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   VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03   

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https://dejure.org/2003,12374
VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03 (https://dejure.org/2003,12374)
VK Bund, Entscheidung vom 06.10.2003 - VK 2-94/03 (https://dejure.org/2003,12374)
VK Bund, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - VK 2-94/03 (https://dejure.org/2003,12374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Ausschreibung einer Durchführung der Maßnahme "Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungschancen und Eingliederungschancen"; Qualifizierung als "Ausbildungsstätte und Fortbildungsstätte" oder als "ähnliche Einrichtung"; Schutz vor Verdrängung privater ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Teilnehmer am Wettbewerb: Begriff der ähnlichen Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03
    § 1 GWB hingegen sei eine selbständige Verbotsnorm materiell-rechtlichen Inhalts und deshalb keine Bestimmung über das Vergaberecht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002 - Verg 22/02).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03
    Zweck der Vorschrift ist es zu verhindern, dass private erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmungen durch öffentliche Einrichtungen, die aufgrund steuerlicher Vorteile oder öffentlicher Zuschusszahlungen einen erheblichen Kalkulations- und Wettbewerbsvorsprung haben, verdrängt werden (vgl. Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., Abschnitt 1 § 7 Rz. 72 - 73; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2000 - 2 Verg 1/00 - VergabE.
  • VK Bund, 19.09.2003 - VK 1-77/03

    Maßnahme nach § 241 SGB III, ausbildungsbegleitende Hilfen

    Auszug aus VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03
    Darüber hinaus verbietet es sich vor dem Hintergrund des Wettbewerbsgebots für die Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 2 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 GWB) auch, einige Organisationsformen gänzlich und von vornherein von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge auszuschließen (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. September 2003, VK 1 - 77/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann, nach dem Vorbringen der ASt für diese unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen und sich die Zurückweisung des Antrages damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als offensichtlich unbegründet qualifiziert werden (vgl. Boesen, GWB-Kommentar, 1. Aufl., Rn. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann, nach dem Vorbringen der ASt für diese unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen und sich die Zurückweisung des Antrages damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als offensichtlich unbegründet qualifiziert werden (vgl. Boesen, GWB-Kommentar, 1. Aufl., Rn. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - VK-SH 9/05

    Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann und sich die Zurückweisung des Antrags damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als unzulässig qualifiziert werden ( vgl dazu Boesen, GWB-Kommentar, 1. Auflage 2000, Rdnr. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03 ).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - VK-SH 11/07

    Antragsbefugnis

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann, nach dem Vorbringen der ASt für diese unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen und sich die Zurückweisung des Antrages damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als offensichtlich unbegründet qualifiziert werden (vgl. Boesen, GWB-Kommentar, 1. Aufl., Rn. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05

    Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann, nach dem Vorbringen der ASt für diese unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen und sich die Zurückweisung des Antrages damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als unzulässig qualifiziert werden (vgl. dazu Boesen, GWB-Kommentar, 1. Auflage, 2000, Rn. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

    Das entspricht nicht nur der ständigen Senatsrechtsprechung (NZBau 2000, 155, 157; VergabeR 2003, 379; Beschl. v. 4.3.2004 - Verg 8/04 Umdruck Seite 3), sondern - soweit ersichtlich - allgemeiner Ansicht (vgl. OLG Stuttgart, VergabeE Band 2, C-1-1/00 Rn. 28; 2. VK des Bundes, Beschl. v. 6.10.2003 - VK 2-94/03 Umdruck Seite 6 f.; Zdzieblo in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 72; Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, § 7 Rn. 58; Hübner/Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381; ebenso zur Parallelvorschrift des § 8 Nr. 6 VOB/A: Schranner in Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., A § 8 Nr. 6 Rn. 22; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., A § 8 Rn. 67).
  • VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05

    Alle Angebote fehlerhaft - dennoch keine Aufhebung der Ausschreibung?

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann, nach dem Vorbringen der ASt für diese unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen und sich die Zurückweisung des Antrages damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als unzulässig qualifiziert werden (vgl. Boesen, GWB-Kommentar, 1. Auflage, 2000, Rn. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03).
  • VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

    Eine offensichtliche Unbegründetheit ist gegeben, wenn der Vergabekammer nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Abweisung eines Antrags unzweifelhaft auf der Hand liegt, der Nachprüfungsantrag nach ihrer freien Überzeugung aufgrund der Aktenlage eindeutig zurückgewiesen werden muss und sich durch eine mündliche Verhandlung keine andere Bewertung ergeben kann, z. B. wenn der Antrag unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Aussicht auf Erfolg hat (VK Bund, Beschluss vom 6.10.2003 - VK 2-94/03, BeckRS 2003, 152812 Rn. 33, beck-online; Bungenberg in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, GWB § 166 Rn. 20, beckonline).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.03.2005 - VK-SH 3/05

    Beifügung eigener Geschäftsbedingungen

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann, nach dem Vorbringen der ASt für diese unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen und sich die Zurückweisung des Antrages damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als offensichtlich unbegründet qualifiziert werden (vgl. Boesen, GWB-Kommentar, 1. Auflage, 2000, Rn. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

    Nachdem danach an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel mehr bestehen kann, nach dem Vorbringen der ASt für diese unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen und sich die Zurückweisung des Antrages damit geradezu aufdrängt, kann der Antrag als unzulässig und im Übrigen offensichtlich unbegründet qualifiziert werden (vgl. Boesen, GWB-Kommentar, 1. Auflage, 2000, Rn. 23 f. zu § 112; 2. VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-94/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 13.12.2004 - VK-SH 33/04

    Ausschluss wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen

  • VK Baden-Württemberg, 07.10.2005 - 1 VK 56/05

    Folge der fehlenden Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • VK Hamburg, 03.11.2005 - VK BSU-3/05

    Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04

    Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und

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