Rechtsprechung
| BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01 Kosten |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Berechnung des Gegenstandswertes
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 12a; BRAGO § 8 Abs. 1
Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergaberecht - Gegenstandswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Anwaltskostenwert bei Vergabekammer
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 17.07.2001 - 23-06/01
- VK Südbayern, 06.08.2001 - 23-06/01 Kosten
- BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01 Koste
Papierfundstellen
- BauR 2002, 684 (Ls.)
- VergabeR 2002, 204
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99
Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer
Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01
Erst anschließend kommt es zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff. GWB (vgl. BayObLG Beschluß vom 29.9.1999 Verg 4/99, IBR 2000, 2; Beschluß vom 28.11.2000 Verg 11/00 JurBüro 2001, 209/210). - BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer Südbayern stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG BauR 2001, 238).
- BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; VergabeR 2002, 204; Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02).Zudem verweist § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte, ebenfalls auf die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204/205; Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02;… Gröning aaO; Bär NZBau 2002, 63/65; Kaiser NZBau 2002, 315/316).
- BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert, …
Zwar ist der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer in entsprechender Anwendung des § 12a Abs. 2 GKG mit 5 % der Auftragssumme anzunehmen (BayObLG VergabeR 2002, 204).Der hierauf ergehende Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204).
- BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines …
Zu einer Streitwertfestsetzung durch den Senat (die allerdings nur für das Beschwerdeverfahren gälte, aber im Hinblick auf § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren im Verfahren vor der Vergabekammer Bedeutung hätte, vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204; Senatsbeschluss vom 25.6.2003 - Verg 9/03) ist es mangels eines Hauptsache- Beschwerdeverfahrens nicht gekommen.
- VG Neustadt, 19.10.2005 - 4 L 1715/05
Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, …
Ein Rückgriff auf den Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG scheidet nach Auffassung der Kammer aus, da § 50 Abs. 2 GKG für vergaberechtliche Verfahren vor den Oberlandesgerichten eine spezielle Regelung trifft und diese Vorschrift nach einhelliger Auffassung analog auf die Verfahren vor den Vergabekammern Anwendung findet (s. OLG Saarland, Beschluss vom 29. September 2005 - 1 Verg 2/05 - ; OLG Thüringen, VergabeR 2002, 202; BayObLG VergabeR 2002, 204; VK Münster, Beschluss vom 22. Juli 2005 - 16/05 - ). - OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04
Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?
Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind " Entscheidungen" der Vergabekammer, gegen die die sofortige Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB stattfindet (allg. Ansicht; vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 3. Juli 2003, Az.: Verg 22/00; Bay ObLG VergR 2002, 204). - OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind "Entscheidungen" der Vergabekammer, gegen die die sofortige Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB stattfindet (allg. Ansicht; vgl. u.a. BayObLG VergabeR 2002, 204). - BayObLG, 25.06.2003 - Verg 9/03
Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer
Zur Bemessung des Gegenstandswerts des Verfahrens vor der Vergabekammer hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.9.2001 (Vergaberecht 2002, 204 = JurBüro 2002, 144; siehe auch BayObLG JurBüro 2002, 362; OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002 1 Verg 11/02; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.10.2002 Verg 23/02, sowie Bär NZBau 2002, 63/65) ausgeführt:. - BayObLG, 23.03.2004 - Verg 22/03
Streitwert des Vergabenachprüfungsverfahrens?
Gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer, der einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt, ist die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zulässig (st. Rspr.: z. B. BayObLG VergabeR 2002, 204). - OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - Verg 17/04
Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammern
Das entspricht nicht nur der ständigen Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 12.5.2004 VII-Verg 27/04; Beschl. v. 20.4.2004 VII- Verg 9/04; Beschl. v. 19.12.2003 VII-Verg 73/03; Beschl. v. 3.7.2003 Verg 22/00 m.w.N.), sondern allgemeiner Ansicht (vgl. nur: BayObLG, VergabeR 2002, 204; NZBau 2000, 99; KG, Beschl. v. 8.2.2000 KartVerg 7/99;… Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, § 116 Rn. 769;… Boesen, Vergaberecht, § 116 Rn. 12 f.; Gröning, ZIP 1999, 181, 185;… im Ergebnis auch: Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 128 Rn. 4) Die sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB ist in gleicher Weise das zulässige Rechtsmittel, um den Kostenfestsetzungsbescheid, mit dem die Vergabekammer die einem Beteiligten zu erstattenden Auslagen festsetzt, anzugreifen (Senatsbeschl. v. 15.3.2004 VII-Verg 36/03; Senatsbeschl. v. 25.2.2004 Verg 9/02; BayObLG, NZBau 2000, 59; VergabeR 2003, 109;… ebenso: Jaeger, a.a.O.). - VK Nordbayern, 18.11.2002 - 320.VK-3194-23/02
Gebühr des Rechtsanwalts
Überdies verweist § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte, ebenfalls auf die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes (BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002, Az. Verg 3/02, unter weiterem Hinweis auf BayObLG, Beschluss vom 28.09.01, Verg 13/01). - VK Sachsen, 17.11.2006 - 1/SVK/128-04
Bestimmung des Gegenstandswertes
- VK Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 1 VK 78/06
Bestimmung des Gegenstandswerts
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