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Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 05.08.2022 | BayObLG, 27.06.2022

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4076
OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2023,4076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2023 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2023,4076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2023,4076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Zulässigkeit der Vergabe von Schüler-Beförderungsleistungen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung bei vorhersehbarer äußerster Dringlichkeit

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Zulässigkeit der Vergabe von Schüler-Beförderungsleistungen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung bei vorhersehbarer äußerster Dringlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dringlichkeit vorhersehbar: Interimsvergabe ohne Veröffentlichung zulässig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dringlichkeitsvergabe trotz eigener Versäumnisse der Vergabestelle? (VPR 2023, 78)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dringlichkeitsvergabe bei eigenen Versäumnissen: OLG Düsseldorf ruft den EuGH an! (IBR 2023, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 263
  • NZBau 2023, 263 (S)
  • VergabeR 2023, 516
  • ZfBR 2023, 608
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.09.2019 - C-143/18

    Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung von den nationalen Trägern öffentlicher Gewalt, alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem vom Unionsrecht verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH, Urteil vom 11. September 2019, C-143/18, BKR 2020, 81 Rn. 38 - DSL Bank ./. Romano).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    Rn. 31 17 Nach der zu Art. 6 Abs. 3 lit. d der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen hierfür drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, C-275/08, NZBau 2010, 63 Rn. 68 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland): Es müssen 1ein unvorhersehbares Ereignis, 2dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und 3ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen gegeben sein (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, C-275/08, NZBau 2010, 63 Rn. 69 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    Rn. 36 22 Dementsprechend wird in Teilen der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sei bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen sei; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit trete dann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück, wenn bedeutende Rechtsgüter wie etwas Leib und Leben und hohe Vermögenswerte unmittelbar gefährdet sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014, 11 Verg 15/13, juris Rn. 50 (ÖPNV, Verkehrsleistungen im Stadtverkehr); OLG Celle…, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14, juris Rn. 66 (Bereich der Gefahrenabwehr)).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    In der wert- und insbesondere grundrechtsgebundenen Ordnung des Grundgesetzes und der Unionsverträge müsse der Staat immer und unabhängig von früheren Versäumnissen in rechtmäßiger Weise in der Lage sein, auf Notlagen zu reagieren oder sie abzuwenden, mithin unverzichtbare Leistungen zu erbringen (OLG Frankfurt a. M., Vergabesenat, Beschluss vom 24. November 2022, 11 Verg 5/22, BeckRS 2022, 38371 Rn. 56).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    Rn. 36 22 Dementsprechend wird in Teilen der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sei bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen sei; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit trete dann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück, wenn bedeutende Rechtsgüter wie etwas Leib und Leben und hohe Vermögenswerte unmittelbar gefährdet sind (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30.01.2014, 11 Verg 15/13, juris Rn. 50 (ÖPNV, Verkehrsleistungen im Stadtverkehr); OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14, juris Rn. 66 (Bereich der Gefahrenabwehr)).
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    10, 11; auch Mitteilung der Kommission über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa zu ex-Art. 16 EGV, ABl EG 2001 Nr. C 17/4; BayObLG, Vergabesenat, Beschluss vom 31. Oktober 2022, Verg 13/22, BeckRS 2022, 35589 Rn. 37).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit der freihändigen Vergabe wegen zeitlicher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    Mit möglichen Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren muss der öffentliche Auftraggeber bei Einleitung des Vergabeverfahrens rechnen und sie bei seiner Zeitplanung berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.3.2015, 15 Verg 9/14 juris Rn. 24).
  • VK Bund, 26.05.2025 - VK 2-31/25

    Laufzeitverlängerung führt zur Neuausschreibung!

    Die Rechtsprechung habe deutlich gemacht, dass Umstände, die "jedem Vergabeverfahren immanent sind und daher von jedem öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt werden können und müssen", vorhersehbar seien; dazu gehöre auch der übliche Verlauf eines Vergabeverfahrens, ggf. auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15. Februar 2023, VII-Verg 9/22; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27. März 2015 - 15 Verg 9/14).

