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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - VII-Verg 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5246
OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,5246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,5246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,5246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe: Kostenfestsetzung durch das OLG für beide Instanzen! (IBR 2011, 241)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 125
  • VergabeR 2011, 649
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Es war bisher allgemein üblich, dass in denjenigen Fällen, in denen ein Nachprüfungsverfahren an das Beschwerdegericht gelangt ist, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten durch das Oberlandesgericht mit festgesetzt worden sind; dagegen hat der Bundesgerichtshof (NZBau 2010, 129 = VergabeR 2010, 75 unter Rdnr. 4) keine Bedenken erhoben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die durch das Verfahren bei der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen kostenrechtlich den im Widerspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen gleichzustellen (VergabeR 2009, 39; VergabeR 2010, 76 = NZBau 2010, 129).

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die durch das Verfahren bei der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen kostenrechtlich den im Widerspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen gleichzustellen (VergabeR 2009, 39; VergabeR 2010, 76 = NZBau 2010, 129).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VergabeR 2009, 39) erhält ein Rechtsanwalt, der den betreffenden Bieter sowohl im Vergabeverfahren als auch im Vergabenachprüfungsverfahren vertreten hat, die Gebühr des VV 2301.

  • OLG Celle, 08.12.2009 - 13 Verg 11/09

    Festsetzung der Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Rn. 9 Zwar kann die Vergabekammer die von einem Verfahrensbeteiligten einem anderen Verfahrensbeteiligten zu erstattenden Aufwendungen infolge einer Änderung des § 128 Abs. 4 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr festsetzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.12.20099 - 13 Verg 11/09).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Die Rechtsprechung des Senats beruhte darauf, dass in dem Falle, in dem ein Verwaltungsverfahren an das Verwaltungsgericht gelangt war, nach § 164 VwGO die Kostenfestsetzung durch das Gericht erster Instanz stattzufinden hatte und zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO auch die "Kosten des Vorverfahrens" gehören (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; zur Abgrenzung s. auch Beschlüsse vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04, 51/04, 59/04, 65/04, 66/04, 67/04).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - Verg 26/00

    Rechtspfleger beim OLG setzt auch VK-Kosten fest!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Die Rechtsprechung des Senats beruhte darauf, dass in dem Falle, in dem ein Verwaltungsverfahren an das Verwaltungsgericht gelangt war, nach § 164 VwGO die Kostenfestsetzung durch das Gericht erster Instanz stattzufinden hatte und zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO auch die "Kosten des Vorverfahrens" gehören (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; zur Abgrenzung s. auch Beschlüsse vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04, 51/04, 59/04, 65/04, 66/04, 67/04).
  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur …

    Rn. 9 In dem von der Antragsgegnervertreterin zitierten Ausschnitt der Entscheidung, Beschluss Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.11.2010 (Verg 55/09), wird in den Gründen in Ziffer 7. aufgeführt: "Dies hindert eine Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht aber nicht.

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: "Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).

    Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2011, Verg 5/11, ausgeführt: "Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 _ Verg 55/09)...... Das Beschwerdegericht ist nach wie vor zu einer Kostenfestsetzung auch für die Aufwendungen im Verfahren vor der Vergabekammer befugt, soweit es mit einer Beschwerde befasst war (OLG München aaO.)"(Unterstreichungen nicht im Original).

    Dem steht auch die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.10.2010, Verg 55/09, zitierte Entscheidung des BGH vom 29.09.2009, XZB 1/09 (NZBau 2010, 129 = NJW 2010, 76 = VergabeR 2010, 75 Rndnr. 4) nicht entgegen.

  • OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11

    Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.11.2010 (Verg 55/09) wird in den Gründen in Ziffer 7. aufgeführt: "Dies hindert eine Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht aber nicht.

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: " Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).

    Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2011, Verg 5/11, ausgeführt: "Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 - Verg 55/09) Das Beschwerdegericht ist nach wie vor zu einer Kostenfestsetzung auch für die Aufwendungen im Verfahren vor der Vergabekammer befugt, soweit es mit einer Beschwerde befasst war (OLG München aaO.)"(Unterstreichungen nicht im Original).

    Dem steht auch die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.10.2010, Verg 55/09, zitierte Entscheidung des BGH vom 29.09.2009, XZB 1/09 (NZBau 2010, 129 = NJW 2010, 76 = VergabeR 2010, 75 Rndnr. 4) nicht entgegen.

  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der …

    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 , und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).
  • OLG Celle, 05.11.2012 - 13 Verg 9/11

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers im …

    Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 7).

    Gegen die entsprechende Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO bestehen daher keine Bedenken (…vgl. OLG München, Beschl. v. 22. September 2011 - Verg 5/11, juris Rn. 7 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 6 f.;… Hardraht in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 78 Rn. 29;… Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28. August 2012, § 128 GWB Rn. 394;… Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 46).

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Rechtspflegers; Verzinslichkeit …

    Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 7).

    Gegen die entsprechende Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO bestehen daher keine Bedenken (…vgl. OLG München, Beschl. v. 22. September 2011 - Verg 5/11, juris Rn. 7 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 6 f.;… Hardraht in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 78 Rn. 29;… Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28. August 2012, § 128 GWB Rn. 394;… Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 46).

  • OLG Brandenburg, 28.12.2011 - Verg W 2/11

    Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

    Die Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht richtet sich nach § 120 Abs. 2 i. V. m. § 78 S. 3 GWB und hat nunmehr eine ausdrückliche Rechtsgrundlage (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2010, VII-Verg 55/09, NZBau 2011, 125, zitiert nach Juris).

    Zu demselben Ergebnis gelangen diejenigen, die als Rechtsgrundlage für die Kostenfestsetzung nicht die §§ 103, 104 ZPO ansehen, sondern § 164 VwGO i. V. m. § 21 RPflG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2010, VII-Verg 55/09, NZBau 2011, 125, zitiert nach Juris;… vgl. auch Noelle in: Byok/Jäger, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 128 GWB Rn 113 Summa, in: juris PraxisKommentar Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 128 Rn 118;… Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 128 GWB Rn 5388 ff.).

  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 1 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte losweise …

    Strebt er an, dass die Gesamtleistung losweise oder mit einem anderen Loszuschnitt vergeben wird, bemisst sich deshalb der Gegenstandwert nach dem Wert der Teilleistung, an deren Erbringung er interessiert ist (BGH v. 19.07.2011 - X ZB 4/10 - NZBau 2011, 629; OLG Düsseldorf v. 27.02.2012 - VII-Verg 45/10 - juris; OLG Düsseldorf v. 22.11.2010 - VII-Verg 55/09 - VergabeR 2011, 649).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2012 - Verg 8/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsantrags; Zulässigkeit der …

    Rn. 19 Es steht dem Rechtspfleger des Oberlandesgerichts in den Fällen, in denen er die Festsetzung auch der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten vornehmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09), nicht frei, die beantragte Festsetzung derartiger Kosten abzulehnen.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - Verg 1/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsantrags; Zulässigkeit der …

    Rn. 19 Es steht dem Rechtspfleger des Oberlandesgerichts in den Fällen, in denen er die Festsetzung auch der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten vornehmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09), nicht frei, die beantragte Festsetzung derartiger Kosten abzulehnen.
  • OLG München, 22.09.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verzinsung der Kosten für das Verfahren vor der …

    Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 - Verg 55/09).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11

    Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen durch die Vergabekammer

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