Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.1983 - 20 W 278/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4313
OLG Frankfurt, 18.05.1983 - 20 W 278/83 (https://dejure.org/1983,4313)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.1983 - 20 W 278/83 (https://dejure.org/1983,4313)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - 20 W 278/83 (https://dejure.org/1983,4313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsnachfolger; Vollstreckbare Forderung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluß

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2266
  • VersR 1983, 1040
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 2 D 11/11

    Aktivlegitimation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Kosten nach einer

    vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 258/81 -, BGHZ 86, 337 = juris Rn. 15; Wolfsteiner, Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Auflage, 2000, § 727 Rn. 19; Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Auflage 2013, § 727 Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 1983 - 20 W 278/83 - NJW 1983, 2266 = juris (LS).
  • LAG Sachsen, 21.07.1995 - 9 Ta 101/95

    Forderung rückständigen Lohns aus einem früheren Arbeitsverhältnis; Pfändung und

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.03.1983 - 11 U 246/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3428
OLG Hamburg, 25.03.1983 - 11 U 246/82 (https://dejure.org/1983,3428)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.03.1983 - 11 U 246/82 (https://dejure.org/1983,3428)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. März 1983 - 11 U 246/82 (https://dejure.org/1983,3428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Formunwirksamkeit einer getroffenen Regelung in einem Maklervertrag über einen pauschalierten Aufwendungsersatz mangels Beurkundung und Verstoß gegen die Inhaltskontrolle nach§ 9 AGBG

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Unwirksamkeit formularhafter Bestimmungen eines pauschlisierten, erfolgsunabhängigen Aufwendungsersatzes

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 313; AGBG § 9

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nichtigkeit einer formularmäßigen Bestimmung über pauschalierten, erfolgsunabhängigen Aufwendungsersatz im Maklervertrag, erfolgsunabhängiges Honorar, pauschalierter Aufwendungsersatz in AGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1502
  • ZIP 1983, 587
  • VersR 1983, 1040
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1980 - IV ZR 141/78

    Zur Beurkundungspflicht eines Maklervertrags

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.1983 - 11 U 246/82
    Anders ist es jedoch, wenn eine solche Vereinbarung derart ausgestaltet ist, dass durch sie der Vertragspartner des Maklers einem unangemessenen Druck zugunsten eines Abschlusses des Kaufvertrages ausgesetzt und dadurch in der Freiheit seiner Entscheidung, ob er abschließen will oder nicht, beeinträchtigt wird (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 71, 557; 80, 1622; BB 73, 1141).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1155/68

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.1983 - 11 U 246/82
    Anders ist es jedoch, wenn eine solche Vereinbarung derart ausgestaltet ist, dass durch sie der Vertragspartner des Maklers einem unangemessenen Druck zugunsten eines Abschlusses des Kaufvertrages ausgesetzt und dadurch in der Freiheit seiner Entscheidung, ob er abschließen will oder nicht, beeinträchtigt wird (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 71, 557; 80, 1622; BB 73, 1141).
  • OLG Hamburg, 30.11.1973 - 14 U 24/73

    Erfolgsunabhängige Provision für Doppelmakler, Courtage, Provision, Makler

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.1983 - 11 U 246/82
    Dies ist der Fall, wenn der Auftraggeber bei einer Abstandnahme vom Abschluss des Kaufvertrages mit der Zahlung eines beträchtlichen Betrages belastet würde (unter Bezugnahme auf bereits OLG Hamburg, MDR 74, 580).
  • LG Bonn, 08.09.1995 - 1 O 324/95

    Anspruch eines Maklers auf Zahlung von Aufwendungsersatz nach nicht erfolgreicher

    Selbst wenn man aber entgegen dieser Auffassung auch eine entsprechende Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich für zulässig hält (so OLG Hamburg ZIP 1983, 587; LG Frankfurt BB 1976, 1531), so hält doch die hier in Rede stehende Klausel der Inhaltskontrolle nach § 9 des AGB-Gesetzes nicht stand und ist damit unwirksam.

    Daher kann eine derartige Klausel nicht als Vertragsbestandteil anerkannt werden, wenn sie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Einzelvertrag eingeführt wird (OLG Hamburg, ZIP 1983, 587; in diesem Sinne auch BGHZ 60, 377 ff.; 99, 374 ff.; BGH DB 1981, 1280; 1977, 158; NJW 1991, 1678; BB 1985, 1151; NJW 1985, 2477).

    Wenn auch eine Abrede über einen Ersatz von Aufwendungen des Maklers im Wege der Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise noch für zulässig gehalten wird, lässt sich doch eine AGB- oder Formularklausel, die einen erfolgsunabhängigen Aufwendungsersatz vorsieht, nicht mehr halten, wenn sie sich in derart erheblicher Höhe errechnet (OLG Hamburg, ZIP 1983, 587, 588).

    Dies ist aber der Fall, wenn der Antragsgegner bei einer Abstandnahme vom Abschluss des Kaufvertrages mit der Zahlung eines beträchtlichen Betrages, wie er mit der Klage verlangt wird, belastet würde (OLG Hamburg, ZIP 1983, 587, m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 20 W 306/83   

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https://dejure.org/1983,4785
OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 20 W 306/83 (https://dejure.org/1983,4785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.1983 - 20 W 306/83 (https://dejure.org/1983,4785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 20 W 306/83 (https://dejure.org/1983,4785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erörterungsgebühr; Verhandlungsgebühr; Rechtsanwaltshonorar; Erledigung des Rechtsstreits; Unbegründete Klage

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 853
  • VersR 1983, 1040
  • Rpfleger 1983, 367
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 05.03.1985 - 1 W 5257/84

