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| BGH, 26.05.1952 - III ZR 73/51 |
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Papierfundstellen
- VersR 1952, 288
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- RG, 30.11.1938 - VI 131/38
Inwieweit kann die sogenannte Unfallneurose in ursächlichem Zusammenhange mit dem …
Auszug aus BGH, 26.05.1952 - III ZR 73/51
Es hat dabei entgegen der Ansicht der Revision nicht verkannt, daß die Frage des ursächlichen Zusammenhangs von ihm selbständig unter Beachtung der dafür in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkte und nicht allein nach der Auffassung des ärztlichen Sachverständigen zu beantworten war (RGZ 159, 257 [259]), es hat vielmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang vorliege, nicht ärztlich, sondern als Rechtsfrage von ihm zu entscheiden gewesen sei. - RG, 13.05.1935 - VI 562/34
1. Wie ist der Ersatzanspruch des öffentlichen Versicherungsträgers zu bemessen, …
Auszug aus BGH, 26.05.1952 - III ZR 73/51
Allerdings ist, wie die Revision zutreffend hervorhebt, bei der konkreten Berechnung des Verdienstausfalls nicht maßgebend, wie weit die Arbeitsfähigkeit hundertteilig herabgesetzt ist, sondern es kommt darauf an, wie diese Herabsetzung sich auf die tatsächliche Erwerbsmöglichkeit auswirkt (RGDR 1944, 115 Nr. 4, RGZ 148, 19 [23]; RGJW 1938, 373 Nr. 7; RGJW 1929, 913 [914] Nr. 6;… Geigel a.a.O. zu § 842 BGB S. 22).
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Anderes gilt lediglich im Falle der sog. Teilkausalität (…vgl. Senat, Urt. v. 10. Juli 1959 - VI ZR 87/58 - LM § 27 (Ca) Nr. 11 unter II., v. 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 VersR 1964, 49, 51 unter II. 3. b), BGH, Urt. v. 26. Mai 1952 - III ZR 73/51 - LM § 823 (C) Nr. 4), wenn das ärztliche Versagen und ein weiterer, der Behandlungsseite nicht zuzurechnender Umstand abgrenzbar zu einem Schaden geführt haben. - OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 5 U 20/20
1. Zur Behandlung nachbarrechtlicher Beseitigungs-, Schadensersatz- und …
Geht es darum, auf welches von zwei Ereignissen, die beide tatsächlich eingetreten sind, der Schaden zurückzuführen ist, muss dieser auch den Beweis dafür erbringen, dass er gerade durch die von dem Beklagten verursachte und zu vertretende Verletzung einen bestimmten Schaden erlitten hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85, VersR 1987, 179;… Grüneberg, in: Palandt, a.a.O., Vorb v § 249 Rn. 59); ggf. kann in diesen Fällen eine Zerlegung des jetzt vorhandenen Gesamtschadens entsprechend den verschiedenen selbständigen Ursachen in Betracht kommen (§ 287 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1952 - III ZR 73/51, VersR 1952, 288). - BGH, 06.11.1954 - VI ZR 70/54
Rechtsmittel
Es ist vielmehr nach den Umständen des einzelnen Falles der konkrete Schaden also die tatsächliche Erwerbseinbusse zu ermitteln (Urteil des BGH vom 26. Mai 1952 - III ZR 73/51 - VersR 1952, 288).
- BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92
Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses
Daß die Entstehung des Schadens nicht "allein" und "ausschließlich" im Verantwortungsbereich des Beklagten gelegen haben müsse, läßt nämlich dessen teilweise Mitverursachung offen, so daß sich die weitere, vom Berufungsgericht nicht erörterte Frage einer gemäß § 287 ZPO abzugrenzenden Teilverantwortlichkeit des Beklagten stellt (vgl. BGH, Urt. v. 26.05.1952 - III ZR 73/51, Lindenmaier/Möhring § 823 (C) Nr. 4;… Palandt, Komm. z. BGB, 52. Aufl., Vorbem. 87 vor § 249 BGB;… MünchKomm z. BGB, 2. Aufl., Vorbem. 50 vor § 249 BGB). - BGH, 17.12.1953 - IV ZR 117/53
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht konnte zwar gemäss § 287 ZPO nach freier Überzeugung eine Zerlegung des eingetretenen Gesamtschadens entsprechend den verschiedenen selbständigen Schadensursachen vornehmen und dem bei der Bemessung des Schadens Rechnung tragen (RG HRR 1931 Nr. 824; BGH Urteil vom 26. Mai 1952 III ZR 73/51 [S. 15, 16]). - BGH, 13.04.1953 - VI ZR 97/52
Rechtsmittel
Es geht aber bei der Berechnung des Verdienstausfalls des Klägers nicht von diesem Hundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus und hat den Verdienstausfall nicht abstrakt berechnet, was unzulässig gewesen wäre (vgl. BGH VersR 1952, 288 mit Nachweisen), sondern es hat geprüft, wie die Herabsetzung seiner Erwerbsfähigkeit sich auf die tatsächliche Erwerbsminderung ausgewirkt hat.
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