Rechtsprechung
| KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwaltsgebühr bei Verzicht auf eine mündliche Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Rechtsanwaltsgebühr im Vergabekammerverfahren
Verfahrensgang
- VK Berlin, 05.12.2001 - VK-B1-26/01
- VK Berlin, 30.04.2002 - VK-B1-26/01
- KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02
Papierfundstellen
- VergabeR 2004, 257
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02
Zum einen befindet seine bisherige Rechtsprechung in Einklang mit der Bemessungspraxis des BGH im Vorlageverfahren X ZB 14100 BGH Bs. v. 19.12.2000, NZBau 2001, 151 ff.), in welchem der BGH den Verfahrenswert ersichtlich ebenfalls nach dem Netto-Auftragswert festgesetzt hat (Verfahrenswert von 495.000 DM bei einer Auftragssumme von 9.900.000 DM netto). - BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03
Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung
Auszug aus KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02
Deshalb ist es angebracht, § 35 BRAGO für den hier vorliegenden Fall eines Verzichts auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung analog anzuwenden, auch wenn die Bestimmungen des 3. Abschnitts der BRAGO nicht generell für das Verfahren vor der Vergabekammer einschlägig sind (vgl. dazu auch BGH, Bs. v. 24. Juni 2003 - V ZB 12/03 zur sinngemäßen Anwendung von § 35 BRAGO in einer Wohnungseigentumssache, in der von der nach § 44 Abs. 1 WEG regelmäßig vorgesehenen mündlichen Verhandlung abgesehen worden war). - BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei …
Auszug aus KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02
Ob und unter welchen Voraussetzungen in solchen Fällen eine Besprechungsgebühr anfallen kann (vgl. dazu BayObLG, Bs. v. 12.3.2002 - Verg 3/02), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil ein solcher Fall nicht gegeben ist. - KG, 18.07.2002 - 2 KartVerg 4/02
3. Wertungsstufe: Ein "Mehr" an Eignung Zuschlagskriterium?
Auszug aus KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02
Zum anderen ist der in § 12a Abs. 2 GKG festgesetzte Wert (5 % der Auftragssumme) nach Ansicht des Senats vom Gesetzgeber ersichtlich unter dem Gesichtspunkt der fiktiven Gewinnerwartung gewählt; der Gewinn entsteht naturgemäß aber auf der Grundlage des Netto-Auftragswerts (i. E.: Bs. v. 6.September 2002 - 2 KartVerg 4/02). - VK Berlin, 30.04.2002 - VK-B1-26/01
Auszug aus KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02
Auf die sofortige Beschwerde und von Amts wegen wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin 30. April 2002 - VK-B1-26/01 geändert:.
- OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1VwVfG ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend von dem allgemeinen Verwaltungsrechtsweg die sofortige Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB statthaft ist (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257).Sie erstreckt sich deshalb nicht auf Entscheidungsdivergenzen in kostenrechtlichen Fragen (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257, 259).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".