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| BGH, 28.06.1960 - VI ZR 146/59 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1960, 917
- VersR 1960, 748
- DB 1960, 1012
- JR 1961, 61
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - VI ZR 146/59
Entscheidend ist, ob und seit wann der Beklagte im Einverständnis aller Gesellschafter die Aufgaben eines Geschäftsführers wahrgenommen £at (vgl. BGHSt 3, 32 /"~37 ff 7). - OLG Köln, 06.08.1954 - Ss 141/54
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - VI ZR 146/59
15 und OLG Köln NJW 1954, 1658 Nr. 24), gar nicht auf, denn diese Bestimmung greift auch im Bereich des bürgerlichen Rechts nicht ein, wenn sich beide Parteien bei der Leistung einig darüber sind, wie die Teilzahlungen verrechnet werden sollen. - RG, 26.10.1932 - IX 249/32
Sind die sämtlichen Vorschriften der §§ 1487 bis 1494 RVO. Schutzgesetze im Sinne …
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - VI ZR 146/59
Das ist seit dein Urteil des Reichsgerichts RGZ 138, 165 in Rechtsprechung und Rechtslehre an erkannt und wird auch von der Revision nicht angezwoifelt. - RG, 13.07.1916 - I 322/16
Können sich unausgebildete Landsturmpflichtige vor erfolgter Musterung und …
Auszug aus BGH, 28.06.1960 - VI ZR 146/59
davon abhängig, daß der Beklagte bestrebt war, der Firma V/tfk einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder die Klägerin zu schädigen" Erforderlich und ausreichend ist das Bewußtsein und der Wille, die geschuldete Leistung zu unterlassen (RGSt 50, 135 Z "154.J7) .
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, daß die Klägerin als die nach § 28 h SGB IV zuständige Einzugsstelle nicht nur einen Anspruch auf Zahlung der jeweils fällig werdenden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung hat, sondern daß ihr im Falle des pflichtwidrigen Vorenthaltens solcher Beiträge auch ein Schadensersatzanspruch zusteht (Senatsurteile vom 28. Juni 1960 - VI ZR 146/59 - VersR 1960, 748 - und vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 145/88 - VersR 1989, 303).Die Niederlegung wäre auch ohne Eintragung in das Handelsregister (ebenso wie eine Abberufung) sofort wirksam geworden (BGH, Beschluß vom 9. Mai 1960 - II ZB 3/60 - GmbHR 1960, 185; BFH, Urteil vom 22. Januar 1985 - VII R 112/81 - DB 1985, 1324, 1326; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Juni 1960 aaO., Scholz/Schneider aaO. § 38 Rdn. 31 f;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, § 38 Rdn. 24, 41, Rohwedder/Koppensteiner, GmbHG 2. Aufl., § 38 Rdn. 19, 23, 26).
a) Vorsätzliches Vorenthalten gemäß § 266 a StGB setzt das Bewußtsein und den Willen voraus, die geschuldeten Beiträge bei Fälligkeit nicht an die Kasse abzuführen (Senatsurteil vom 1. Oktober 1991 aaO. S. 1379, für das ältere Recht: Senatsurteil vom 28. Juni 1960 aaO.).
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 145/88
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Vorenthaltung von …
Der Senat hat bereits durch Urteil vom 28. Juni 1960 (VI ZR 146/59 - VersR 1960, 748) entschieden, daß sich die Ermächtigung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mit einzuziehen (§ 1399 Abs. 1 RVO, § 121 Abs. 1 AVG, § 176 Abs. 1, 3 AFG), auf bürgerlich-rechtliche Schadensersatzansprüche erstreckt, die sich aus dem Beitragsstrafrecht der Sozialversicherungsgesetze in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB ergeben.Sie findet ihre innere Rechtfertigung darin, daß der Schadensersatzanspruch wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung wirtschaftlich nichts anderes zum Gegenstand hat als die Hereinholung der Beiträge auf diesem Wege (Senatsurteil vom 28. Juni 1960 aaO).
