Rechtsprechung
OLG München, 29.11.1994 - 29 U 6525/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 8 Abs. 4 a. F.; UWG § 1
Keine Pflicht zum Hinweis auf den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist (§ 8 Abs. 4 VVG) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1037
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91
Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz - …
Auszug aus OLG München, 29.11.1994 - 29 U 6525/93
Das Urteil des BGH vom 17.12.1992 (I ZR 73/91) , das zur Widerrufsbelehrung des HWiG und des VerbrKrG ergangen ist, kann nicht auf die Widerrufsbelehrung gem. § 8 Abs. 4 VVG a. F. übertragen werden.
- BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Demgegenüber folgern andere aus dem Fehlen einer Regelung zu den Auswirkungen der unterlassenen bzw. nicht ordnungsgemäßen Belehrung in § 8 Abs. 4 VVG a.F.unter Berücksichtigung der Regelungen im Haustürwiderrufsgesetz und im damals neuen Verbraucherkreditgesetz, dass die Regelungslücke vom Gesetzgeber gewollt sei, so dass eine analoge Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG oder des § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG nicht in Betracht komme (OLG München VersR 1995, 1037, 1038;… zustimmend Römer in Römer/Langheid, VVG 1. Aufl. § 8 Rn. 68; AG Heidenheim VersR 1992, 558; AG Köln VersR 2000, 41, 42). - OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11
Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von …
In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037). - OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 36/12
Verzinsliches Rückerstattungsbegehren von geleisteten Versicherungsrämien …
In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037).
- OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 91/11
Widerrufsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages und Anspruch auf …
In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037). - LG Köln, 11.05.2015 - 26 O 373/14
Anspruch auf Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung mit …
In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037). - LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
Abwicklung eines Lebensversicherungsvertrages: Rückzahlung des Rückkaufswertes …
Ein Fehlen der in § 8 Abs. 4 Satz 4 VVG 1990 vorgesehenen Belehrung des Versicherungsnehmers hat auf den Fristbeginn des § 8 Abs. 4 VVG 1990 keinen Einfluss, da diese Bestimmung im Gegensatz zu § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG keine Regelung dahingehend enthält, dass bei unterbliebener Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht zu laufen begänne (vgl. OLG München, VersR 1995, 1037). - OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
Folgen einer fehlenden oder einer unzureichenden Belehrung hinsichtlich eines …
In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037). - AG Köln, 14.01.1999 - 117 C 267/98
Voraussetzungen für einen fristgerechten Widerruf
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