Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - VII-Verg 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ausschluss einer Jugendhilfeeinrichtung
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Einrichtungen des Jugendaufbauwerks sind gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOL/A § 7 Nr. 6
Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft stehenden Jugendaufbauwerks an einer öffentlichen Ausschreibung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss einer Einrichtung des Jugendaufbauwerkes vom Bieterwettbewerb; Möglichkeit der Verdrängung privater Unternehmen bei der Vergabe im Preiswettbewerb
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)
Keine Beteiligung gemeinnütziger Bildungsträger am öffentlichen Ausschreibungsverfahren? (RA Dr. Peter Hantel; Neue Justiz 5/2004, S. 201-202)
Verfahrensgang
- VK Bund, 19.09.2003 - VK 1-77/03
- OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - Verg 58/03
- OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - VII-Verg 58/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1203 (Ls.)
- VergabeR 2004, 379
- VergabeR 2004, 457
- VergabeR 2004, 462
- ZfBR 2004, 414 (Ls.)
- ZfBR 2004, 713
- ZfBR 2004, 725 (Ls.)
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99
Sachvortrag und Antragsbefugnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03
Rn. 7 Soweit die Senatsentscheidung vom 22.11.1999 (Verg 2/99) in einem anderen Sinne verstanden werden könnte, etwa dahin, dass ungeachtet der Einordnung als öffentliche Einrichtung i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A bezogen auf das konkrete Vergabeverfahren für einen Bieterausschluss festgestellt werden müsse, dass sich die denkbaren Wettbewerbsvorteile, die der Verordnungsgeber im Auge hatte, tatsächlich realisieren würden, hält der Senat daran nicht fest. - VK Bund, 19.09.2003 - VK 1-77/03
Maßnahme nach § 241 SGB III, ausbildungsbegleitende Hilfen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. September 2003 (VK 1 - 77/03) aufgehoben.
- OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04
Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A
Die insoweit an früheren gleichlautenden Entscheidungen des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58(03, VergabeR 2004, 379 = OLGR Düsseldorf 2004, 197) unter den Gesichtspunkten der Normsystematik, des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EuGH in der Literatur angebrachte Kritik lässt diese rechtlich gebotene Einordnung außer Betracht (so z.B. Hübner/Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381 ff. - Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379 = OLGR Düsseldorf 2004, 197).Rn. 19 a) Von einem Ausschluss betroffen sind nur öffentliche Einrichtungen, die rechtlich unselbständig in der Trägerschaft der öffentlichen Hand (des Staates oder der Kommunen) stehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198, und vom 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 4, 5).
Rn. 21 b) Öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A sind dadurch gekennzeichnet, dass sie andere als erwerbswirtschaftliche Ziele, nämlich vorrangig sozialpolitische Belange verfolgen (vgl. Beschl. des Senats v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 - in Bezug auf das Jugendaufbauwerk eines Kreises).
Rn. 22 Als Anzeichen dafür (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 links = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 rechts), dass solche Institutionen - sollten sie mit der zu missbilligenden Gefahr eines Verdrängungseffekts zu einem Wettbewerb zugelassen werden - oftmals günstigere Angebote unterbreiten können als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, hat der Senat insbesondere steuerliche Vergünstigungen und öffentliche Zuschüsse (jedwede Finanzierung und/oder Förderung), aber auch die Vorteile der Gewährsträgerschaft der öffentlichen Hand sowie einer hieraus resultierenden Kreditwürdigkeit angesehen, sofern solche Umstände - für sich allein oder in ihrer Gesamtheit betrachtet - geeignet sind, jenen Einrichtungen gegenüber privaten Unternehmen einen relevanten, d.h. nicht nur belanglosen, Vorsprung im Wettbewerb zu vermitteln (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], und vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198; genauso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.5.2000, Az. 2 Verg 1/00 [unter B 6.c)]; Zdzieblo in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 73).
§ 7 Nr. 6 VOL/A trifft im Interesse gleicher Ausgangsbedingungen für alle Bewerber (und damit im Interesse des Wettbewerbs) vielmehr eine abstrakte und obligatorisch zu beachtende Ausschlussregelung, deren Rechtsfolge allein daran anknüpft, ob es sich bei einem Bieter um eine in § 7 Nr. 6 VOL/A ausdrücklich genannte oder um eine ähnliche, vergleichbaren sozialpolitischen Zielen dienende Einrichtung handelt (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198).
