Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.05.2010 - Verg W 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 99 Abs 3 GWB, § 1 VOB/A
(Vergabeverfahren: Abgrenzung eines Bauauftrags von einem Lieferauftrag; nachträgliche Änderung der ausgeschriebenen Leistung) - Deutsches Notarinstitut
VOB §§ 1, 116, 117; VgV §§ 2, 13; GWB § 99 Abs. 3
Ausschreibung zur Planung, Lieferung, Montage, Prüfung und betriebsbereiten Übergabe von Richtfunkstationen stellen in ihrer Gesamtheit Leistungen zur Errichtung von Bauwerken dar
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 107 Abs. 3; VgV § 13; GWB § 99 Abs. 3
Begriff des Bauauftrages i.S. von § 99 Abs. 3 GWB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begriff des Bauauftrages i.S.v. § 99 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bau- oder Lieferauftrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brandenburg.de
(Pressemitteilung)
Oberlandesgericht weist Beschwerde gegen Vergabe von Bauleistungen für schnelles Internet zurück
Besprechungen u.ä. (2)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Errichtung von Richtfunkstationen für 2,6 Mio Euro: Nur Bauauftrag gem. § 99 Abs.3 GWB - nationale Ausschreibung rechtmäßig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Richtfunkstationen: Bau- oder Lieferauftrag? (IBR 2010, 410)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 18.11.2009 - VK 41/09
- VK Brandenburg, 12.04.2010 - VK 41/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10
- OLG Brandenburg, 25.05.2010 - Verg W 15/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VK Brandenburg, 18.11.2009 - VK 41/09
Wann liegt eine Bauleistung vor?
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2010 - Verg W 15/09
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 18. November 2009 (VK 41/09) wird zurückgewiesen.Rn. 35 1. den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 18.11.2009 - VK 41/09 - aufzuheben,.
- EuGH, 11.10.2007 - C-241/06
Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2010 - Verg W 15/09
Dem stehe die Entscheidung des EuGH vom 11.10.2007 (Rs. C-241/06) nicht entgegen.
- OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die …
Für die Beantwortung der Frage, ob der Einbau von Anlagen für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung ist, ist auf die jeweilige Zweckbestimmung des Bauwerkes abzustellen (Senat, Beschluss vom 25.5.2010, Verg W 15/09, NJW-Spezial 2010, 397, zitiert nach Juris). - VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
Interpretation des Begriffs der Gebietskörperschaft als europarechtlich …
Das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 25.05.2010 (Verg W 15/09) und die Vergabekammer Sachsen mit Beschluss vom 18.03.2015 (1/SVK/001-15) hätten diesbezüglich entschieden, dass der rechtliche Charakter eines Auftrages daran zu messen sei, welche schwerpunktmäßige Hauptleistung der künftige Auftragnehmer schulde, dies seien vorliegend Bauleistungen. - VK Sachsen, 18.03.2015 - 1/SVK/001-15
Reinigung und Reparatur von Regenwasserbehandlungsanlage: Ausschreibung nach …
v. 25.05.2010 - Verg W 15/09). - VK Brandenburg, 10.02.2012 - VK 1/12
Einbau von technischen Anlagen in ein Bestandsgebäude: Bauleistung?
Für die rechtliche Einordnung typengemischter Verträge als Dienstleistungs-, Liefer- oder Bauleistungsauftrag ist entscheidend, wo, an einem objektivierten Maßstab ausgerichtet, bei wertender Betrachtung nach dem Willen der Vertragsbeteiligten der rechtliche und wirtschaftliche Schwerpunkt des Vertrages liegen soll (OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2010 - Verg W 15/09; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009 - Verg 15/09 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - C-412/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02).
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