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Rechtsprechung
   OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18941
OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,18941)
OLG München, Entscheidung vom 19.07.2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,18941)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12 (https://dejure.org/2012,18941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 172; BGB § 173; GWB § 101b; GWB § 114
    Abgrenzung von Markterkundung und Beginn des Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Markterkundung und Vergabeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einladung zu Vergabegespräch stellt im Zweifel Beginn eines Vergabeverfahrens dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsschutz nur bei förmlichen Vergabeverfahren bzw. Vertragsschluss? (IBR 2013, 1139)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 658
  • BauR 2012, 2001
  • VergabeR 2012, 856
  • ZfBR 2012, 715
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (21)

  • OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

    Eine interkommunale Zusammenarbeit in Form der delegierenden Aufgabenübertragung …

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Grundsätzlich jedoch prüfen Vergabekammer und Vergabesenat nicht die Erfolgsaussichten von beabsichtigten Schadensersatzansprüchen (OLG Naumburg vom 2.3.2006 - 1 Verg 1/06;… Brauer aaO Rn. 41).

    Vielmehr liegt der Schaden darin, dass nutzlose Aufwendungen erbracht worden sind (OLG Naumburg vom 2.3.2006 - 1 Verg 1/06), da die fehlende europaweite Ausschreibung einen rechtmäßigen Zuschlag unmöglich macht.

    Während das OLG Naumburg (Beschluss vom 2.3.2006 - 1 Verg 1/06, zitiert nach Weyand aaO) auf dem Standpunkt steht, dass auch in diesen Fällen das Vertrauensverhältnis zwischen Bieter und Auftraggeber den Bieter zumutbar zu einer Rügepflicht zwingt, wird dies vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 26.5.2008 - Verg 14/08) mit Hinweis auf ein Unterlaufen der Nichtanwendbarkeit des § 107 Abs. 3 GWB und die Verantwortlichkeit des öffentlichen Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung eines Vergabeverfahrens verneint.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Der Auftraggeber muss über das Stadium bloßer Vorstudien des Marktes oder sonstiger rein vorbereitender Handlungen hinausgelangt sein (EuGH vom 11.1.2005 - C-26/03; BGH vom 1.2.2005 - X ZB 27/04; BayObLG vom 28.5.2003 - Verg 7/03).

    Rn. 62 Der EuGH (Urteil vom 11.1.2005 - C-26/03) hat sich gegen ein rein formelles Verständnis des Vergabeverfahrens gewandt und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten ausgesprochen, die Möglichkeit einer effektiven Nachprüfung auch auf Entscheidungen außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens zu erstrecken, und zwar insbesondere zu der Frage, ob ein bestimmter Auftrag in den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Vergaberegimes fällt.

    Der EuGH (Urteil vom 1.11.2005 - C-26/03) hat als nachprüfbar alle Willensäußerungen des öffentlichen Auftraggebers bezeichnet, welche über das Stadium der Vorbereitung und Sondierung hinausgehen und interessierten Personen zur Kenntnis gelangen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Der Auftraggeber muss über das Stadium bloßer Vorstudien des Marktes oder sonstiger rein vorbereitender Handlungen hinausgelangt sein (EuGH vom 11.1.2005 - C-26/03; BGH vom 1.2.2005 - X ZB 27/04; BayObLG vom 28.5.2003 - Verg 7/03).

    Der BGH (Beschluss vom 1.2.2005 - X ZB 27/04) hat eine bloße Markterkundung dann verneint, wenn der öffentliche Auftraggeber mehreren Unternehmen Gelegenheit zur Abgabe von Angeboten gegeben, mit einem Unternehmen über dessen Angebot verhandelt und diesem den Vorzug eingeräumt hatte.

    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, den Bietern einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sind an diese Zulässigkeitsvoraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH vom 1.2.2005 - X ZB 27/04).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Für den Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens soll es daher ausreichend sein, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat (OLG Düsseldorf vom 20.6.2001 - Verg 3/01 und vom 30.4.2003 - Verg 67/02; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01 und vom 27.2.2003 - Verg 1/03; OLG Jena vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03), also z.B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar bereits gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.

