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   OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90   

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https://dejure.org/1991,5085
OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90 (https://dejure.org/1991,5085)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.1991 - 27 U 35/90 (https://dejure.org/1991,5085)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 1991 - 27 U 35/90 (https://dejure.org/1991,5085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 31; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 844 ABS. 2; BGB § 276
    Haftung Gemeinschaftspraxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Arztes einer Gemeinschaftspraxis als Mitgesellschafter aus unerlaubter Handlung für einen Behandlungsfehler an einem nicht vom ihm selbst behandelten Patienten; Haftung eines Arztes einer Gemeinschaftspraxis aus Vertrag für Unterhaltsschäden infolge eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sicherheitsaufklärung über Herzerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1231
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84

    Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90
    Die Nicht-dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme indiziert nämlich ihr Unterbleiben (vgl. BGH NJW 1986, 2365; 1988, 762).
  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 174/86

    Feststellungen von Versäumnissen eines Arztes

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90
    Die Nicht-dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme indiziert nämlich ihr Unterbleiben (vgl. BGH NJW 1986, 2365; 1988, 762).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH VersR 1986, 1121), daß zur sachgerechten Behandlung die Belehrung des Patienten über ein therapierichtiges Verhalten zur Sicherung des Heilerfolges oder die Unterrichtung des Patienten über erhobene Befunde zur Sicherung einer Nachbehandlung gehört.
  • BGH, 16.11.1989 - IX ZR 190/88

    Rechtsanwalt - Mandant - Schriftstück - Niederlegung zur Post - Mahnbescheid -

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90
    Nach der maßgeblichen Adäquanztheorie ist die Ursächlichkeit gegeben, wenn zum einen das schadens-begründende Ereignis nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß zugleich der Erfolg entfällt, und es darüber hinaus im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (vgl. BGH NJW-RR 90, 204).
  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85

    Unterhaltsschaden - Berechnung - Allein erwerbstätiger Ehemann - Wegfall - Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90
    Die Höhe der Unterhaltsrente hat das Landgericht auf der Grundlage des substantiierten Vortrags der Klägerin in Übereinstimmung mit den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 87, 538) zutreffend errechnet.
  • OLG München, 28.05.2013 - 1 U 844/13

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei Behauptung fehlerhafter

    Jedenfalls musste der Beklagte, eine abweichende Einschätzung ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.04.1991 (VersR 92, 1231), nicht gesondert und zusätzlich dokumentieren, dass er dem Kläger auch die Gründe, die es erforderlich machen, ein Krankenhaus aufzusuchen, erläutert hat.
  • OLG Köln, 16.12.1996 - 5 U 256/94

    Mitverschulden des Patienten wegen fortgesetzten Rauchens, Arzthaftung,

    Das gereicht ihm zum Nachteil, weil die Nichtdokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme deren Unterbleiben indiziert (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt VersR 1992, 1231).
  • LG München I, 09.06.2008 - 9 O 14628/04

    Arzthaftung: Nichtdurchführung eines HIV-Tests bei einer Schwangeren; Beweislast

    Im Bereich der Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten ist anerkannt, dass die Beweislast für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht beim Verletzten liegt, sondern vielmehr der Schädiger nachzuweisen hat, dass sich der Geschädigte nicht aufklärungsrichtig verhalten hätte (OLG Köln, VersR 1992/1231 (1232), Palandt/Heinrichs, § 280 Rn. 39).
  • OLG Stuttgart, 02.09.1993 - 14 U 7/93

    Arzthaftung nach Diagnose- und Behandlungsirrtum bei der Behandlung einer

    Die Behauptung der Behandlungsseite, der aus dem Behandlungsfehler in Betracht stehende Schaden, Primär- oder Sekundärschaden, hätte sich behandlungsunabhängig in entsprechender Weise auch bei fehlerfreier Behandlung verwirklicht, steht als Einwand der sog. Reserveursache zur Beweislast der Behandlungsseite (vgl. hierzu auch OLG Köln, VersR 1992, 1231, 1232, Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., S. 78).
  • OLG Stuttgart, 27.10.1998 - 14 U 22/98

    Behandlungsfehler bei Krampfaderoperation

    Beide Beklagten haften dem Kläger daher als Vertragspartner gesamtschuldnerisch auf Erfüllung des Arztvertrages und auch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung aufgrund eines Behandlungsfehlers des Beklagten zu Ziff. 1 (BGH Urteil vom 25.03.1986 - VI ZR 90/85, BGHZ 97, 273, 279 = NJW 1986, 2364 = VersR 1986, 866, 868; vgl. auch OLG Köln Urteil vom 10.04.1991 - 27 U 35/90, NA-Beschluß vom 14.04.1992 - VI ZR 175/91, VersR 1992, 1231, 1232; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 62).
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