Im Übrigen kann nicht davon gesprochen werden, der Senat habe die im Beschluss vom 23.12.2003 (Az. Verg 58/03) niedergelegte Rechtsauffassung durch seinen Beschluss vom 4.3.2004 (Az. Verg 8/04, VergabeR 2004, 511, 512) eingeschränkt oder aufgegeben.
- VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und …
Unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (Az.: VII Verg 58/03) sowie die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 06. Oktober 2003 (Az.: VK2-94/03) und der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. März 2004 (Az.: VK 1-7/04) führt die ASt aus, die Nichtzulassung der Beigeladenen zum Wettbewerb folge aus dem Normzweck der Vorschrift.Auch wenn man die Grundsätze der von der ASt herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (a.a.O.) zugrunde lege, sei die Beigeladene nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfasst.
Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03; VK Bund, Beschlüsse vom 30. März 2004, Az.: VK 1-5/04 und vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, und vom 13.
Dies ermöglicht ihr bei der dem § 7 Nr. 6 VOL/A zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, Az.: VII Verg 58/03) gegenüber den nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfassten Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile.
Darüber hinaus ist die Nutzung von Ressourcen (z.B. Räumen), die für das Pflichtangebot vorgehalten werden, zumindest möglich; ob hiervon in einer die Kalkulation beeinflussenden Weise tatsächlich Gebrauch gemacht wird, ist unbeachtlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, a.a.O.; 1. Vergabekammer des Bundes;… Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05
Kommunalversicherung als Bieter?
Der Senat hat dies bereits für eingetragene Vereine in mehreren Beschlüssen entschieden (vgl. Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, VergabeR 2004, 379 - Jugendhilfe; Beschl. v. 4.3.2004, Verg 8/04, VergabeR 2004, 511; Beschl. v. 14.7.2004, VII-Verg 33/04 sowie nochmals zusammenfassend: Beschl. v. 17.11.2004, VII-Verg 46/04; zuletzt: Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 68/04.
- VK Bund, 07.07.2004 - VK 3-68/04
Vergabe von Maßnahmen zur reha-spezifischen Berufsausbildung in einer …
Der ASt trug darin seine Ansicht vor, das Berufsbildungswerk des Beigeladenen dürfe nach den Grundsätzen des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (Az.: VII Verg 58/03) nicht zum Wettbewerb zugelassen werden, da es sich um eine unselbstständige Einrichtung des beigeladenen Landschaftsverbandes ... und damit um eine "ähnliche Einrichtung" im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A handele.Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03, und vom 04. März 2004, Az.: VII Verg 8/04; VK Bund, Beschlüsse vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, vom 13. Mai 2004, Az.: VK 1-42/04 und vom 18. Mai 2004, Az.: VK 3-50/04;… ferner: Zdzieblo, in: Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl. 2000, § 7 Rdn. 72).
Dies ermöglicht ihm bei der dem § 7 Nr. 6 VOL/A zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, Az.: VII Verg 58/03) gegenüber den nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfassten Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile.
Maßgebend ist allein die in den Vorschriften der § 4 VgV i.V.m. § 7 Nr. 6 VOL/A typisierte, abstrakte Verdrängungsgefahr (vgl. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, Az.: VII Verg 58/03).
- VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
b) Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist es, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften können und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können (s. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, Prieß/Hausmann in Motzke/Pietzcker/Prieß VOB Teil A, 1. Auflage, § 8 Rn 136).Ein Abstellen auf die Erheblichkeit des Wettbewerbsvorteils als maßgebliches Kriterium für eine Nichtzulassung von Einrichtungen auf der Rechtsgrundlage des § 7 Nr. 6 VOL/A liegt nach Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.
d) Dem steht auch nicht entgegen, dass das OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 23.12.2003 aaO) § 7 Nr. 6 VOL/A als obligatorische, abstrakt getroffene Ausschlussregelung ansieht.
- OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04
Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?