    65 Zur Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen Markterkundung ist darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen (OLG Düsseldorf vom 10.7.2006 - Verg 26/06 und vom 20.6.2001 - Verg 3/01; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01; OLG Frankfurt vom 25.9.2000 - 11 Verg 2/99).

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch …

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Für den Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens soll es daher ausreichend sein, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat (OLG Düsseldorf vom 20.6.2001 - Verg 3/01 und vom 30.4.2003 - Verg 67/02; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01 und vom 27.2.2003 - Verg 1/03; OLG Jena vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03), also z.B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar bereits gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.

    65 Zur Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen Markterkundung ist darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen (OLG Düsseldorf vom 10.7.2006 - Verg 26/06 und vom 20.6.2001 - Verg 3/01; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01; OLG Frankfurt vom 25.9.2000 - 11 Verg 2/99).

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Ein solcher Schadensersatzanspruch ist nicht davon abhängig, dass der Bieter im Vertrauen auf den ordnungsgemäßen Gang der Auftragsvergabe handelt (BGH vom 9.6.2011 - X ZR 143/10).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, den Bietern einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sind an diese Zulässigkeitsvoraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH vom 1.2.2005 - X ZB 27/04).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine …

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Für den Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens soll es daher ausreichend sein, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat (OLG Düsseldorf vom 20.6.2001 - Verg 3/01 und vom 30.4.2003 - Verg 67/02; BayObLG vom 22.1.2002 - Verg 18/01 und vom 27.2.2003 - Verg 1/03; OLG Jena vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03), also z.B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar bereits gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern …

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Nach der Rechtsprechung kann ein Feststellungsinteresse beim Vorliegen eines jeden Interesses rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art bejaht werden, welches geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder zu mildern (OLG Düsseldorf vom 8.6.2011 - Verg 2/11; OLG Celle vom 4.3.2010 - 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf vom 4.5.2009 - Verg 68/08 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    Auszug aus OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
    Machbarkeitsstudien oder vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen reichen nicht aus (OLG Naumburg vom 8.10.2009 - 1 Verg 9/09).
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr. …

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

  • OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von …

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - Verg 35/08

    Grenzen der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren

  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des …

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in …

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08

    Allgemeine Ortskrankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Unzuständigkeit der …

  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im …

  • BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04

    Ausschluss von Mischkalkulationen auch bei nachträglicher Offenlegung

  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Der Feststellungsantrag nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach allgemeiner Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (z. B. OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013 - Verg 55/12 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2013 - 11 Verg 7/12 -).

    Ein solches Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die Feststellung zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient und ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12 - OLG Celle, Beschluss vom 4. März 2010 - 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014 - Verg 35/13 -).

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen …

    Ein Feststellungsantrag nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach allgemeiner Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (z.B. OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013, VII-Verg 55/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009, 1 Verg 4/08).

    Ein solches Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die Feststellung zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient und ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 35/13).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im …

    Dies ist indes vorliegend nicht der Fall, weil eine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB gerade nicht besteht, wenn das Nachprüfungsverfahren - wie hier - auf Feststellung der Unwirksamkeit eines De-facto-Vertrages im Sinne des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB, also eines Vertrages gerichtet ist, der außerhalb eines Wettbewerbs in einem förmlichen Verfahren vergeben wurde (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12 - juris, und Beschluss vom 21.02.2013 - Verg 21/12 - VergabeR 2013, 750 ff.).

    Denn es ist gerade Sinn und Zweck der Regelung in § 101b GWB, Vergaben nach Ablauf der dort festgeschriebenen Frist der vergaberechtlichen Prüfung zu entziehen und der Beschaffung ungeachtet etwaiger Vergaberechtsverstöße im Sinne der Rechtssicherheit Bestand zu verleihen (vgl. hierzu: OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12, juris, Rn. 63;… KG, a.a.O.).

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