Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen (Begründetheit)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 98 ; VwGO § 80
"Krankenhaus-Catering II"; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen einer Vergabekammer; Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der gerichtlichen Erzwingung der Einleitung und Durchführung eines transparenten Vergabeverfahrens; Zweck eines Erzwingungsverfahrens; Ausnahmen von dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit einer bestandskräftigen Entscheidung; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umwandlung in Gesellschaft privaten Rechts: Öffentlicher Auftraggeber?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 06.05.2004 - VK 2 LVwA 10/04
- VK Sachsen-Anhalt, 28.12.2004 - 1 VK LVwA 72/04
- VK Sachsen-Anhalt, 09.02.2005 - VK 2 LVwA 10/04
- VK Sachsen-Anhalt, 09.02.2005 - VK 2-LVwA 10/04
- OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
- OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
- OLG Naumburg, 27.04.2005 - 1 Verg 3/05
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1823 (Ls.)
- VergabeR 2005, 635
- ZfBR 2005, 501
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Die Antragsgegnerin verweist auch zu Recht darauf, dass in diesem Zusammenhang auf die Finanzierung der gesamten juristischen Person abzustellen ist, nicht auf den Anteil der öffentlichen Finanzierung einzelner Aufgabenerfüllungen (vgl. EuGH , Urteil v. 03. Oktober 2000, Rs. C-380/98 - "University of Cambridge" = VergabeR 2001, 111, 113; BayObLG, Beschlüsse vom 10. September 2002, Verg 23/02 - "Bayerisches Rotes Kreuz" = VergabeR 2003, 94 und vom 24. Mai 2004, Verg 6/04 - "AOK Bayern" = BayObLGZ 2004, Nr. 27).Zwar kann ausnahmsweise auch eine nachträgliche Aufsicht ausreichend sein, allerdings nur dann, wenn die laufende Geschäftsführung der Einrichtung dominiert wird durch eine hohe Regelungsdichte der gesetzlichen Vorgaben (vgl. EuGH , Urteil vom 1. Februar 2001, Rs. C-237/99 - "Kommission ./. Republik Frankreich" = VergabeR 2001, 118, 120 f.; BayObLG, Beschlüsse vom 24. Mai 2004, Verg 6/04 - "AOK Bayern" = BayObLGZ 2004, Nr. 27 und vom 21. Oktober 2004, Verg 17/04 - "LVA" = BayObLGZ 2004, Nr. 55).
- VK Sachsen-Anhalt, 09.02.2005 - VK 2 LVwA 10/04
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Die 2. Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt gab der Vergabestelle mit Beschluss vom 6. Mai 2004, VK 2 LVwA 10/04, auf, die Krankenhausverpflegungsleistungen in einem transparenten Vergabeverfahren i.S. des Vierten Teils des GWB zu beschaffen.den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 9. Februar 2005, VK 2 LVwA 10/04, aufzuheben und den Vollstreckungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen sowie vorab die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde anzuordnen.
- EuGH, 03.10.2000 - C-380/98
University of Cambridge - "Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Die Antragsgegnerin verweist auch zu Recht darauf, dass in diesem Zusammenhang auf die Finanzierung der gesamten juristischen Person abzustellen ist, nicht auf den Anteil der öffentlichen Finanzierung einzelner Aufgabenerfüllungen (vgl. EuGH , Urteil v. 03. Oktober 2000, Rs. C-380/98 - "University of Cambridge" = VergabeR 2001, 111, 113; BayObLG, Beschlüsse vom 10. September 2002, Verg 23/02 - "Bayerisches Rotes Kreuz" = VergabeR 2003, 94 und vom 24. Mai 2004, Verg 6/04 - "AOK Bayern" = BayObLGZ 2004, Nr. 27).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02
Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Das schließt nicht aus, auf einen ausreichenden Einfluss der öffentlichen Hand auf die laufende Geschäftsführung auch aus anderen Umständen zu schließen und vor allem eine Gesamtschau aller Einflussmöglichkeiten vorzunehmen, wie es die Vergabekammer in ihrer angefochtenen Entscheidung getan hat (…vgl. nur Prieß, Handbuch des europäischen Vergaberechts, 2001, S. 93 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Verg 67/02 - "Bundeswehrkampfstiefel" = VergabeR 2003, 435, 440). - EuGH, 01.02.2001 - C-237/99
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Zwar kann ausnahmsweise auch eine nachträgliche Aufsicht ausreichend sein, allerdings nur dann, wenn die laufende Geschäftsführung der Einrichtung dominiert wird durch eine hohe Regelungsdichte der gesetzlichen Vorgaben (vgl. EuGH , Urteil vom 1. Februar 2001, Rs. C-237/99 - "Kommission ./. Republik Frankreich" = VergabeR 2001, 118, 120 f.; BayObLG, Beschlüsse vom 24. Mai 2004, Verg 6/04 - "AOK Bayern" = BayObLGZ 2004, Nr. 27 und vom 21. Oktober 2004, Verg 17/04 - "LVA" = BayObLGZ 2004, Nr. 55). - BayObLG, 10.09.2002 - Verg 23/02
Öffentliche Auftraggeber im Wettbewerbsrecht - überwiegende Finanzierung einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Die Antragsgegnerin verweist auch zu Recht darauf, dass in diesem Zusammenhang auf die Finanzierung der gesamten juristischen Person abzustellen ist, nicht auf den Anteil der öffentlichen Finanzierung einzelner Aufgabenerfüllungen (vgl. EuGH , Urteil v. 03. Oktober 2000, Rs. C-380/98 - "University of Cambridge" = VergabeR 2001, 111, 113; BayObLG, Beschlüsse vom 10. September 2002, Verg 23/02 - "Bayerisches Rotes Kreuz" = VergabeR 2003, 94 und vom 24. Mai 2004, Verg 6/04 - "AOK Bayern" = BayObLGZ 2004, Nr. 27). - OLG Naumburg, 17.02.2004 - 1 Verg 15/03
Betreiber eines Krankenhauses: Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB?
