Weitere Entscheidung unten: LG Offenburg, 28.03.1988

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88   

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https://dejure.org/1988,3423
OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88 (https://dejure.org/1988,3423)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.1988 - 1 U 29/88 (https://dejure.org/1988,3423)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 1 U 29/88 (https://dejure.org/1988,3423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorwurf der Verletzung einer vertraglichen Hinweispflicht oder Beratungspflicht ; Vorwurf der Verursachung eines Fehlers bei der rektalen Trächtigkeitsuntersuchung einer Stute; Verpflichtung zum Hinweis nach den Grundsätzen über Art und Umfang der humanmedizinischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf der Verletzung einer vertraglichen Hinweispflicht oder Beratungspflicht ; Vorwurf der Verursachung eines Fehlers bei der rektalen Trächtigkeitsuntersuchung einer Stute; Verpflichtung zum Hinweis nach den Grundsätzen über Art und Umfang der humanmedizinischen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; ZPO § 286

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 539
  • VersR 1989, 640
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1982 - VI ZR 281/79

    Pflichtverletzung bei der Behandlung eines Reitpferdes - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88
    Die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Pflichtverletzung sowie für ihren Zusammenhang mit einem Schaden obliegt dem Anspruchsgläubiger (vgl. zu diesen Grundsätzen BGH NJW 1980 Seite 1904; BGH NJW 1982 Seite 1327; MünchKom-Mertens, BGB , 2. Aufl., § 823 Rdnr. 422).

    Die Beweislast liegt insoweit nicht beim Beklagten: Die Erkrankung des bei ihm in Pflege stehenden Tieres indiziert schon angesichts der Eigengesetzlichkeit und weitgehenden Undurchschaubarkeit des lebendigen Organismus keine Fehler des Tierarztes oder einer Hilfskraft; für eine - vom Kläger für erforderlich gehaltene - Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen ist kein Raum (vgl. BGH NJW 1982 Seite 1327, 1328).

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 39/79

    Pferdeoperation unter Vollnarkose - § 823 BGB, für Art und Umfang der

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88
    Die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Pflichtverletzung sowie für ihren Zusammenhang mit einem Schaden obliegt dem Anspruchsgläubiger (vgl. zu diesen Grundsätzen BGH NJW 1980 Seite 1904; BGH NJW 1982 Seite 1327; MünchKom-Mertens, BGB , 2. Aufl., § 823 Rdnr. 422).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88
    Die Rechtsprechung zur Risikoaufklärung in der Humanmedizin stellt nicht, nur auf die sog. Komplikationsdichte ab, sondern berücksichtigt auch, ob sich - und seien es extrem seltene - Komplikationen in eine Richtung entwickeln können, die für den Patienten als Laien überraschend sein muß, ob ihn die Komplikation dann aufgrund seiner Lebensverhältnisse besonders schwer treffen könnte und ob sie deshalb für seinen Entschluß, in einen Eingriff einzuwilligen, besonderes Gewicht hat (vgl. BGH NJW 1980 Seite 633, 635; BGH NJW 1980 Seite 1905, 1907).
  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78

    Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88
    Die Rechtsprechung zur Risikoaufklärung in der Humanmedizin stellt nicht, nur auf die sog. Komplikationsdichte ab, sondern berücksichtigt auch, ob sich - und seien es extrem seltene - Komplikationen in eine Richtung entwickeln können, die für den Patienten als Laien überraschend sein muß, ob ihn die Komplikation dann aufgrund seiner Lebensverhältnisse besonders schwer treffen könnte und ob sie deshalb für seinen Entschluß, in einen Eingriff einzuwilligen, besonderes Gewicht hat (vgl. BGH NJW 1980 Seite 633, 635; BGH NJW 1980 Seite 1905, 1907).
  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe

    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In dem der Entscheidung des BGH vom 5.4.1989 (BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640) zugrundeliegenden Fall lagen solche besonderen Umstände in einer auf alterungsbedingter Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose beruhenden Beeinträchtigung des Gedächtnis- und Konzentrationsvermögens begründet, in dem vom OLG Köln (r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266) entschiedenen Fall in der jugendlichen Unerfahrenheit des Beklagten, der das von seiner Mutter übernommene, mit einem Überhitzungsschutz versehene Fritiergerät nur selten benutzt hatte.

