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   BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 63/86   

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https://dejure.org/1987,1219
BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,1219)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1987 - IVa ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,1219)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1987 - IVa ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,1219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der verspäteten Kündigung eines Versicherungsnehmers als annahmebedürftiges Angebot auf einvernehmliche vorzeitige Aufhebung des Versicherungsvertrags

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 8; BGB § 151 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151 Satz 1; VVG § 8
    Auslegung der verspäteten Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 482 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 1429
  • MDR 1988, 35
  • VersR 1987, 923
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1951 - II ZR 46/50
    Auszug aus BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 63/86
    Im Versicherungsgewerbe besteht keine allgemeine Verkehrssitte, daß eine Annahmeerklärung durch den Versicherer nicht zu erwarten ist (BGH Urteil vom 31.1.1951 - II ZR 46/50 - NJW 1951, 313).
  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 537/68

    Klage gegen die Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Einseitige

    Auszug aus BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 63/86
    Im Schweigen auf ein Vertragsangebot kann deshalb in der Regel keine Zustimmung gesehen werden (BGH Urteil vom 26.2.1969 - IV ZR 537/68 - VersR 1969, 415).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 12 U 161/01

    Versicherungsrecht, Versicherungsverhältnis, Kündigung zur Unzeit,

    Die hieraus entspringende Pflicht des Versicherers entspricht auch dem Gebot der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungskaufmanns, die durch eine möglicherweise unwirksame Kündigung des Versicherungsnehmers entstandene Rechtsunklarheit mit einer ausdrücklichen Antwort zu beseitigen (BGH VersR 1987, 923).
  • BSG, 29.11.2006 - B 12 P 1/05 R

    Private Pflegeversicherung - Eintritt von Versicherungspflicht - Kündigung -

    Im Urteil des IV. Senats vom 1. Juli 1987 (IVa ZR 63/86, VersR 1987, 923) wird lediglich bei Erörterung der Frage, ob in bestimmten Situationen für die Annahme eines gemeinsamen Aufhebungsvertrages die ausdrückliche Annahmeerklärung des Versicherers entbehrlich erscheint, erwähnt, dass vielfach angenommen werde, ein Versicherer sei gehalten, unwirksame Kündigungen unverzüglich zurückzuweisen.
  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 56/98

    Kündigung eines Vertrages in der Fahrzeugversicherung

    Das mag anders sein, wenn sich aus der Erklärung selbst oder dem Empfänger sonst erkennbaren Umständen Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag über den Zeitpunkt der von ihm erklärten Kündigung hinaus keinesfalls fortsetzen will (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. Juli 1987 - IVa ZR 63/86 - VersR 1987, 923).
  • LG Aachen, 04.04.2011 - 5 S 202/10

    Wirksamkeit einer AGB einer privaten Krankenversicherung bzgl. der Notwendigkeit

    Die hieraus entspringende Pflicht des Versicherers entspricht auch dem Gebot der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungskaufmanns, die durch eine möglicherweise unwirksame Kündigung des Versicherungsnehmers entstandene Rechtsunklarheit mit einer ausdrücklichen Antwort zu beseitigen (BGH, VersR 1987, 923).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2007 - 7 U 35/07

    Versicherungsvertrag: Erklärung des Annahmewillens des Versicherers

    Eine allgemeine Verkehrssitte, dass eine Annahmeerklärung des Versicherers nicht zu erwarten sei, besteht hingegen nicht (BGH VersR 1987, 923 f. Rn 9 im juris-Ausdruck).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 49/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Nach verbreiteter, allerdings nicht einhelliger Auffassung führt auch die unberechtigte Kündigung des Versicherungsnehmers zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, wenn sie vom Versicherer nicht unverzüglich zurückgewiesen wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 12 U 161/01 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2003 - 4 U 219/02, I-4 U 219/02 -, juris, Rn. 17 m. w. N.; Römer/Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 2. Aufl. 2003, § 8 Rn. 18, 19; vgl. zum Meinungsstand ferner und jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl. 2010, § 11 Rn. 30, 31; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl. 2011, § 11 Rn. 33, 37; vgl. aber auch: BGH, Urteile vom 1. Juli 1987 - IVa ZR 63/86 - juris, Rn. 10 und 26. Oktober 1988 - IV a ZR 140/87 - juris, Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12

    Analoge Anwendung des § 69 VVG a.F.

    Beim Zustandekommen von Versicherungsverträgen darf vielmehr auch der Versicherer erwarten, dass der Versicherungsnehmer seinen Willen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ihm gegenüber erkennbar zum Ausdruck bringt (BGH NJW 1976, 289; BGH VersR 87, 923; BGH VersR 1988, 1169).
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 140/87

    Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden - Pflicht zur erneuten

    Durfte der Versicherer die Erklärung des Klägers, er kündige das Versicherungsverhältnis namens seiner Einzelhandelsfirma wegen deren Auflösung zum 1. Juli 1985, d.h. mit sofortiger Wirkung, überhaupt als ordentliche, d.h. fristgebundene und damit zum 1. Juli 1985 unwirksam bleibende Kündigung verstehen, so konnte er deren Wirksamkeit zum 1. Juli 1985 nicht dadurch herbeiführen, daß er die Kündigung nicht zurückwies (vgl. Senatsurteil vom 1.7.1987 - IVa ZR 63/86 - VersR 1987, 923), vorletzter Absatz).
  • OLG Jena, 12.07.2000 - 7 U 1249/99

    Zugangsbedürftigkeit der Annahme eines Abfindungsvergleichs-Angebots

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  • OLG Hamm, 08.08.2023 - 20 U 349/22

    Abweisung der Klage gegen die Fahrzeugversicherung wegen Verzichts auf Ansprüche;

    Auf die Frage, ob bei einem versichertenseitigen Angebot auf Abschluss eines Verzichtsvertrags nach der Verkehrssitte der Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers entbehrlich ist (vgl. für Aufhebungsverträge: BGH, Urteil vom 1. Juli 1987 - IVa ZR 63/86 -, juris Rn.9), kommt es deshalb nicht an.
  • LSG Niedersachsen, 01.02.2002 - L 3 P 23/01
  • AG Staufen, 28.07.2006 - 2 C 627/05
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