    Rn. 50 Aus dem Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf (15. Februar 2023, VII-Verg 9/22), auf den sich die ASt wegen der Ausführungen des Senats zur Unvorhersehbarkeit i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV berufen habe, könne die ASt sich nicht mit Erfolg berufen.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Auftraggeber bei der Planung des Ablaufs eines Vergabeverfahrens zeitliche Verzögerungen aufgrund der Erhebung von Rügen oder der Stellung von Nachprüfungsanträgen Rechnung tragen muss (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15. Februar 2023, VII-Verg 9/22;… BayObLG, Beschl. v. 31. Oktober 2022, a.a.O., m.w.N.).

  • VK Westfalen, 26.12.2024 - VK 3-42/24

    Dokumentationspflicht besteht trotz Ministerialerlass!

    Im Übrigen weist der Antragsgegner darauf hin, dass das OLG Düsseldorf in dem Beschluss vom 15.02.2023 (Verg 9/22) dazu tendieren, die strengen und restriktiv auszulegenden Anforderungen des § 14 Absatz 4 Nummer 3 VgV jedenfalls dann zu lockern, wenn Leistungen beschafft werden sollen, die notwendig seien, um die "Funktionsgewährleistungspflicht", wie sie der Art. 14 AEUV statuiert, zu erfüllen.

    Hierbei kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.09.2024, VII Verg 19/24 m.w.N. und vom 15.02.2023, Verg 9/22).

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Leistungen der dem Auftraggeber verpflichtend zugewiesenen Daseinsvorsorge in der Situation nach Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags eine besondere Dringlichkeit für einen gewissen Zeitraum selbst dann gegeben sein kann, wenn die Gründe für die Dringlichkeit - wie hier - in der Sphäre des Auftraggebers liegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023, Verg 9/22).

  • VK Südbayern, 26.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-9

    Datenschutzgrundverordnung, Entscheidungen der Vergabekammer, …

    Sollte sich die Antragsgegnerin hierauf berufen wollen, müsste ggf. die Entscheidung des EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf vom 15.02.2023 - Verg 9/22 abgewartet werden, da die Dringlichkeit hier durch das vergaberechtswidrige Vorverhalten der Antragsgegnerin verursacht worden sei.

    Auch der Sachverhalt des Vorabentscheidungsersuchens des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22 an den EuGH, ob Art. 32 Abs. 2 lit. c der RL 2014/24/EU mit Rücksicht auf Art. 14 AEUV einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass die Vergabe eines der Daseinsvorsorge dienenden öffentlichen Auftrags bei äußerster Dringlichkeit auch dann im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung erfolgen kann, wenn das Ereignis für den öffentlichen Auftraggeber voraussehbar und die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit ihm zuzuschreiben sind, ist keinesfalls mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.

  • VK Sachsen, 09.09.2024 - 1/SVK/022-24

    Dringlichkeitsvergabe trotz Verursachung des Auftraggebers?

    Rn. 152 Das OLG Düsseldorf (Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 15. Februar 2023 - Verg 9/22 - juris) hatte die Frage:.

    Rn. 154 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2023 - Verg 9/22 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2025 - Verg 1/25

    Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in einer Notunterkunft für Geflüchtete …

    Das hat der Senat bereits ausführlich im Kontext des europarechtlichen Rahmens der Norm in seinem Vorlagebeschluss vom 15.02.2023 (VII-Verg 9/22, juris Rn. 27 f.) erläutert.

    Rn. 42 Bei der Einschätzung, ob die Mindestfristen eingehalten werden können, hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann (Senatsbeschluss vom 15.02.2023 - VII-Verg 9/22, juris Rn. 29).

