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   OLG Frankfurt, 08.06.1993 - 14 U 116/92   

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https://dejure.org/1993,6050
OLG Frankfurt, 08.06.1993 - 14 U 116/92 (https://dejure.org/1993,6050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.1993 - 14 U 116/92 (https://dejure.org/1993,6050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 14 U 116/92 (https://dejure.org/1993,6050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ProdHaftG § 1; ZPO § 286
    Zur Haftung des Fahrradherstellers für einen Fahrradunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benutzer eines Produkts; Verletzung bei der Produktverwendung; Beweislast; Produktfehler; Beweislastumkehr; Lenkers eines Fahrrads; Anscheinsbeweis; Ursache eines Sturzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; ProdHaftG § 1; ZPO § 286
    Beweislast des Geschädigten für Schadensursächlichkeit des Produktfehlers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 800
  • VersR 1994, 1118
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 1 U 8/13

    Kaufvertrags- und Produkthaftungsrecht: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

    Er muss folglich die Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich das Vorliegen eines Produktfehlers im Sinne von § 3 Abs. 1 ProdHaftG ergibt (OLG Frankfurt, VersR 1994, 1118).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

    Auch einen solchen Ursachenzusammenhangs muss der Kläger sowohl bei einem auf das Produkthaftungsgesetz gestützten Anspruch gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Produkthaftungsgesetz als auch bei einem auf § 823 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruch darlegen und beweisen (vgl. BGH NJW 1996, 2507, 2508; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 800, 801; OLG Karlsruhe VersR 2003, 1584, 1585; Kullmann NJW 1997, 1746, 1753; 2000, 1912, 1916).
  • OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines

    Da im vorliegenden Fall nicht ersichtlich ist, dass solche Sachverhalte für eine Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr vorliegen, tragen die Kläger daher die volle Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem Schaden (vgl. insoweit für einen vergleichbaren Fall OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 800/801).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer

    s.a. OLG Frankfurt/M VersR 1994, 1118 .
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