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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1954 - VI ZR 260/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,730
BGH, 14.07.1954 - VI ZR 260/53 (https://dejure.org/1954,730)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1954 - VI ZR 260/53 (https://dejure.org/1954,730)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 (https://dejure.org/1954,730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1954, 498
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.06.1917 - II 606/16

    Einfluss der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung auf die …

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 260/53
    Daher kann niemals Erstattung von solchen Vorteilen verlangt werden, die der angeblich Geschädigte erlaubterweise gar nicht hätte gewinnen können, denn ein Vorteil, dessen Erlangung das Gesetz verbietet, kann nicht auf dem Umweg des Schadensersatzanspruchs zu einem von der Rechtsordnung gebilligten und schutzwürdigen werden (RGZ 90, 305 [306];… BGB RGRK 10. Aufl. § 249 Anm. 1 Seite 476).
  • RG, 10.07.1936 - VII 268/1935

    Ist die Zuerkennung eines von mehreren Klagansprüchen durch Teilurteil zulässig, …

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 260/53
    Es kann, da es den Prozess in zwei voneinander unabhängige Teile spaltet, nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil nicht mehr berührt werden kann (RGZ 151, 381 [384]; OGHZ 3, 20 [24];… Stein-Jonas-Schönke, ZPO 17. Aufl. § 301 Anm. II 2;… Baumbach-Lauterbach, ZPO 21. Aufl. § 301 Anm. 2).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Die gleichen Gesichtspunkte gelten aber auch dann, wenn das an sich rechtswidrig verhinderte erwerbsbegründende Verhalten zwar nicht gegen ein gesetzliches Verbot, wohl aber gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, also gegen die guten Sitten verstoßen hätte (so schonSenatsurteil vom 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 - VersR 1954, 498 allg.Mng).
  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 7/73

    Berufsverbot - Rechtsanwalt - Gewinnersatzanspruch - Fehlende Genehmigung

    Das Berufungsgericht folgert daraus auch mit Recht, der Kläger habe keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm entgangenen Gewinns, der nur unter Verstoß gegen zwingende Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und der Abgabenordnung, also nur mit rechts widrigen Mitteln zu erzielen gewesen wäre (BGH Urteil vom 21. Februar 1964 - Ib ZR 108/62 - LM UWG § 1 Nr. 142 = NJW 1964, 1181, 1183" vgl. auch Urteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 = VersR 1954, 498 und vom 20. Februar 1965 - VIII ZR 76/63 = WM 1965, 411; RGZ 90, 52, 64; 91, 47, 49; 100, 112, 114; OLG Bremen NJW 1954, 1937, 1939? OLG Düsseldorf, DB 1964, 512; LG Osnabrück, NJW 1950, 751;… vgl. auch Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts 10. Aufl. S. 345; Medicus AcP 165, 115, 120).

    Ein Vorteil aber, dessen Erlangung bereits das Gesetz verbietet, kann nicht auf dem Umweg über einen Schadensersatzanspruch zu einem von der Rechtsordnung gebilligten und schutzwürdigen werden (Senatsurteil vom 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 « aaO).

  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten …

    Es darf aber - wie jedes andere - nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn die Entscheidung über den Teil unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGHZ 20, 311, 312 f. [BGH 30.04.1956 - II ZR 217/54]; BGH Urteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 - LM § 843 BGB Nr. 5; vom 19. November 1959 - VII ZR 93/59 - NJW 1960, 339; vom 24. Juni 1971 - VII ZR 254/69 - LM § 301 ZPO Nr. 22; Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39).
  • BGH, 10.02.1965 - VIII ZR 76/63

    Wirksamkeit einer Abstandsvereinbarung

    Allerdings ist dem Berufungsgericht zu folgen, wenn es unter Anführung von Belegstellen aus Schrifttum und Rechtsprechung ausführt, daß ein dem Geschädigten entgangener rechtlich mißbilligter oder verbotener Gewinn nicht zu ersetzen ist (vgl. dazu auch BGH Urt. v. 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 - VersR 1954, 498).
  • OLG Koblenz, 13.01.1993 - 5 U 1584/92

    Schadensersatzanspruch nach Aufhebung einer ungerechtfertigten einstweiligen …

    War es dagegen - um die Beschädigung des Grundstücks der Beklagten zu vermeiden - erforderlich, von der Gewinnung des im Boden verbliebenen Sandsteins abzusehen, sind die Einbußen des Klägers nicht ersatzfähig, weil der Kläger dann nach der Rechtsordnung keinen Anspruch auf den entgangenen Vermögensvorteil hatte (vgl. RGZ 90, 305, 306; RGZ 91, 46, 50; BGHZ 75, 366, 368; BGH VersR 1954, 498, 499; BGH NJW 1974, 1374, 1376); in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung die Verpflichtung zu einer Unterlassung ausspricht, entsteht kein nach § 945 ZPO auszugleichender Schaden, wenn der Verfügungsschuldner ohnehin materiell rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm untersagte Handlung zu unterlassen (BGH NJW 1990, 122, 125).
  • BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 218/61

    Rechtsmittel

    Allerdings darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn die Entscheidung über den Teil unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen also ausgeschlossen ist (BGHZ 20, 311, 312 [BGH 30.04.1956 - II ZR 217/54]; BGH Urt. v. 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 - LM BGB § 843 Nr. 5, beide mit weiteren Nachweisen).
  • LG Oldenburg, 17.03.1981 - 4 O 610/80
    Verdienstausfall aus nicht genehmigter Nebentätigkeit | 1. Für seinen etwaigen Verdienstausfall aus der nicht genehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen Nebentätigkeit kann der Kläger keinen Schadensersatzanspruch zugesprochen erhalten, da dieser nebenberufliche Erwerb wegen der mangelnden Genehmigungsfähigkeit rechtlich zu mißbilligen ist (so auch BGH, 1954-07-14, VI ZR 260/53, VersR 1954, 498; so auch OLG Düsseldorf, 1964-01-10, 2 U 107/62, DB 1964, 512; so auch BGH, 1974-05-07, VI ZR 7/73, NJW 1974, 1374).
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