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   OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - I-8 U 96/03   

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https://dejure.org/2004,15549
OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - I-8 U 96/03 (https://dejure.org/2004,15549)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2004 - I-8 U 96/03 (https://dejure.org/2004,15549)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2004 - I-8 U 96/03 (https://dejure.org/2004,15549)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1737
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des BGH (NJW 1986, 1538), dass im Falle von Personenschäden nur tatsächlich anfallende Behandlungskosten zu erstatten sind, weil die Zuerkennung von (fiktiven) Kosten einer nicht durchgeführten Heilbehandlung unter Umgehung des § 253 BGB letztlich eine - von dem Anspruch nicht gedeckte - Entschädigung für die Gesundheitsbeeinträchtigungen bedeuten würde (vgl. Senat, Urt. v. 01.08.2002, - 8 U 195/01 - sowie Urt. v. 06.03.2003, - 8 U 66/02 -).
  • BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01

    Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
    Auszugehen ist aber von einem der Beweiserleichterung dienenden Anerkenntnis, das zwar keine materiell-rechtliche Regelung für das Schuldverhältnis enthält, aber im Prozess bewirkt, dass der Bestätigende beweisen muss, dass dem Gläubiger keine oder nur geringere Ansprüche zustehen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1196, 1197).
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 6 U 29/00

    Geltendmachung eines auf Erben übergegangenen Schmerzensgeldanspruchs eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
    Der Geschädigte kann allerdings die Behandlungskosten verlangen, wenn er die ernsthafte Absicht hat, die Behandlung auch tatsächlich durchführen zu lassen (BGH, a.a.O., 1539; vgl. auch OLG Hamm, OLGR Hamm 2002, 42, 43).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
    Denn dies setzt voraus, dass die Parteien einen besonderen Anlass für die Vereinbarung eines bestätigenden Schuldanerkenntnisses hatten, weil Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 962, 963).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - 8 U 195/01

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer aufgrund eines Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des BGH (NJW 1986, 1538), dass im Falle von Personenschäden nur tatsächlich anfallende Behandlungskosten zu erstatten sind, weil die Zuerkennung von (fiktiven) Kosten einer nicht durchgeführten Heilbehandlung unter Umgehung des § 253 BGB letztlich eine - von dem Anspruch nicht gedeckte - Entschädigung für die Gesundheitsbeeinträchtigungen bedeuten würde (vgl. Senat, Urt. v. 01.08.2002, - 8 U 195/01 - sowie Urt. v. 06.03.2003, - 8 U 66/02 -).
  • OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 U 10/07

    Vertrag auf zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag - vorzeitiger Abbruch

    Denn die Prothese war für den Beklagten nicht völlig wertlos und unbrauchbar, weil er die Prothese unbestritten seit mehr als drei Jahren in unveränderter Form benutzt (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 8. April 2004, I-8 U 96/03 - VersR 2005, 1737, im Anschluss an BGH, Urteil v. 14. Januar 1986, VI ZR 48/85 - NJW 1986, 1538; abweichend hiervon die Fallgestaltungen OLG Koblenz, Urteil v. 7. Januar 1993, 5 U 1289/92 - VersR 1993, 1486; OLG München, Urteil v. 4. März 1993, 1 U 2942/92 - OLGR München 1993, 218 und Hanseat. OLG Hamburg, Urteil v. 25. November 2005, 1 U 6/05 - OLGR Hamburg 2006, 128).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Beklagten auch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass dieser die Durchführung der Nachbehandlung ernsthaft beabsichtigt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 8. April 2004, a.a.O.; dass., Urteil v. 1. August 2002, I-8 U 195/01 - OLGR Düsseldorf 2003, 251).

  • LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18

    Urteil wegen verlorener Zahnprothese

    Denn auch dann, wenn man den Verlust der Prothese nicht als unmittelbaren Personenschaden einordnete (in diesem Sinne: OLG Düsseldorf, BeckRS 2005, 04149; AG Bonn wie vor), ist vorliegend eine Einschränkung der Ersatzfähigkeit nach denselben Grundsätzen geboten wie sie für die Ersatzfähigkeit von Behandlungskosten wegen Gesundheitsschäden vorzunehmen ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2015 - 16 U 227/14

    Voraussetzungen der Rückforderung nicht verdienter Provisionen bzw.

    Vom Zustandekommen eines immer formfrei möglichen, bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses, von dem ein Tatsachenanerkenntnis ebenfalls abzugrenzen und zu unterscheiden ist, kann hier deswegen nicht ausgegangen werden, weil es zum einen an der notwendigen - da es sich wie das abstrakte Schuldanerkenntnis um eine vertragliche Vereinbarung handelt - Annahme durch den Kläger und zum anderen an dem besonderen Anlass für die Vereinbarung eines bestätigenden Schuldanerkenntnisses fehlt, d.h. dass Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte, die die Parteien dem Streit entziehen und vergleichsweise endgültig festlegen wollten (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.1988 - IVb ZR 82/86, Juris, Rn. 12 m.w.N.; BGH, Urt. v. 13.03.1974 - VII ZR 65/72, Juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.04.2004 - I-8 U 96/03, Juris, Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10

    Misslungene Schönheitsoperation - dennoch kein Schadensersatz vom Arzt

    So genügt es, wenn der Patient den Ablauf der Behandlung in groben Zügen darstellt und angibt, dass sie misslungen ist, worin das Misslingen besteht und die Verdachtsgründe mitteilt, die eine vorwerfbare Fehlbehandlung wenigstens plausibel erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 2 1825; NJW 1981, 630; OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn 265 mwN).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Feststellung der

    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737).
  • LG Duisburg, 23.11.2020 - 13 S 123/19
    Soweit ersichtlich, besteht in Rechtsprechung und Literatur überwiegend Einigkeit, dass eine fiktive Schadensberechnung jedenfalls bei Nichtvermögensschäden ausscheidet (BGH, Urteil vom 14.01.1986 - VI ZR 48/85 = BGHZ 97, 14 OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2004 - I-8 U 96/03 = VersR 2005, 1737; MüKoBGB/ Oetker , 8. Auflage 2019, § 249 Rn. 380; Palandt/ Grüneberg , BGB, 78. Auflage 2019, § 249 BGB Rn. 6).
  • OLG Hamm, 07.12.2009 - 3 U 75/09

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens im Arzthaftungsprozess;

    Vielmehr hat etwa das OLG Düsseldorf (VersR 2005, 1737 f.) dahin entschieden, dass die erleichterte Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsprozess es zwar erlaube, sich auf den Vortrag zu beschränken, der eine Vermutung eines fehlerhaften Arztverhaltens aufgrund der Folgen für den Patienten gestatte; erforderlich sei jedoch ein Mindestmaß an nachvollziehbarem Vorbringen, das in sich schlüssig sei.
  • OLG Köln, 05.09.2014 - 5 U 61/14

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages im Arzthaftungsprozess

    Der Vortrag muss mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (OLG Köln, Urteil vom 27.05.2002, Az. 5 U 272/01, Tz. 3; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2004, Az. 8 U 96/03, Tz.16, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737 [OLG Düsseldorf 08.04.2004 - I-8 U 96/03]; Senatsurteil v. 30.08.2007 - 12 U 33/07, S. 11).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 W 19/20

    Berichtigungsbeschluss zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom

    Der Vortrag des Patienten muss jedoch mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (OLG Köln, Beschluss vom 5. September 2014, 5 U 61/14, juris; OLG Hamm, Urteil vom 7. Dezember 2009, 3 U 75/09, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2004, 8 U 96/03, juris).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - 12 U 186/08

    Schadensersatzanspruch wegen eines Aufklärungs- und Behandlungsfehlers, Umfang

  • OLG Brandenburg, 10.11.2020 - 12 W 22/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Sofortige

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