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02

    Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen

    Im Rahmen des Behandlungsvertrages schuldet der Tierarzt insbesondere die Einhaltung des tiermedizinischen Standards und hat dabei auch die wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen (BGH NJW 1980, 1904; 1982, 1327; NJW-RR 1986, 899; OLG Celle, NJW-RR 1989, 539; OLG Stuttgart VersR 1996, 1029; Senat, OLG-Report 2000, 173; NJW-RR 2001, 1172).
  • OLG Celle, 20.01.2014 - 20 U 12/13

    Tierheilpraktikerhaftung - Umfang der Aufklärungspflicht bei einer

    Dabei kann auch der materielle Wert eines Tieres für den Auftraggeber eine Rolle spielen (vgl. einerseits zur Aufklärungspflicht eines Tierarztes grundlegend BGH, NJW 1980, 1904/05, und andererseits zu den im allgemeinen gleichen Anforderungen an Mediziner und Heilpraktiker BGH, NJW 1991, 1535, 1537; s. auch Palandt/Sprau, § 823 Rn. 138, 252; zu den Aufklärungspflichten in der Veterinärmedizin zudem OLG Celle, VersR 1989, 640; OLG München, VersR 2005, 1546; KG Berlin, KGR 2006, 14, und sehr ausführlich neuerdings Bleckwenn, Die Haftung des Tierarztes im Zivilrecht, 2013, S. 259ff).

    Eine so geringe Komplikationsdichte lässt nach Auffassung des Senats die Pflicht zur Aufklärung entfallen, weil die statistische Wahrscheinlichkeit in der veterinärmedizinischen Praxis und angesichts vor allem wirtschaftlich-finanzieller Überlegungen der betroffenen Eigentümer von Tieren grundsätzlich ausschlaggebend ist (vgl. OLG Celle, VersR 1989, 640).

  • OLG Hamm, 28.03.2001 - 3 U 117/00

    Tierarzthaftung - Stiftzahn- oder Implantatversorgung bei Hunden - tierärztlicher

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Tierarzt bei der Behandlung auch die rechtlichen und sittlichen Gebote des Tierschutzes zu berücksichtigen hat (BGH NJW 1980, 1904; 1982, 1327; OLG Celle NJW-RR 1989, 539; OLG Stuttgart VersR 1996, 1029; Senat, Urteil vom 03.11.1999 - 3 U 65/99 -, OLGR 2000, 173).
  • KG, 24.02.2005 - 20 U 31/04

    Haftung des Tierarztes: Aufklärung als Voraussetzung einer die Rechtswidrigkeit

    Das Handeln im Rahmen des erteilten Auftrages des Tiereigentümers genügt daher regelmäßig unabhängig von einer Risikoaufklärung zur Rechtfertigung des tierärztlichen Eingriffs (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 64. Aufl., § 823 Rn. 252 "Tierarzt"; Spindler in: Bamberger/Roth, BGB, § 823 Rn. 773; BGH NJW 1980, 1904 f. = MDR 1980, 661; BGH NJW 1982, 1327; OLG Celle NJW-RR 1989, 539 [540]).
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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 28.03.1988 - 1 S 330/87   

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https://dejure.org/1988,17444
LG Offenburg, 28.03.1988 - 1 S 330/87 (https://dejure.org/1988,17444)
LG Offenburg, Entscheidung vom 28.03.1988 - 1 S 330/87 (https://dejure.org/1988,17444)
LG Offenburg, Entscheidung vom 28. März 1988 - 1 S 330/87 (https://dejure.org/1988,17444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Offenburg, 28.03.1988 - 1 S 330/87
    Damit ergibt sich der erforderliche Betrag im Einzelfall aus den Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten für eine zumutbare Instandsetzung zu machen hätte (BGH VersR 1970, 832).
  • VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12

    Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den

    Nach den Umständen des Einzelfalles kann diese Frage aber anders zu beurteilen sein, wenn der Geschädigte nachweist, dass seine Werkstatt im fraglichen Zeitraum voll ausgelastet war und ihm durch die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs Fremdaufträge entgangen sind (OLG München, Urteil vom 24.01.1966 - 10 U 1976/63; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970 - 1 U 118/69; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.09.1988 - 8 S 4444/88 und LG Offenburg, Urteil vom 28.03.1988 - 1 S 330/87).
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