Zur Vermeidung von Wiederholungen ist hierauf Bezug zu nehmen (vgl. Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, VergabeR 2004, 379; Beschl. v. 4.3.2004, Verg 8/04, VergabeR 2004, 511; Beschl. v. 14.7.2004, VII-Verg33/04 sowie nochmals zusammenfassend Beschl. v. 17.11.2004, VII-Verg 46/04). - VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
Sie nahm i.w. Bezug auf die Beschlüsse der 1. VK Bund vom 17.03.2004 (VK1 7/04) und des OLG Düsseldorf vom 23.12.2003 (Verg 58/03) und beanstandete, dass die Bg zu 1. als Einrichtung i.S.v. von § 7 Nr. 6 VOL/A vom Wettbewerb auszuschließen sei.Da sie deshalb günstigere Angebote vorlegen könnten, besteht die Gefahr einer Verdrängung privater Unternehmen bei der Vergabe im Preiswettbewerb (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003, Verg 58/03).
- VK Bund, 13.10.2005 - VK 1-125/05
Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Als Vorteile, die solchen Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung vor privatrechtlich organisierten Unternehmen verschaffen können, hat das OLG Düsseldorf insbesondere steuerliche Vergünstigungen und Zuschüsse, aber auch die Vorteile der Gewährsträgerschaft der öffentlichen Hand genannt (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04 und Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03 =VergabeR 2004, 379, 380).Deshalb sind privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03 in VergabeR 2004, 379 - die Entscheidung betraf ein Jugendaufbauwerk, dessen Träger ein Landkreis ist).
Zudem hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 23.12.2003 - Verg 58/03, mit der es einen Landkreis als Träger eines Jugendaufbauwerks vom Wettbewerb ausschloss, darauf hingewiesen, dass Einrichtungen der Jugendhilfe die Teilnahme am Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen möglich ist, wenn der Gesetzgeber Organisationsformen schafft, die mit Blick auf den (privaten) Bieterwettbewerb unbedenklich sind.
- VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
b) Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist es, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können (s. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, Prieß/Hausmann in Motzke/Pietzcker/Prieß VOB Teil A, 1. Auflage, § 8 Rn 136).Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.
e) Dem steht auch nicht entgegen, dass das OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 23.12.2003 aaO.) § 7 Nr. 6 VOL/A als obligatorische, abstrakt getroffene Ausschlussregelung ansieht.
- OLG Brandenburg, 19.10.2010 - Verg W 13/10
Drittschützende Wirkung des Verbots nicht auskömmlicher Preise
Aus diesem Grund billigt die Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht der Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bieterschützende Wirkung dann zu, wenn es für den Auftraggeber angesichts seiner aus § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A 2006 folgenden Verpflichtung, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu beschränken, geboten ist, das Angebot auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008). - OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 52/04
Wann ist freihändige Vergabe zulässig?
- VK Bund, 20.07.2004 - VK 1-78/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
- VK Bund, 07.04.2004 - VK 1-15/04
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …
- VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)
- VK Bund, 19.07.2004 - VK 2-76/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
- VK Bund, 20.07.2004 - VK 1-75/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
- VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-77/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
- VK Bund, 19.07.2004 - VK 2-79/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 16/06
Kein Ausschluss einer Berufsbildungseinrichtung einer Kreishandwerkerschaft vom …
- VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A
- OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
Und es gibt ihn doch: Den Drittbieterschutz bei Niedrigpreisangeboten!
- VK Bund, 30.03.2004 - VK 1-05/04
Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37 a …
- VK Baden-Württemberg, 07.10.2005 - 1 VK 56/05
Folge der fehlenden Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
- VK Bund, 03.02.2004 - VK 1-01/04
Maßnahmen nach § 48 SGB III zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen
- VK Bund, 06.06.2007 - VK 1-38/07
Auftrags zur Erbringung der Leistung "Planung, Vorbereitung und Durchführung von …
- VK Münster, 02.07.2004 - VK 13/04
Unangemessen niedriger Angebotspreis
- VK Bund, 20.08.2008 - VK 1-111/08
Administration und Durchführung von Sprachprüfungen
- VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06
Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2006 des …
- VK Bund, 17.03.2004 - VK 1-07/04
Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37a SGB …
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