Vorenthalten in diesem Sinne aber sind Beitragsteile bereits dann, wenn sie bei Fälligkeit der Beitragsschuld nicht an die Einzugsstelle abgeführt sind (RGSt 50, 133, 134; Senatsurteile vom 28. Juni 1960 a.a.O. S. 749, vom 7. November 1961 - VI ZR 5/61 - VersR 1962, 24, 26 f. und vom 1. April 1969 - VI ZR 229/67 - VersR 1969, 637, 638).
- BGH, 01.10.1991 - VI ZR 374/90
Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - …
a) Für den Vorsatz, wie ihn § 266 a Abs. 1 StGB voraussetzt, ist das Bewußtsein und der Wille erforderlich und ausreichend, die Abführung der Beiträge bei Fälligkeit zu unterlassen (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1960 - VI ZR 146/59 - VersR 1960, 748, 750).
- BGH, 01.04.1969 - VI ZR 229/67
Pflicht zur Zahlung der Arbeitnehmeranteile in die Sozialversicherung als …
Demgegenüber hat bereits das Berufungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, daß für die Frage, ob der Beklagte Stellvertreter im Sinne des § 534 RVO war, nicht entscheidend ist, ob er Bankvollmacht hatte (BGH Urteil vom 28. Juni 1960, - VI ZR 146/59 = LM § 533 RVO Nr. 1 = VersR 1960, 748, 749).Mehr bedarf es bei der Verletzung des Schutzgesetzes nicht, um ein vorsätzliches Handeln zu bejahen (BGH Urteile vom 28. Juni 1960 - VI ZR 146/59 = a.a.O. S. 750 …und vom 7. November 1961 - VI ZR 6/61 = a.a.O. S. 27).
Das Bewußtsein, der Versicherungsträger werde durch die Vorenthaltung der Arbeitnehmeranteile geschädigt werden, ist nicht erforderlich (BGH Urteil vom 28. Juni 1960 - VI ZR 146/59 = a.a.O.).
- BGH, 04.07.1989 - VI ZR 23/89
Anforderungen an die Annahme eines Betriebsleiters im strafrechtlichen Sinne
b) Soweit die Revision, an sich zutreffend, darauf verweist, daß "Vorenthalten" im Sinne des § 529 RVO a.F. Vorsatz voraussetzt (s. Senatsurteil vom 12. Februar 1985 - VI ZR 68/83 - VersR 1985, 590 ), liegt dieser auf der Hand, wenn von Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung einbehalten, jedoch nicht an die Klägerin abgeführt worden ist; daß die entsprechenden Beträge an die Klägerin weiterzuleiten waren, konnte für den Beklagten, zumal er unstreitig jeweils die diesbezüglichen Schecks ausgestellt hatte, nicht zweifelhaft sein (s. in diesem Sinne etwa Senatsurteile vom 12. Februar 1985 aaO, vom 28. Juni 1960 - VI ZR 146/59 - VersR 1960, 748, 750 und vom 4. Dezember 1979 - VI ZR 186/78 - VersR 1980, 647 f.). - BGH, 04.12.1979 - VI ZR 119/78
Umfang der Beweiserhebung zum Nachweis der den Beklagten belastenden Umstände bei …
Der Hinweis auf den an sich richtigen Grundsatz, daß für den Vorsatz i.S. von § 533 RVO a.F. das Bewußtsein und der Wille des Handelnden, die geschuldete Leistung zu unterlassen, erforderlich und genügend ist (so Senatsurteil v. 28. Juni 1960 - VI ZR 146/59 - VersR 1960, 748), genügt nicht; es bleiben Zweifel, ob es die besondere Fallgestaltung richtig erkannt und gewürdigt, sich insbesondere nicht die verfehlten Ausführungen des Landgerichts zum Verbotsirrtum zueigen gemacht hat.Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die vom Lohn treuhänderisch einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zweckwidrig zu verwenden; dieses Geld darf gerade nicht dem Betriebsrisiko unterliegen; vielmehr ist er gesetzlich verpflichtet, die einbehaltenen Arbeitnehmeranteile bis zum Zahlungstermin (evtl. durch Einzahlung auf ein Anderkonto) bereitzuhalten (s. Senatsurt. v. 28. Juni 1960 a.a.O.).
