Verg 60/17 -).
  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

    Schließlich spricht hier auch der Gesichtspunkt der Herstellung prozessualer "Waffengleichheit" mit der anwaltlich vertretenen Antragstellerin, welcher bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eine Rolle spielen kann, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.11.2018 - Verg 60/17; OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, dafür, die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin und die Beigeladene auszusprechen.
  • VK Brandenburg, 21.01.2020 - VK 18/19

    Zurückweisungsrecht kann auch erst im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden!

    Es gehört nicht zum originären Kompetenzbereich öffentlicher Auftraggeber, über die bei ihnen vorauszusetzenden vergaberechtlichen Kenntnisse bei Anwendung der SektVO hinaus auf die - hier - vom Antragstellervertreter aufgeworfenen Fragestellungen zum höherrangigen Recht mit speziellen Kenntnissen bspw. zur Rechtsetzungskompetenz des Richtliniengebers oder zum Verhältnis einzelner Artikel der Sektorenrichtlinie zum Primärrecht des AEUV adäquat zu erwidern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2018 - Verg 60/17).
  • VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!

    Über die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. für Einzelheiten einer differenzierenden Betrachtungsweise: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.11.2018 - Verg 60/17; Beschluss v. 31.01.2019 - Verg 9/18).
  • BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen

  • VK Rheinland, 26.04.2022 - VK 43/21

    Manipulationsanfälliges Wertungssystem ist zu rügen!

  • VK Saarland, 10.07.2020 - 1 VK 06/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung eines …

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