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Richtlinie 2014/24/EU ausdrücklich davon spricht, dass "Mindestanforderungen (…) nicht Gegenstand der Verhandlungen" sind (vgl. zum Abweichen von ausdrücklichen europarechtlichen Vergaberechtsvorgaben durch vergaberechtliche Spruchpraxis: jüngst: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023, Verg 9/22).
  • VK Niedersachsen, 25.06.2024 - VgK-12/24

    Ausschreibung zum Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft; Rechtmäßigkeit einer …

    Aus ähnlichen Gründen hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 15.02.2023 (Verg 9/22) dem EuGH einen in etwa vergleichbaren Fall zur Entscheidung nach Art. 267 Abs. 1 b und Abs. 2 AEUV zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Rostock, 20.11.2025 - 17 Verg 4/25

    Dringlichkeit berechtigt nicht zur Direktvergabe!

    Rn. 33 dd) Auf dieser Grundlage kommt es nicht darauf an, ob der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit im Bereich der Daseinsvorsorge hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurücktritt und zur Abwendung eines drohenden vertragslosen Zustandes ausnahmsweise und in engen Grenzen eine Dringlichkeitsvergabe durchgeführt werden darf (dazu etwa OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 11 Verg 15/13 -, Rn. 50, juris;… Beschluss vom 24. November 2022 - 11 Verg 5/22 -, Rn. 66, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 31. Oktober 2022 - Verg 13/22 -, Rn. 40, 51, juris;… Ortner in: Summa/Schneevogl, jurisPK-Vergaberecht, 7. Aufl., § 14 VgV (Stand: 15.11.2024), Rn. 152, 157;… Pünder in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 14 VgV Rn. 79, beck-online;… Völlink in: Ziekow/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 64, beck-online; siehe auch Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2023 - VII-Verg 9/22 -, juris, mit EuGH, Gerichtsinformationen vom 06.12.2023, C-128/23, Celex-Nr. 62023CB0128; ablehnend KG Berlin…, Beschluss vom 10. Mai 2022 - Verg 1/22 -, Rn. 37, 40 juris; kritisch auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 1. April 2022 - 2 Verg 1/21 -, Rn. 119, juris).
  • VK Bund, 09.03.2026 - VK 2-133/25

    Direktvergabe kann nicht auf unspezifische Markterkundung gestützt werden!

    Auch wenn das BayObLG sowie das OLG Frankfurt eigenständig entschieden haben, so müsste die Frage, ob in Fällen der Daseinsvorsorge trotz Verschuldens des Auftraggebers der Zuschlag erteilt werden darf, durch den EuGH entschieden werden (so grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2023 VII Verg 9/22).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20466
BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2022,20466)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.2022 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2022,20466)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 2022 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2022,20466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    Kostenentscheidung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Streitwertberechnung, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Sofortige Beschwerde, Entscheidungen der Vergabekammer, Notwendige Auslagen, Nachprüfungsantrag, Rechtsmittel, Richterlicher Hinweis, Beiladung, ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde Begeben in die Rolle des Unterlegenen durch eine Rücknahmeerklärung Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands

  • ibr-online

    Antragsteller gibt kein Angebot ab: Streitwert bei Antragsrücknahme?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Dabei ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, da er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf diesen Auftrag wahren will (BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7; OLG München…, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, juris Rn. 75).
  • BGH, 08.03.2021 - KVR 96/20

    Kartellverwaltungssache: Kostenentscheidung bei Rücknahme der Rechtsbeschwerde …

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG…, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG…, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19

    Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg…, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines …

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von …

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Dabei ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, da er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf diesen Auftrag wahren will (BGH…, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, juris Rn. 75).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d. …

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg…, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2016 - Verg 12/16

    Gerichtliche Überprüfung der Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg…, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (…vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG…, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - Verg 13/20

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer hat die Kosten zu tragen?

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (…vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG…, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG…, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • BayObLG, 08.11.2021 - Verg 10/21

    Herabsetzung des Streitwerts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (…vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG…, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages

  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer …

    Maßgeblich ist mangels näherer Angaben der Antragstellerin zu einem etwaigen eigenen Angebot der - vorliegend nach den Angebotspreisen geschätzte - objektive Wert der Leistungen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 9/22, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.06.2022 - Verg 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20691
BayObLG, 27.06.2022 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2022,20691)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2022 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2022,20691)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2022,20691)
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Verfahrensgang

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