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Der Vergabesenat hat diese Entscheidung mit seinem Beschluss vom 17. Februar 2004, 1 Verg 15/03, im Wesentlichen bestätigt. - BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
Landesversicherungsanstalt als öffentliche Auftraggeberin - zwingender Ausschluss …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Zwar kann ausnahmsweise auch eine nachträgliche Aufsicht ausreichend sein, allerdings nur dann, wenn die laufende Geschäftsführung der Einrichtung dominiert wird durch eine hohe Regelungsdichte der gesetzlichen Vorgaben (vgl. EuGH , Urteil vom 1. Februar 2001, Rs. C-237/99 - "Kommission ./. Republik Frankreich" = VergabeR 2001, 118, 120 f.; BayObLG, Beschlüsse vom 24. Mai 2004, Verg 6/04 - "AOK Bayern" = BayObLGZ 2004, Nr. 27 und vom 21. Oktober 2004, Verg 17/04 - "LVA" = BayObLGZ 2004, Nr. 55). - VK Thüringen, 17.04.2002 - 216-4002.20-008/02-SHL-S
Ist Krankenhaus GmbH öffentlicher Auftraggeber?
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass der Antragsgegnerin im Hinblick auf Bauleistungen eine öffentliche Auftraggebereigenschaft nach der vorgenannten Vorschrift zukommen kann (vgl. auch VK Thüringen, Beschluss vom 17. April 2002, 8/02 - "Krankenhauserweiterung" = IBR 2002, 499). - VK Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - VK 16/03
Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05
Hiergegen wandte sich die Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren VK 16/03 MD der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg.
- VK Südbayern, 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17
Vergabeverfahren: Privater Träger einer Einrichtung für soziale Leistung als …
Gleiches gilt für Leistungen der Krankenkassen an die Antragsgegnerin als Leistungserbringer (…Badenhausen-Fähnle in Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht § 99 Rn. 64, OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.2005, Az. 1 Verg 3/05). - OLG Naumburg, 13.10.2008 - 1 Verg 10/08
Antragsrecht der Beigeladenen nach § 118 Abs. 1 GWB analog - Keine Anwendbarkeit …
Unter dem Aspekt der "Erfüllung im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nichtgewerblicher Art" kommt es darauf an, inwieweit das Verhalten der Antragsgegnerin bei Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ohnehin dem Druck des Wettbewerbs unterliegt, so dass eine wirtschaftliche Verhaltensweise auch ohne Reglementierung des Beschaffungsverhaltens zu erwarten ist (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Februar 2004, 1 Verg 15/03 - VergabeR 2004, 634, und vom 17. März 2004, 1 Verg 5/03 - VergabeR 2005, 635, zur unterschiedlichen Beurteilung dieser Eigenschaft je nach den Umständen des Einzelfalls bei einer Krankenhaus GmbH). - VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC
Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?
Es handelt sich nicht bloß um Regelbeispiele, die es erlauben würden, auch aus anderen Umständen auf einen ausreichenden Einfluss der öffentlichen Hand auf die laufende Geschäftsführung zu schließen und vor allem eine Gesamtschau aller Einflussmöglichkeiten vorzunehmen, um daraus die erforderliche Staatsverbundenheit des Auftraggebers herleiten zu können (Ziekow/Völlink, a.a.O., § 99 GWB, Rdn. 83, a.A.: OLG Naumburg, VergR 2005, 635, 638).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2007 - 3 VK 4/07
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!
Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle auch die Entscheidung des OLG Naumburg mit Beschluss vom 17. März 2005 1 Verg 3/05 (VergabeR 2005, 635) bleiben. - VK Brandenburg, 11.03.2009 - VK 7/09
Öffentlicher Auftraggeberbegriff
Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, mithin der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. März 2005 1 Verg 3/05 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2000 Rs. C- 380/98; VK Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2008 VK 7/08). - VK Brandenburg, 07.12.2010 - VK 60/10
Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber
Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 Verg 3/05 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2000 - Rs. C- 380/98; VK Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2008 - VK 7/08).
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