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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2831
BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02 (https://dejure.org/2003,2831)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2003 - Verg 32/02 (https://dejure.org/2003,2831)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - Verg 32/02 (https://dejure.org/2003,2831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12a Abs. 2
    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert bestimmt sich nach der Bruttoauftragssumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Streitwert und Auftragssumme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Streitwertes für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer; Bewertung der Auftragssumme als Bruttobetrag; Möglichkeit der Gleichstellung der Begriffe "Auftragssumme" und "Auftragswert" und "Schwellenwert"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 694
  • BauR 2003, 1093 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 371
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; VergabeR 2002, 204; Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02).

    Zudem verweist § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte, ebenfalls auf die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204/205; Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02;… Gröning aaO; Bär NZBau 2002, 63/65; Kaiser NZBau 2002, 315/316).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (BGH NJW 2001, 1492/1495).
  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Der Gesetzgeber zielte für die Streitwertberechnung im Rahmen des § 12a Abs. 2 GWB auf den allgemeinen Grundsatz des wirtschaftlichen Interesses an einer Entscheidung ab (so auch OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002, 1 Verg 11/02).
  • OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 1/01

    Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Demgegenüber stellen andere Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf Beschluss vom 30.12.2002 Verg 42/01; OLG Celle Beschluss vom 8.11.2001, 13 Verg 11/01; OLG Rostock Beschluss vom 16.5.2001, 17 W 1/01; OLG Koblenz Beschluss vom 8.2.2001, Verg 5/00) sowie Stimmen in der Literatur auf den Schwellenwert (…vgl. Boesen Vergaberecht § 123 Rn. 96;… Noelle in Byok/Jaeger Vergaberecht Anh. zu §§ 128, 129 Rn. 1048) oder auf den Nettoangebotspreis (…vgl. Kaiser aaO S. 317) ab.
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Beantragt der Rechtsanwalt Festsetzung der seinem Mandanten enstandenen Kosten, überprüft die Vergabekammer inzidenter den Wertansatz, welchen der Anwalt seinem Kostenfestsetzungsantrag nach eigener Berechnung zu Grunde gelegt hat (vgl. BayObLG Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 202/203).
  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Gleichfalls den Bruttobetrag legen das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden Beschluss vom 5.4.2001 WVerg 8/00) und das OLG Naumburg (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 7.8.2001, 1 Verg 1/01) zu Grunde.
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 11/01

    Abwasserbehandlung für die Stadt Buxtehude im europaweiten Vergabeverfahren; …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Demgegenüber stellen andere Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf Beschluss vom 30.12.2002 Verg 42/01; OLG Celle Beschluss vom 8.11.2001, 13 Verg 11/01; OLG Rostock Beschluss vom 16.5.2001, 17 W 1/01; OLG Koblenz Beschluss vom 8.2.2001, Verg 5/00) sowie Stimmen in der Literatur auf den Schwellenwert (…vgl. Boesen Vergaberecht § 123 Rn. 96;… Noelle in Byok/Jaeger Vergaberecht Anh. zu §§ 128, 129 Rn. 1048) oder auf den Nettoangebotspreis (…vgl. Kaiser aaO S. 317) ab.
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; VergabeR 2002, 204; Beschluss vom 12.3.2002 Verg 3/02).
  • OLG Naumburg, 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

    Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Gleichfalls den Bruttobetrag legen das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden Beschluss vom 5.4.2001 WVerg 8/00) und das OLG Naumburg (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 7.8.2001, 1 Verg 1/01) zu Grunde.
  • VK Nordbayern, 25.09.2002 - 320.VK-3194-26/02

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02
    Verg 32/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-26/02.
  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

    Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 12a Abs. 2 GKG auf 5 % der Bruttoangebotssumme (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372) festgesetzt; dies sind 5 % von 400.629,80 , also 20.031,49 .
  • BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03

    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert, …

    Die Einbeziehung der Optionsrechte ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber für die Streitwertberechnung im Rahmen des § 12a Abs. 2 GKG auf den allgemeinen Grundsatz des wirtschaftlichen Interesses an einer Entscheidung abzielte (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372; OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002 - 1 Verg 11/02 -).

    Im Übrigen ist die Vorlagepflicht beschränkt auf Fälle von Entscheidungsdivergenzen in vergaberechtlichen Fragen in der Hauptsache (vgl. auch § 124 Abs. 2 Satz 3 GWB) und erstreckt sich nicht auf Entscheidungsdivergenzen in kostenrechtlichen Fragen (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372 m.w.N.).

    Beantragt der Rechtsanwalt Festsetzung der seinem Mandanten entstandenen Kosten, überprüft die Vergabekammer incidenter den Wertansatz, welchen der Anwalt seinem Kostenfestsetzungsantrag nach eigener Berechnung zugrunde gelegt hat (BayObLG VergabeR 2003, 371).

  • OLG München, 14.09.2005 - Verg 15/05

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer nach Maßgabe der …

    Die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BayObLG vom 19.2.2003, Verg 32/02).

    Auszugehen ist vom Wert der Auftragssumme, hilfsweise der Angebotssumme, also demjenigen Betrag, für den der Bieter den Zuschlag erhalten hat oder erhalten will (BayOblG vom 19.2.2003, Verg 32/02).

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