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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.04.2004 - VII-Verg 66/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20592
OLG Düsseldorf, 14.04.2004 - VII-Verg 66/03 (https://dejure.org/2004,20592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2004 - VII-Verg 66/03 (https://dejure.org/2004,20592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2004 - VII-Verg 66/03 (https://dejure.org/2004,20592)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 14.10.2003 - VK 2-90/03

    Beräumung von Altmunition auf dem Truppenübungsplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2004 - Verg 66/03
    Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 1) und 2) wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2003 - VK 2-90/03 - in Ziff. 3 wie folgt abgeändert:.
  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21

    Konkludente Aufstellung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Dabei darf weder die restriktive Tendenz bei der Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 2 VwVfG - der in § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB nur für entsprechend anwendbar erklärt ist - ungeprüft auf das Vergabekammerverfahren übertragen werden, noch ist - praktisch im Wege einer Umkehrung einer verbreiteten Auslegung des § 80 Abs. 2 VwVfG - anzunehmen, die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten sei im Vergabenachprüfungsverfahren in der Regel notwendig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.4.2004 - VII Verg 66/03).
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.03.2018 - VK 1-38/17

    Auch die Fußzeile eines Begleitschreibens ist Angebotsbestandteil!

    Ein Ausnahmefall, in denen der zur Überprüfung gestellte Sachverhalt so einfach gelagert ist, dass die Beigeladene ihre Interessen auch ohne die Einschaltung eines Verfahrensbevollmächtigten ausreichend und umfassend wahrnehmen kann, hat nicht vorlegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.04.2004, VII-Verg 66/03).
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - VK 2-29/10

    Unzumutbare Vorgaben sind unverzüglich zu rügen!

    einfach gelagert ist, dass die Beigeladene ihre Interessen auch ohne die Einschaltung eines Verfahrensbevollmächtigten ausreichend und umfassend wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2004, Vll-Verg 66/03;… Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 2. Auflage, § 128 Rdn. 30).
  • VK Brandenburg, 16.05.2007 - 1 VK 13/07

    Unzulässigkeit rein formeller Vorgaben für Nebenangebote

    Bei der jeweiligen Einzelfallentscheidung darf weder die restriktive Tendenz bei der Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im Vorverfahren nach § 80 Abs. 2 VwVfG - der in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB nur für entsprechend anwendbar erklärt ist - unbesehen auf das Vergabekammerverfahren übertragen werden noch lässt sich - praktisch in Umkehrung der Praxis zu § 80 Abs. 2 VwVfG - davon ausgehen, die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten sei für den öffentlichen Auftraggeber regelmäßig notwendig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. April 2004 ­ Verg 66/03;… 1. VK Brandenburg, a.a.O.).
  • VK Düsseldorf, 14.05.2004 - VK-7/04

    Voraussetzungen eines öffentlichen Auftrags; Vorliegen eines Vergabeverfahrens …

    Ein öffentlicher Auftrag nach § 99 GWB wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn mit der Gründung einer Gesellschaft durch die öffentliche Hand mit einem privaten Unternehmen oder dem Verkauf von Unternehmensanteilen eines öffentlichen Auftraggebers an einen Privaten die Vergabe von Leistungsbeziehungen an das private oder das mit der Verbindung neu entstehende Unternehmen verbunden ist, die ansonsten nach den Regeln des Vergaberechts europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen (mittlerweile herrschende Meinung, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.4. 2003, Verg 66/03) Eine solche Beauftragung kann zu Recht nicht unberücksichtigt bleiben, da ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und/oder Anteilsverkauf mit einer Aufgabenübertragung die im Grundsatz vom europäischen Richtliniengeber wie vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb beliebig unterlaufen werden könnte.
  • KG, 14.12.2022 - Verg 10/22

    Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren

    Diese in der Regel eher großzügige Herangehensweise (vgl. insoweit etwa OLG Schleswig Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 1 Verg 2/06, BeckRS 2007, 2453, beck-online unter II. 2. …und vom 15. Juli 2003 - 6 Verg 6/03 - juris Rn. 7) entspricht im Übrigen auch der überwiegend großzügigen Rechtsprechung (abweichend insoweit etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. April 2004 - VII-Verg 66/03 - juris Rn. 4: "restriktive Tendenz bei der Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 2 VwVfG";… Beck VergabeR/Krohn, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 63) zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (zum Maßstab nach § 80 VwVfG bzw. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 14/63, NJW 1964, 686; OVG Münster…, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 13 E 705/06 - juris Rn. 9; VGH Kassel…, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 11 UE 3449/95 - juris Rn. 5;… Schoch/Schneider/Olbertz, 42. EL Februar 2022, VwGO § 162 Rn. 77;… Stelkens/Bonk/Sachs/Kallerhoff/Keller, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 80 Rn. 81; strenger aber etwa BVerwG…, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 35/85 - juris Rn. 10 f.).
  • VK Bund, 03.07.2007 - VK 3-64/07

    Leistungen der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

    Darüber hinaus haben die Bgl umfangreich schriftsätzlich vorgetragen und damit das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. Februar 2002, Verg 33/01 und vom 14. April 2004, Verg 66/03).
  • VK Bund, 29.07.2004 - VK 3-89/04

    Neubau von zwei Institutsgebäuden und zentralen Einrichtungen, …

    Auch aus dem Gesichtspunkt der Sicherung einer Waffengleichheit im Verhältnis zu der in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen ASt sowie in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung des Auftrags für die Beigeladene war es für sie sachgerecht, sich durch einen anwaltlichen Bevollmächtigten vertreten zu lassen (vgl. z.B. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 25. Februar 2004 Verg. 12/00 und vom 14. April 2004, Verg. 66/03).
  • VK Bund, 20.09.2006 - VK 3-108/06

    Lieferung von Röntgenfilmbetrachtern und Zubehör

    Es war daher sinnvoll und interessengerecht, dass sich die Bgl im Nachprüfungsverfahren durch einen Bevollmächtigten hat vertreten lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. April 2004, VII-Verg 66/03 und vom 20. April 2004, VII-Verg 68/03).
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