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   BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74   

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BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74 (https://dejure.org/1977,42)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1977 - 1 BvL 2/74 (https://dejure.org/1977,42)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 1 BvL 2/74 (https://dejure.org/1977,42)
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Unfallversicherung (nasciturus)

Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; RVO § 539 ff.; RVO § 548 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung des nasciturus in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 376
  • NJW 1978, 207
  • MDR 1978, 116
  • VersR 1978, 82
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 [52] und stRechtspr).

    Entgegen der Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung lassen sich auch aus der Natur der Sache folgende oder sonstwie sachlich einleuchtende Gründe für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]).

  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Er hat dargelegt, daß angesichts seiner Rechtsprechung zu den Schadenersatzansprüchen der Leibesfrucht (BGHZ 8, 243; 58, 48) vom zivilrechtlichen Standpunkt keine Bedenken dagegen bestünden, wenn dem vor der Geburt geschädigten Kind Ersatzansprüche gegenüber der Unfallversicherung gewährt würden.

    Auch der Unternehmer bleibt, wenn er dem als Leibesfrucht Geschädigten nach zivilrechtlichen Grundsätzen haftet (vgl. BGHZ 58, 48), ohne Schutz durch die Solidargemeinschaft.

  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Ein von der Fraktion der SPD anläßlich der Beratung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Sozialpolitischen Ausschuß des Bundestages gestellter Antrag, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Leibesfrucht einer versicherten schwangeren Mutter durch Einbeziehung in den § 539 RVO zu erstrecken, hatte keinen Erfolg (BTDrucks IV/938 - neu - S. 4/5).

    Dieser Gesichtspunkt hat zwar bei der Beratung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes mit zur Ablehnung der Einbeziehung der Leibesfrucht in die gesetzliche Unfallversicherung geführt (vgl. BTDrucks IV/938 - neu - S. 4/5).

  • BSG, 23.06.1959 - 2 RU 257/57

    Ansprüche aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Das Gericht hat aber auf Grund der früher geltenden Vorschriften der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Vierten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 18. April 1937 (RGBl. I S. 463) die Ausweitung des Schutzes der Versicherung auf Schäden, die ein Kind als Leibesfrucht durch einen Arbeitsunfall der Mutter erlitten hatte, abgelehnt (BSGE 10, 97).

    Die in der Vorlage vertretene gegenteilige Auffassung ist angesichts der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 10, 97) jedenfalls nicht offenkundig unhaltbar.

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Eine Entscheidung des Gerichts darüber, daß das als Leibesfrucht geschädigte Kind durch Aufnahme in die Bestimmung des § 539 Abs. 1 RVO oder im Leistungskatalog der §§ 547 ff. RVO zu berücksichtigen ist, wäre nur möglich, wenn es verfassungsrechtlich geboten wäre, den Verfassungsverstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerade auf diese Weise zu beseitigen, oder wenn jedenfalls mit Sicherheit angenommen werden könnte, daß der Gesetzgeber - hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt - ihm in dieser Weise begegnet wäre (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]; 21, 329 [337]; 23, 1 [10]; 27, 391 [399]).
  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Eine Entscheidung des Gerichts darüber, daß das als Leibesfrucht geschädigte Kind durch Aufnahme in die Bestimmung des § 539 Abs. 1 RVO oder im Leistungskatalog der §§ 547 ff. RVO zu berücksichtigen ist, wäre nur möglich, wenn es verfassungsrechtlich geboten wäre, den Verfassungsverstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerade auf diese Weise zu beseitigen, oder wenn jedenfalls mit Sicherheit angenommen werden könnte, daß der Gesetzgeber - hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt - ihm in dieser Weise begegnet wäre (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]; 21, 329 [337]; 23, 1 [10]; 27, 391 [399]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Diese Eingliederungshilfe soll vor allem dem Behinderten die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege machen (vgl. BVerfGE 40, 121 [136]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Zum anderen ist die Unfallversicherung durch den Gedanken der Ablösung der Haftung des einzelnen Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern zu Lasten einer Unternehmergemeinschaft geprägt (vgl. BVerfGE 14, 221 [222f]; 34, 118 [129f]).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Zum anderen ist die Unfallversicherung durch den Gedanken der Ablösung der Haftung des einzelnen Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern zu Lasten einer Unternehmergemeinschaft geprägt (vgl. BVerfGE 14, 221 [222f]; 34, 118 [129f]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt dann vor, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVerfGE 17, 319 [330] m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68

    Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59

    Rechtsmittel

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 376 ; 100, 271 ).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auch die Einbeziehung des nasciturus in die Unfallversicherung setzt voraus, daß die Würde des Kindes nicht dadurch verletzt wird, daß die Unterhaltsverpflichteten eine Teilentlastung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 376).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Eine typisierende Regelung ist nur dann zulässig, wenn die mit ihr verbundene Grundrechtsbeeinträchtigung nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 45, 376 [390]).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1977 - VI ZR 110/75   

