Weitere Entscheidung unten: AG Bersenbrück, 03.03.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.1993 - 11 U 172/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5953
OLG Köln, 10.02.1993 - 11 U 172/92 (https://dejure.org/1993,5953)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.1993 - 11 U 172/92 (https://dejure.org/1993,5953)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 11 U 172/92 (https://dejure.org/1993,5953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; WHG § 22; AKB § 10
    Ölaustritt beim Entladen eines Tankwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tankwagen; Motor; Pumpe; Tankinhalt; Füllschlauch; Beim Betrieb; Durch den Gebrauch; Lieferung; Eigenmächtig; Für eigene Rechnung; Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer; Einfüllstutzen; Ölaustritt; Inhaber

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tankwagen; Motor; Pumpe; Tankinhalt; Füllschlauch; Ölschaden; Bei dem Betrieb; Beim Betrieb; Anderes Behältnis; Tankbefüllung; Fehlerquelle; Undichtigkeit des Öltanks; Inhaberhaftung; Undichtigkeit; Schadensursache; Kausalität; Einfüllstutzen; Ölaustritt; Wasserhaushalt; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 10 Abs. 1; StVG § 7; WHG § 22

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 108
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 21.01.2015 - 15 U 2296/14

    Schadenersatzansprüche wegen Heizölaustritts aus einem Tankwagen

    Dies unterscheidet den zu beurteilenden Sachverhalt von zahlreichen teilweise von den Beklagten zitierten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen, bei denen der Ölaustritt aus unterschiedlichen Gründen im Bereich der Öltanks im Anwesen des Kunden erfolgte (OLG Celle Urteil vom 07.05.1990 - 19 U 14/89 = ZfSch 1991, 184; OLG Köln Urteil vom 02.03.1989 - 5 U 133/88 = NZV 1989, 276; Urteil vom 10.02.1993 - 11 U 172/92 = VersR 1994, 108; Urteil vom 23.03.1994 - 26 U 35/93 = NJW-RR 1994, 1510; OLG Zweibrücken Urteil vom 01.06.2004 - 7 U 211/03).
  • OLG Hamburg, 26.06.2008 - 15 W 4/08

    Erledigung der Hauptsache: Grundsätzliche Kostentragung durch den freiwillig

    Dies ist bei dem bloßen Abpumpen der Flüssigkeit in einen falschen Tank der Fall (BGHZ 71, 212 ff; OLGR Frankfurt, 2007, 403 f; OLG Köln VersR 1994, 108 f.; Hentschel / König, aaO, Rn 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 260/94

    Privathaftpflicht Ölunfall Gewässerschaden Anlagerisiko

    Der Kläger verlangt mit der vorliegenden Klage zum einen Entschädigung in Höhe von 28.597,38 DM für ihm selbst entstandene Aufwendungen, die im Zuge der Beseitigung von Ölschäden auf dem eigenen Grundstück und dem seines Nachbarn E. (Haus Nr. 6 a) angefallen sind und bezüglich derer er im Prozeß gegen den Fahrer des Heizöltankwagens, dessen Halterin und den Kfz-Haftpflichtversicherer (18 O 391/91 LG Köln = 11 U 172/92 OLG Köln) unterlegen ist; zum anderen begehrt er Erstattung eines Betrages von 1.969,63 DM, zu dessen Zahlung er im genannten Haftpflichtprozeß auf die Widerklage des Kfz-Haftpflichtversicherers des Tanklastwagens hin verurteilt worden ist und bei dem es sich um einen Teil der vom Nachbarn E. selbst aufgewandten Schadensbeseitigungskosten handelt, die vom Haftpflichtversicherer für den Tanklastwagen dem Nachbarn E. in voller Höhe ersetzt worden waren, zu einem Anteil von 1/3 aber vom Kläger getragen werden müssen.
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   AG Bersenbrück, 03.03.1993 - 4 C 1004/92   

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AG Bersenbrück, 03.03.1993 - 4 C 1004/92 (https://dejure.org/1993,7577)
AG Bersenbrück, Entscheidung vom 03.03.1993 - 4 C 1004/92 (https://dejure.org/1993,7577)
AG Bersenbrück, Entscheidung vom 03. März 1993 - 4 C 1004/92 (https://dejure.org/1993,7577)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 108
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