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| BGH, 17.12.1957 - VI ZR 288/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1958, 168
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1957 - VI ZR 29/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VI ZR 288/56
Die Revision bittet unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. März 1957 (NJW 1957, 869 Nr. 2 = VHS 12, 405 = VersR 1957, 340 = BB 1957, 449), das Berufungsurteil auch, unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag nachzuprüfen. - RG, 07.05.1941 - VI 72/40
1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung …
Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VI ZR 288/56
Nun mag zwar z.B. die Rettung einer Ehefrau vom Tode des Ertrinkens, die schon ihrer Natur nach in der Regel nur eine Handlung "für einen anderen" im Sinne des § 677 BGB sein kann, als Handlung nicht nur für die Frau, sondern auch für ihren Ehemann angesehen werden, können (vgl. RGZ 167, 85 [88]). - BGH, 21.05.1952 - III ZR 90/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VI ZR 288/56
Sie rügt jedoch unter Hinweis auf die Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 1952 (L-M BGB § 823 [Dc] Nr. 2 = NJW 1952, 1091 Nr. 4 = VRS 4; 404 = VersR 1952, 279), das Berufungsgericht habe Übersehen, daß unabhängig von der besonderen Aufsichtspflicht des § 832 BGB gegenüber Minderjährigen eine aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht abzuleitende Obhutspflicht für Kraftfahrzeuge bestehe, daß den Beklagten, weil er den Hilfsmotor nicht unter Verschluß gehalten habe, der Vorwurf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht treffe und daß er deshalb nach § 823 BGB für den Schaden des Klägers hafte.
- BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61
Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem …
Der BGH hat die umstrittene Frage, ob ein Kraftfahrzeughalter in einem solchen Falle der Rettung eines anderen Ersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag steilen kann, bisher nicht abschließend entschieden, sondern nur ausgesprochen, dass solche Ansprüche jedenfalls dann zu verneinen sind, wenn der den Ersatz Fordernde den Entlastungsbeweis des § 7 Abs. 2 StVG nicht führen kann (vgl. Urteile des BGH vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56, DAR i957, 183 = VRS 12, 405 = VersR 1957, 340; vom 17. Dezember 1957 - VI ZR 288/56, VersR 1958, 168 und vom 11. Juli 1956 - VI ZR 140/57, VersR 1958, 646).Etwas anderes ist auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1957 (- VI ZR 288/56, VersR 1958, 168) nicht zu entnehmen.
- BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
Bei ihnen sind der Geschäftsführungswille und seine Erkennbarkeit von demjenigen darzutun, der sie behauptet (BGHZ 38, 270, 276; Urt. v. 17. Dezember 1957 - VI ZR 288/56 - VersR 1958, 168;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 5. Aufl. Bd. II S. 231; BGB-RGRK § 677 Anm. 2). - LG Berlin, 29.10.1998 - 58 S 445/97
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch Ausweichen vor einem Kind
In diesem Fall ist es vorstellbar, daß der Kraftfahrer die Rettungshandlung auch für die Eltern des Kindes vornehmen will (BGH, VersR 1958, 168 [169]). - BGH, 20.06.1963 - VII ZR 97/62
Waldbrand - Privatrechtliche Haftung bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr, § …
Bei ihnen sind der Geschäftsführungswille und seine Erkennbarkeit von demjenigen darzutun, der sie behauptet (BGHZ 38, 270, 276; Urt. d. BGH vom 17. Dezember 1957 VI ZR 288/56 = VersR 1958, 168;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 5. Aufl. Bd. II S. 231; RGRK § 677 Anm. 2).
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