Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - VII-Verg 79/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
SGB III § 102; ; GWB § ... 103 Abs. 2; ; GWB § 103 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 107 Abs. 1; ; GWB § 114 Abs. 2; ; GWB § 128; ; GWB § 128 Abs. 1; ; GWB § 128 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 1; ; GWB § 129 Satz 2; ; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 92 Abs. 3
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: bei erfolgreicher Anrufung der Vergabeprüfstelle (Kostentragungspflicht des Auftraggebers für die Auslagen)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostentragungspflicht bei einem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe behindertenspezifischer Ausbildungsdienstleistungen; Kostentragungspflicht im Hinblick auf die durch das Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen; Begriff des Kostenschuldners im Sinne des Gesetzes gegen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kostenentscheidung nach Abhilfe
Verfahrensgang
- VK Bund, 14.10.2005 - VK 1-107/05
- OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - VII-Verg 79/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VK Bund, 14.10.2005 - VK 1-107/05
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - Verg 79/05
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2005, VK 1-107/05, aufgehoben.Mit Beschluss vom 14. Oktober 2005, VK 1-107/05, hat die Vergabekammer des Bundes das Nachprüfungsverfahren wegen Erledigung eingestellt und angeordnet, dass der Antragsteller die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen habe.
den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2005, VK 1 -107/05, aufzuheben,.
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - Verg 79/05
Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG derjenige, der durch Stellung eines Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.2003, XZB 14/03= NZBau 2004, 285).War der Antragsteller mit seinem Begehren vor der Vergabeprüfstelle erfolgreich und hätte mithin voraussichtlich auch sein Nachprüfungsantrag Erfolg gehabt, sieht § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB eine Erstattung seiner im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen durch den unterlegenen Antragsgegner vor (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.2003, X ZB 14/03 = NZBau 2004, S. 285, unter II. b)).
- VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Der insoweit gegenteiligen Auffassung, wonach § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB (stets) auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 24.02.2005, 1 Verg 1/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2005, 1 VK 53/05; wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006, Verg 79/05; Lausen, NZBau 2005, 440 [441]), vermag die Kammer nicht zu folgen.
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