    Erörterungsgebühr, wenn das Gericht dem Kläger oder Rechtsmittelführer nahelegt,

    Sofern in der Rechtsprechung in der Vergangenheit die Auffassung vertreten worden ist, die Erörterungsgebühr könne auch anfallen, wenn das Gericht die Parteien auf die mangelnde Erfolgsaussicht der Klage bzw. des Rechtsmittels hinweise und diese daraufhin eine Rücknahmeerklärung abgebe (vgl. OLG Hamburg, JurBüro 1977, 205 ; OLG Düsseldorf, JurBüro 1977, 1564; OLG Frankfurt/M., AnwBl 1983, 552 = Rpfleger 1983, 367; OLG Hamm, JurBüro 1979, 1322; OLG Bamberg, AnwBl 1983, 521) lagen dem, soweit erkennbar, durchweg Fallgestaltungen zugrunde, in denen es entweder zu einem Gespräch zwischen dem Gericht und einer Partei über die Aussichten der Klage bzw. des Rechtsmittels gekommen ist oder aber das Gericht längere Rechtsausführungen zur Sache gemacht hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.1982 - 23 W 727/81   

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https://dejure.org/1982,8375
OLG Hamm, 29.04.1982 - 23 W 727/81 (https://dejure.org/1982,8375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1982 - 23 W 727/81 (https://dejure.org/1982,8375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1982 - 23 W 727/81 (https://dejure.org/1982,8375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 501
  • VersR 1983, 1040
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.03.1983 - 8 U 190/82   

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https://dejure.org/1983,11553
OLG Hamburg, 10.03.1983 - 8 U 190/82 (https://dejure.org/1983,11553)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.1983 - 8 U 190/82 (https://dejure.org/1983,11553)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 1983 - 8 U 190/82 (https://dejure.org/1983,11553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 1040
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 07.11.1967 - 7 U 142/67
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.03.1983 - 8 U 190/82
    Für einen solchen Fall wird in der Tat die Auffassung vertreten, dem Berufungsführer gehe es nur noch um die Kosten, und aus diesem Grund müsse die Zulässigkeit der Berufung an § 99 Abs. 1 ZPO scheitern (vgl. BGHLM § 91 a ZPO Nr. 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO 40. Aufl. § 91 a Anm. 4; OLG Nürnberg MDR 68, 420 u. a.).
  • OLG Stuttgart, 12.12.1961 - 4 U 93/61
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.03.1983 - 8 U 190/82
    Dieser Auffassung kann jedoch mit zahlreichen Stimmen aus Rechtsprechung und Lehre (Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 91 a Anm. 51; Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 91 a Anm. 6b; OLG Frankfurt MDR 71, 853; OLG Stuttgart NJW 62, 540 u. a.) nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 29.10.1970 - 1 U 202/69
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.03.1983 - 8 U 190/82
    Dieser Auffassung kann jedoch mit zahlreichen Stimmen aus Rechtsprechung und Lehre (Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 91 a Anm. 51; Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 91 a Anm. 6b; OLG Frankfurt MDR 71, 853; OLG Stuttgart NJW 62, 540 u. a.) nicht gefolgt werden.
  • LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Teilnahme am baugewerblichen

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  • LAG Hessen, 11.07.2005 - 10 Sa 2537/98

    Arbeitnehmerentsendung - Portugal - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe -

    Die Erledigung während des Rechtsmittelverfahrens macht ein Rechtsmittel nicht unzulässig (vgl. Kammerurteil v. 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00; OLG Hamburg 10.03.1083 VersR 1983, 1040).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.02.1983 - 3 U 346/82   

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https://dejure.org/1983,15563
OLG Hamm, 23.02.1983 - 3 U 346/82 (https://dejure.org/1983,15563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.1983 - 3 U 346/82 (https://dejure.org/1983,15563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - 3 U 346/82 (https://dejure.org/1983,15563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 1040
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 28.09.2011 - 9 U 12/11

    Gefährliche Sportart Trabrennen: Schadensersatz für das Pferd "Chaleska"

    Allerdings ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (vgl. BGH NJW 1976, 957 f.; OLG Hamm VersR 1983, 1040 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 292 f.; OLG Düsseldorf VersR 1996, 73 f "Trabrennunfall"; Mü-Ko-Wagner, BGB , 5. Aufl., § 823 Rn. 550; Palandt-Sprau, BGB , 69. Aufl., § 823 Rn. 215 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.1983 - 17 U 121/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13548
OLG Frankfurt, 16.02.1983 - 17 U 121/82 (https://dejure.org/1983,13548)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.1983 - 17 U 121/82 (https://dejure.org/1983,13548)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 1983 - 17 U 121/82 (https://dejure.org/1983,13548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 1040
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    Dies ist in der Rechtsprechung etwa in den Fällen angenommen worden, in denen der Geschädigte durch entsprechende Hinweisschilder ("Vorsicht bissiger Hund") gewarnt worden ist und sich gleichwohl auf ein Grundstück begeben hat (so OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.02.1983 - 17 U 121/82, VersR 1983, 1040; aA OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.06.1980 - 4 U 98/79, VersR 1981, 1035; LG Stuttgart, Urt. v. 05.03.2010 - 27 O 329/09, juris Rn. 22 f.), für den Geschädigten eine erkennbare Aggressivität des Hundes wegen des Eindringens in sein Revier (so OLG München, Urt. v. 05.10.2000 - 14 U 1010/99, VersR 2002, 1165 f.) oder eine vorher bekannte oder erkennbare Gefahr für den Geschädigten vorgelegen hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2005 - 5 U 21/05, NJW-RR 2006, 93 f.; OLG Hamm, Urt. v. 16.04.2002 - 9 U 185/01, NZV 2003, 422).
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