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   OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 4 U 190/93   

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https://dejure.org/1995,12641
OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 4 U 190/93 (https://dejure.org/1995,12641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1995 - 4 U 190/93 (https://dejure.org/1995,12641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 4 U 190/93 (https://dejure.org/1995,12641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 287; AUB 61 § 10 Nr. 1
    Leistungskürzung bei Herzinfarkt mit Vorerkrankung des Herzens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallereignis; Streß; Herzinfarkt; Leistungskürzung

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 174
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Demgemäß wurde in den im Berufungsurteil zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf VersR 1997, 174, 175; VersR 1994, 1218 ff.; OLG Hamm VersR 1982, 946) zunächst festgestellt, dass der Mitwirkungsanteil der jeweiligen Vorerkrankung mehr als 25% betragen habe, und erst bei der Gewichtung im Verhältnis zu dem Unfall eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO vorgenommen.
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2011 - 5 U 464/08

    Unfallversicherung - Tod eines herzkranken Versicherungsnehmers nach Stromschlag

    Zum Teil wird eine überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht für ausreichend gehalten (Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., § 3 AUB 99 Rn. 7 und OLG Düsseldorf, VersR 2002, 883 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1988, 789, obwohl sich die Entscheidung mit dem Beweismaß mitwirkender Ursachen nicht befasst) bzw. auf § 286 ZPO abgestellt (OLG Koblenz, r+s 2001, 348), überwiegend wird dagegen von der Rechtsprechung § 287 ZPO angewendet (OLG Düsseldorf, VersR 1997, 174; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1218; OLG Hamm, VersR 1982, 946).

    Die überwiegende Meinung sieht dies anders und hält eine Quotierung je nach dem Grad der Mitwirkung für zulässig (OLG Düsseldorf, VersR 1997, 174; OLG Hamm, VersR 1982, 946).

    So wurde bei einer Dreigefäßerkrankung der Herzarterien und einem unfallbedingten Herzinfarkt eine 45%-ige Leistungskürzung vorgenommen, weil die Vorerkrankung Voraussetzung für den Herzinfarkt war (OLG Düsseldorf, VersR 1997, 174).

  • BGH, 15.12.1999 - IV ZR 264/98

    Leistungskürzung bei Vorerkrankungen

    Die übrige Literatur und die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zählen zu den Unfallfolgen auch die Gesundheitsschädigung im Sinne des Unfallbegriffs, also die Unfallereignisfolge (u.a. Wussow/Pürckhauer, AUB 5. Aufl. § 10 Anm. 1 und 2, 6. Aufl. § 8 Rdn. 11; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 8 AUB 88 Rdn. 1 und 2; OLG Saarbrücken aaO vor 1 und unter 2 b; OLG Düsseldorf VersR 1997, 174 unter 5; OLG Schleswig VersR 1995, 825 unter 2; OLG Braunschweig VersR 1995, 823 ff.).
  • OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 120/01

    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung

    Diese Bestimmung bezieht sich lediglich auf solche Erkrankungen, bei denen die psychische Einwirkung das erste Glied in der Ursachenkette bildet, nicht dagegen auf solche, bei denen zunächst ein Unfallereignis vorliegt, das erst anschließend zum Schock führt (BGH VersR 1972, 582 [583]; OLG Celle, Beschl. v. 20.7.1987 - 8 W 337/78, VersR 1979, 51; OLG Düsseldorf v. 5.12.1995 - 4 U 190/93, VersR 1997, 174; Panik des Versicherungsnehmers infolge außergewöhnlicher Rauchentwicklung mit anschließendem Vorderwandinfarkt; LG Zweibrücken r+s 1998, 29; durch Schrei der Ehefrau bedingter Schock, der zum Herzinfarkt führt; Prölss/Martin, VVG, 24. Aufl., § 2 AUB 61 Rz. 9).
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