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BGH, 11.10.1977 - VI ZR 110/75 (https://dejure.org/1977,1738)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1977 - VI ZR 110/75 (https://dejure.org/1977,1738)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 (https://dejure.org/1977,1738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztliche Behandlung - Beweislastumkehr - Arzt - Fehlerhaftes Narkosegerät

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Beweislasten und Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozess

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 584
  • MDR 1978, 302
  • VersR 1978, 512
  • VersR 1978, 82
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

    Das Risiko, das sich bei der Klägerin verwirklicht hat, stammt vielmehr aus einem Bereich, dessen Gefahren ärztlicherseits objektiv voll ausgeschlossen werden können und müssen (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 263, 269; vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82, 83; vom 9. Mai 1978 - VI ZR 81/77 - VersR 1978, 764; vom 3. November 1981 - VI ZR 119/80 - VersR 1982, 161, 162 und vom 25. Juni 1991 - VI ZR 320/90 - VersR 1991, 1058, 1059).

    Steht wie im Streitfall fest, dass sich ein aus diesem Bereich stammendes objektiv voll beherrschbares Risiko verwirklicht hat, ist es vielmehr Sache des Arztes oder des Klinkträgers darzulegen und zu beweisen, dass es hinsichtlich des objektiv gegebenen Pflichtenverstoßes an einem Verschulden der Behandlungsseite fehlt (Senatsurteil vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - aaO).

    So hat der erkennende Senat z.B. dem Krankenhausträger und seinen Ärzten die Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung zugewiesen, wenn es etwa um Fragen ging wie den ordnungsgemäßen Zustand eines verwendeten Tubus (Senatsurteil vom 24. Juni 1975 - VI ZR 72/74 - VersR 1975, 952, 954), die Funktionstüchtigkeit des eingesetzten Narkosegeräts (Senatsurteil vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - aaO), die Reinheit des benutzten Desinfektionsmittels (Senatsurteil vom 9. Mai 1978 - VI ZR 81/77 - aaO) oder die Sterilität der verabreichten Infusionsflüssigkeit (Urteil vom 3. November 1981 - VI ZR 119/80 - aaO).

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Deshalb hat der erkennende Senat dem Krankenhausträger und seinen Ärzten die Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung zugewiesen, wenn es etwa um Fragen ging wie den ordnungsgemäßen Zustand eines verwendeten Tubus (Urteil vom 24. Juni 1975 - VI ZR 72/74 - VersR 1975, 952, 954 = AHRS 6362/1), die Funktionstüchtigkeit des eingesetzten Narkosegerätes (Urteil vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82, 83 = AHRS 6332/2), die Reinheit des benutzten Desinfektionsmittels (Urteil vom 9. Mai 1978 - VI ZR 81/77 - VersR 1978, 764 = AHRS 6332/3) oder die Sterilität der verabreichten Infusionsflüssigkeit (Urteil vom 3. November 1981 - VI ZR 119/80 - VersR 1982, 161, 162 f. = AHRS 6332/5).
  • LG Gießen, 06.11.2019 - 5 O 376/18

    Krankenhaus haftet in Millionenhöhe

    Insbesondere die Gewährleistung technischer Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung gehört zu den voll beherrschbaren Nebenpflichten eines Klinikträgers (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1977 - VI ZR 110/75, NJW 1978, 584, 585).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 509/17

    Schadensersatzanspruch wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler und

    Dem voll beherrschbaren Risiko sind beispielsweise der ordnungsgemäße Zustand eines verwendeten Tubus (Senatsurteil vom 24. Juni 1975 - VI ZR 72/74, VersR 1975, 952, 954), die Funktionstüchtigkeit des eingesetzten Narkosegeräts (Senatsurteil vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75, VersR 1978, 82, 83), die Reinheit des benutzten Desinfektionsmittels (Senatsurteil vom 9. Mai 1978 - VI ZR 81/77, VersR 1978, 764) oder die Sterilität der verabreichten Infusionsflüssigkeit (Senatsurteil vom 3. November 1981 - VI ZR 119/80, VersR 1982, 161, 162) zuzurechnen.
  • OLG Schleswig, 29.08.2014 - 4 U 21/13

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweiserleichterungen für geschädigten Patienten bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Risiko, das sich bei der Klägerin zu 1) verwirklicht hat, vielmehr aus einem Bereich stammen, dessen Gefahren ärztlicherseits objektiv voll ausgeschlossen werden können und müssen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1977 - VI ZR 110/75, VersR 1978, 82; Urteil vom 03.11.1981 - VI ZR 119/80, VersR 1982, 161; Urteil vom 10.01.1984 - VI ZR 158/82, BGHZ 89, 263 = VersR 1984, 356; Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 158/06, BGHZ 171, 358 = VersR 2007, 847).

