Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11 |
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Rechtsnatur eines Auftrags zur Beschaffung von Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung; Voraussetzungen der Präklusion einer Rüge durch Zeitablauf
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Rechtsnatur eines Auftrags zur Beschaffung von Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung; Voraussetzungen der Präklusion einer Rüge durch Zeitablauf
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Unerfüllbare Anforderungen: Aufhebung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen nicht erfüllbar: Aufhebung der Ausschreibung! (IBR 2012, 1217)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 27.05.2011 - VK 13/11
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (18)
- VK Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 1 VK 11/10
Schutz des öffentlichen Auftraggebers und Rügevoraussetzungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist in diesem Sinne angesehen, mit der Folge, dass im Falle der Fristversäumnis eine Präklusion nur dann eintritt, wenn die europarechtlich geforderten Angaben zu dieser Frist gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10, und Beschluss vom 12.05.2010, 13 Verg 3/10, zitiert jeweils nach juris.de; VK Bund, Beschluss vom 30.09.2009, VK 2 - 180/09, zitiert nach juris.de; VK Rheinlad-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2 - 7/10, zitiert nach veris.de; anderer Ansicht: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010, 1 VK 11/10, zitiert nach juris.de).Soweit die Vergabekammer Baden-Württemberg später mit Beschluss vom 26.03.2010 (1 VK 11/10, zitiert nach juris.de) entschieden hat, dass ein in der Bekanntmachung unterbliebener Hinweis oder eine Belehrung über die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nicht zur Folge habe, dass diese Frist nicht zu laufen beginne, vermag dies eine Divergenzvorlage nicht zu rechtfertigen, weil die Entscheidung nicht von einem Oberlandesgericht stammt.
- BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Die für die Dienstleistungskonzession typische Übernahme des wirtschaftlichen Risikos der übertragenen Dienstleistung durch den Dienstleister (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10, VergabeR 2011, 452) findet hier nicht statt, da der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die Erfüllung der zugesagten Leistungen auch dann einzustehen hat, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn, sondern über einen Versorgungsträger erfolgt. - BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Ein durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften verursachter, zumindest drohender Schaden darf nicht ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, NZBau 2004, 564, 566, BGH, NJW-RR 2005, 1439; BGHZ 169, 131).
- BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04
Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Ein durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften verursachter, zumindest drohender Schaden darf nicht ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, NZBau 2004, 564, 566, BGH, NJW-RR 2005, 1439; BGHZ 169, 131). - EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Umgekehrt darf der Auftraggeber keine Zuschlagskriterien, Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (EuGH, Urteil vom 24.01.2008, C-532/06, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010, VII Verg 40/10, zitiert nach juris.de). - EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Rn. 36 Diese Leistungen des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung über einen Versorgungsträger stellen entgeltliche finanzielle Dienstleistungen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 a i.V.m. Anhang II Teil A der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Vergaberechtskoordinierungsrichtlinie) dar (vgl. EuGH, Urteil v. 15.07.2010, Rs C-271/08 zitiert nach juris.de). - BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Ein durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften verursachter, zumindest drohender Schaden darf nicht ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, NZBau 2004, 564, 566, BGH, NJW-RR 2005, 1439; BGHZ 169, 131). - OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10
Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr. …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist in diesem Sinne angesehen, mit der Folge, dass im Falle der Fristversäumnis eine Präklusion nur dann eintritt, wenn die europarechtlich geforderten Angaben zu dieser Frist gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10, und Beschluss vom 12.05.2010, 13 Verg 3/10, zitiert jeweils nach juris.de; VK Bund, Beschluss vom 30.09.2009, VK 2 - 180/09, zitiert nach juris.de; VK Rheinlad-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2 - 7/10, zitiert nach veris.de; anderer Ansicht: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010, 1 VK 11/10, zitiert nach juris.de). - OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09
Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist in diesem Sinne angesehen, mit der Folge, dass im Falle der Fristversäumnis eine Präklusion nur dann eintritt, wenn die europarechtlich geforderten Angaben zu dieser Frist gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10, und Beschluss vom 12.05.2010, 13 Verg 3/10, zitiert jeweils nach juris.de; VK Bund, Beschluss vom 30.09.2009, VK 2 - 180/09, zitiert nach juris.de; VK Rheinlad-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2 - 7/10, zitiert nach veris.de; anderer Ansicht: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010, 1 VK 11/10, zitiert nach juris.de). - VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung über einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist in diesem Sinne angesehen, mit der Folge, dass im Falle der Fristversäumnis eine Präklusion nur dann eintritt, wenn die europarechtlich geforderten Angaben zu dieser Frist gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10, und Beschluss vom 12.05.2010, 13 Verg 3/10, zitiert jeweils nach juris.de; VK Bund, Beschluss vom 30.09.2009, VK 2 - 180/09, zitiert nach juris.de; VK Rheinlad-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2 - 7/10, zitiert nach veris.de; anderer Ansicht: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010, 1 VK 11/10, zitiert nach juris.de). - OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 40/10
Anforderungen an die Bekanntgabe technischer Bewertungskriterien; Begriff der …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
Vergaberechtswidrigkeit der Forderung von Tariftreue
- OLG Celle, 12.05.2010 - 13 Verg 3/10
Mögliche Verpflichtung einer Vergabestelle zur Erteilung von Hinweisen auf die …
- OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 15 Verg 1/10
Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Vergabenachprüfungsantrag: Beginn der …
- VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!
- OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10
Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags
- VK Baden-Württemberg, 04.01.2010 - 1 VK 74/09
Verspäteter Nachprüfungsantrag
- VK Brandenburg, 27.05.2011 - VK 13/11
Eine Rüge muss nachgewiesen werden können!
- OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13
Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 24.01.2008, C-532/06) wie auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (…Beschl. v. 19.07.2006, VII-Verg 27/06, juris Rn. 55 ff.; Beschl. v. 09.04.2008, VII-Verg 2/08; Beschl. v. 05.05.2008, VII-Verg 5/08; Beschl. v. 21.05.2008, VII-Verg 19/08; Beschl. v. 20.11.2008, VII-Verg 37/08; Beschl. v. 22.12.2010, VII-Verg 40/10; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 64/10) und anderer Oberlandesgerichte (Thüringer OLG, Beschl. v. 26.03.2007, 9 Verg 2/07; OLG München, Beschl. v. 26.06.2007, Verg 6/07;… KG, Beschl. v. 13.08.2008, 2 Verg 18/07, juris Rn. 90 ff.; OLG München, Beschl. v. 09.02.2009, Verg 27/08; Beschl. v. 21.05.2010, Verg 2/10; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.09.2011, Verg W 10/11; in einem obiter dictum teilweise abweichend OLG München, Beschl. v. 17.01.2008, Verg 15/07) darf sich der öffentliche Auftraggeber nicht darauf beschränken, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern hat dem Bieter auch die hierzu aufgestellten Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") mitzuteilen, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten. - OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13
Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die …
Infolgedessen ist die Ausschlussfrist nicht anzuwenden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.12.2009 - VII-Verg 37/09; Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09; OLG Celle, Beschl. v. 4.3.2010 - 13 Verg 1/10; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2011 - Verg W 10/11). - OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 16/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Interimsbeauftragung von …
Rn. 4 Diese Ausschreibung hat der Senat auf den Nachprüfungsantrag des Antragstellers mit Beschluss vom 13.9.2011 (Verg W 10/11) wegen Ausschreibungsmängeln aufgehoben und die Auftraggeberin zu 1.) angewiesen, das Vergabeverfahren bei fortbestehender Vergabeabsicht neu durchzuführen.35 1.) Der auf Feststellung der Unwirksamkeit der Interimsbeauftragungen von Altersversorgungsleistungen der Auftraggeberin zu 1.) und der zu ihrer Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften gerichtete Antrag des Antragstellers hat nicht schon deshalb Erfolg, weil die streitgegenständliche Interimsvergabe sich als ein nach den §§ 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 GWB verbotener Zuschlag in dem aufgehobenen Vergabeverfahren darstellen würde, das Gegenstand des vom Senat entschiedenen Nachprüfungsverfahrens Verg W 10/11 war.
Er hat auch nachvollziehbar erläutert, dass das Ende des Zeitraums der Interimsbeauftragung sich an den Erwartungen der Auftraggeberin zu 1.) orientiert habe, dass das die Auftragserteilung in dem vorangegangenen Vergabeverfahren hindernde, beim Oberlandesgericht anhängige Nachprüfungsverfahren Verg W 10/11 bis zum 30.9.2011 abgeschlossen sein würde.
Rn. 50 Beide Zeugen haben darüber hinaus ausgesagt, dass auf Seiten der Auftraggeberin zu 1.) und der ihr angeschlossenen Unternehmen zum Zeitpunkt der Interimsbeauftragung die Hoffnung bestanden habe, dass der Nachprüfungsantrag bzw. die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren Verg W 10/11 zurückgewiesen werden würde, so dass nach Ablauf des Interimszeitraumes eine reguläre Beauftragung der Beigeladenen hätte erfolgen können.
- VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/041-19
E-Vergabe: Funktionierende IT ist Bietersache!
Weiter ist nach Auffassung der Vergabekammer deutlich zu betonen, dass § 160 Abs. 3 GWB keine Formvorschriften enthält, so dass eine Rüge nach einheitlicher Rechtsauffassung formlos, insbesondere auch mündlich, angebracht werden kann (vgl. VK Thüringen, B v. 21.11.2019; 250-4003-15123/2019-E-021-EF; VK Bund, B. v. 09.05.2014 - VK 1-26/14; OLG Brandenburg, B. v. 13.9.2011, Verg W 10/11, Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht 3. Auflage 2018, Rnr. 52 zu § 160 GWB). - VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Umrüstung
Unschädlich ist auch, dass die ASt ihre Kritik lediglich mündlich vorgebracht hat, denn § 107 Abs. 3 GWB enthält keine Formvorschriften, so dass eine Rüge formlos, insbesondere auch mündlich, angebracht werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011, Verg W 10/11). - VK Brandenburg, 07.11.2011 - VK 40/11
Interimsbeauftragung zur betrieblichen Altersversorgung
In einem ersten Nachprüfungsverfahren (Az.: VK 13/11) hat der Antragsteller in der Beschwerdeinstanz obsiegt (Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 13. September 2011 - Verg W 10/11).Es werde nicht gegen die Vorgaben des OLG Brandenburg (Verg W 10/11) verstoßen.
Unter Berücksichtigung des auf Abforderung vorgelegten, nicht nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung differenzierten Zahlenmaterials von insgesamt ... Vertragsschlüssen kann die Berechnung des Auftragswertes (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - Verg W 10/11 - Gründe II.A)1)c), S. 10/11 des Beschlusses) bei keiner der beauftragenden Gesellschaften der Interimsvergaben in dem mit Ablauf des 30. September 2011 abgeschlossenen Halbjahreszeitraum zur Schwellenwertüberschreitung führen.
- VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums
Dennoch geht hieraus mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass die ASt einen konkreten Vergaberechtsverstoß geltend macht und dessen Beseitigung durch den Ag verlangt (vgl. zu den Voraussetzungen einer Rüge nur: OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011, Verg W 10/11; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. August 2009, 9 Verg 6/09). - VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18
Per E-Mail verschickter Nachprüfungsantrag ist unzulässig!
Die Auftraggeberin hatte bereits in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer VI.4.3) ordnungsgemäß auf die 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - Verg W 10/11) hingewiesen. - VK Sachsen-Anhalt, 20.05.2015 - 2 VK LSA 2/15
Vergabeverfahren: Nachforderung fehlender Einzelangaben
Rn. 128 Angesichts des Wortlauts dieser Vorgaben ist die Frist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist anzusehen, die nur zu laufen beginnt, wenn in der europaweiten Ausschreibung die vorgenannten Hinweise erteilt worden sind (OLG Brandenburg v. 13.09.2011-Verg W 10/11 S. 10). - VK Sachsen-Anhalt, 10.09.2015 - 2 VK LSA 6/15
Vergabeverfahren: Vorgabe einer Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen in …
Rn. 82 Angesichts des Wortlauts dieser Vorgaben ist die Frist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist anzusehen, die nur zu laufen beginnt, wenn in der europaweiten Ausschreibung die vorgenannten Hinweise erteilt worden sind (OLG Brandenburg v. 13.09.2011-Verg W 10/11 S. 10). - VK Sachsen-Anhalt, 16.04.2014 - 2 VK LSA 25/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Ermittlung der EU-Schwellenwerte nach der …
- VK Sachsen-Anhalt, 14.06.2013 - 2 VK LSA 1/13
Keine Präklusion - Entbehrlichkeit einer förmlichen Rüge - Angebotsausschluss der …
- VK Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - 2 VK LSA 4/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Ermittlung des EU-Schwellenwerts nach …
- VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - 1 VK LSA 12/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Auftragsvergabe für konzernverbundene Unternehmen …
- VK Brandenburg, 14.03.2014 - VK 2/14
Keine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes!
- VK Brandenburg, 16.08.2013 - VK 12/13
Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2014 - 2 VK 3/14
Wartungsvertrag nicht unterschrieben: Darf das Angebot ausgeschlossen werden?
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