Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.04.1981 - 18 U 225/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrbahnmarkierungen; Straßenbauarbeiten; Verkehrsteilnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 960
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 30.01.2017 - 7 U 46/16
Verkehrsunfallhaftung: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahnoberfläche …
Voraussetzung wäre der Nachweis, dass die Demarkierung der ursprünglich vorhandenen "Turbinenausfahrt" durch die bauausführende Firma im Jahr 2012 nur unzureichend erfolgt ist (vgl. u. a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1981, 18 U 225/80, VersR 1981, 960).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 02.12.1980 - 5 U 86/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 960
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 21.12.1994 - 9 U 37/94
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch eine Abbruchkante am rechten …
Da an dieser Stelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung bestand, gehörte es auch zur Funktion des Bankettes, mit verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugen ein möglichst sicheres Wiederauffahren auf die Fahrbahn zu ermöglichen, dies jedenfalls nicht unnötigerweise zu erschweren (a.A. OLG Bamberg VersR 1981, 960 ). - OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 75/95
Beibehaltene Markierung durch Verkehrszeichen 340 trotz mittig sich befindender …
Ebenso kann dahinstehen, ob eine Verkehrssicherungspflicht der Beklagten zu 2) nicht mit der unstreitigen Räumung der Baustelle am 1. September 1993 und der am selben Tag erfolgten Unterrichtung des Beklagten zu 1) endete und danach wieder allein den Beklagten zu 1) traf (vgl. OLG Bremen, VersR 1978, 873), ob die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers ausnahmsweise fortbesteht, wenn er die Baustelle in verkehrsunsicherem Zustand hinterläßt (vgl. OLG Bamberg, VersR 1981, 960) mit der Folge, daß sie erst dann endet, wenn die Sicherung der Gefahrenstelle von einem anderen tatsächlich und ausreichend übernommen wird (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 49 1).