    Der Grundsatz, dass der Arzt regelmäßig nur kunstgerechtes Bemühen, nicht aber den Heilerfolg zusagen kann, und deshalb im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags für die Anwendung des § 282 BGB a.F. nur beschränkt Raum ist, findet auf die Erfüllung voll beherrschbarer Nebenpflichten, insbesondere die Gewährleistung technischer Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung keine Anwendung (BGH, Urteil vom 11.10.1977 - VI ZR 110/75, VersR 1978, 82).

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76

    Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB

    Aus solchen Erwägungen hat auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 282 BGB auf ärztliche Leistungen für den Regelfall abgelehnt (zuletzt Senatsurteil vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06

    Arzthaftung: Verschulden des Arztes bei Schäden durch Bestrahlung

    Dementsprechend trägt in Anwendung des Rechtsgedankens des § 282 BGB a.F. die Beweislast für die Fehler- und Verschuldensfreiheit die Behandlungsseite (vgl. Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82 und vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94 - VersR 1995, 539, 540; OLG Hamm, VersR 1980, 1030 mit Nichtannahme-Beschluss des Senats vom 8. Juli 1980 - VI ZR 1/80; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl. B 214).
  • OLG Köln, 08.02.2017 - 5 U 17/16

    Schadensersatzansprüche gegen einen Ergotherapeuten wegen eines Sturzes eines

    Ein Fall des voll beherrschbaren Risikos ist in der Rechtsprechung beispielsweise dann angenommen worden, wenn der Gesundheitsschaden des Patienten durch den Zustand oder die Funktionstüchtigkeit eingesetzter medizinischer Geräte (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1977, VI ZR 110/75: defektes Narkosegerät; OLG Köln, Urteil vom 28.04.1999, 5 U 15/99: Verschraubung zwischen Katheter und Filtrationspatrone - zitiert nach juris), bei Transportmaßnahmen durch Pflegepersonal (BGH, Urteil vom 25.06.1991, VI ZR 329/90: Sturz aus einem Duschstuhl; OLG Köln, Urteil vom 21.06.1989, 27 U 156/88: Sturz vom Behandlungsbett; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2006, 3 U 182/05: Einschieben eines Patienten auf einer Liege in ein Krankentransportfahrzeug - zitiert nach juris) oder bei der intraoperativen Lagerung des Patienten (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1984, VI ZR 203/82; OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2009, 5 U 662/09 - zitiert nach juris) eingetreten ist.
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Solche Umstände, die für das ärztliche Handeln typisch sind und anders als in vielen technischen Bereichen die Gewähr für einen Erfolg ohne Zwischenfälle unmöglich machen, gehören zu den Gründen, aus denen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die unmittelbare oder entsprechende Anwendung der Beweisregel des § 282 BGB - mit hier nicht eingreifenden Ausnahmen (Senatsurteil vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82) - ablehnt (Senatsurteil vom 18. Dezember 1968 - VI ZR 212/67 - VersR 1969, 310, 312).
  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Das gilt aber nur, soweit diese Erwägung auch eingreift, nicht also z.B. dort, wo der Arzt technische Mittel einsetzt, für deren Tauglichkeit und Wirksamkeit er so wie jeder andere Vertragsschuldner einstehen muß (Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82; vom 9. Mai 1978 - VI ZR 81/77 - VersR 1978, 764), und erst recht dann, wenn es um die Frage geht, ob der Arzt den nur hinsichtlich des bezweckten Erfolgs von den Unberechenbarkeiten der Natur abhängigen Eingriff überhaupt unternommen und damit erst die Möglichkeit eines Erfolgs geschaffen hat.
  • BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77

    Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden;

  • OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis, dass der Kläger während eines

  • OLG Köln, 22.11.2016 - 5 U 80/16

    Ansprüche eines Patienten gegen die behandelnden Ärzte wegen eines

  • OLG Stuttgart, 12.10.1999 - 14 U 22/99

    Arzthaftung - Nahtinsuffizienz - Verwendung von Klammernahtapparaten -

  • BGH, 29.05.1979 - VI ZR 137/78

    Schadenersatz für Schäden, die während einer Operation durch Fehler eines

  • OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 8 U 187/08

    Schmerzensgeld für Schaftbruch einer Hüftprothese aufgrund minderwertigen

  • OLG Braunschweig, 10.02.1994 - 1 U 31/93
  • LG Siegen, 20.08.2021 - 2 O 257/16

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler

  • LG Hannover, 30.01.2003 - 19 O 3202/99
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