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß in Ermangelung einer ausdrücklich erteilten oder sich aus den Umständen ergebenden Bestimmung des Schuldners, welche Schuld von mehreren Schuldverhältnissen gleichartiger Leistungen mit der Teilzahlung getilgt werden soll, § 366 Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden ist; verschiedentlich hat er deshalb auch die hälftige Verrechnung von ungenügenden Zahlungen auf die Arbeitgeberanteile gebilligt (s. Senatsurt. v. 28. Juni 1960 a.a.O. und v. 25. Februar 1975 - VI ZR 222/73 = VersR 1975, 739 m.w.Nachw.).
- OLG Köln, 20.12.1996 - 19 U 30/96
Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, der Sozialversicherungsbeiträge nicht …
Rn. 13 a) Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28.6.1960 (VI ZR 146/59 = VersR 60, 748) ausgeführt, daß das Vorhandensein oder die Aussicht anderweitiger Deckung grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Verpflichtung befreit, diejenigen Beträge zur fälligkeitsgemäßen Abführung an die berechtigte Kasse i. S. von § 533 RVO bereitzuhalten, die den Arbeitnehmern bei der Lohnauszahlung einbehalten wurden .Sie kannten ihre Verpflichtung zur Abführung der eingehaltenen Beitragsanteile und kamen dieser bewußt nicht nach; sie haben daher diese Beträge der Kl. vorenthalten (Senatsurteil vom 28.6.1960 aaO).
- BGH, 29.06.1982 - VI ZR 33/81
Nichtentrichtung von Arbeitgeberanteilen
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für das frühere Recht bei den Arbeitnehmeranteilen, die der Arbeitgeber einbehält, die entsprechende Strafnorm als Schutzgesetz zugunsten der Sozialversicherungsträger angesehen worden (im Anschluß an RGZ 138, 165, 171, 173 s. Senatsurteile vom 28. Juni 1960 - VI ZR 146/59 = VersR 1960, 748 und BGHZ 58, 199, 201 [BGH 29.02.1972 - VI ZR 199/70] zu § 533 RVO; Urteil vom 7. November 1961 - VI ZR 5/61 = VersR 1962, 24 zu § 1430 RVO, § 152 AVG a.F.). - BGH, 04.12.1979 - VI ZR 186/78
Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen …
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1960 (VI ZR 146/59 = VersR 1960, 748) ausgeführt, daß das Vorhandensein oder die Aussicht anderweitiger Deckung grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Verpflichtung befreit, diejenigen Beträge zur fälligkeitsgemäßen Abführung an die berechtigte Kasse i.S. von § 533 RVO bereitzuhalten, die den Arbeitnehmern bei der Lohnauszahlung einbehalten wurden.Sie kannten ihre Verpflichtung zur Abführung der eingehaltenen Beitragsanteile und kamen dieser bewußt nicht nach; sie haben daher diese Beträge der Klägerin vorenthalten(Senatsurt. v. 28. Juni 1960 a.a.O.).
- BSG, 20.03.1981 - 8a RK 19/79
Vergütung - Schadensersatzforderung - Beitragsforderung
Er weist sogar ausdrücklich auf 5 1399 RVO hin (BGH Warn 1959/60, 509 = DOK 1961, 419 mit zust Anm von Martens = JR 1961, 61 = MDR 1960, 917 = VersR 1960, 7ü8 = BB 1960, 866). - OLG Brandenburg, 28.05.2024 - 6 U 78/23
Anspruch der Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen den …
- BGH, 29.02.1972 - VI ZR 199/70
§ 533 RVO als Schutzgesetz für Ersatzkassen
- BGH, 10.02.1981 - VI ZR 161/79
Schadensersatzpflicht - Unternehmer - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung
- BVerwG, 20.11.1962 - I C 40.61
Unzuverlässigkeit eines Gewerbebetreibenden wegen der Nichtabführung von …
- OLG Saarbrücken, 12.01.1972 - 4 U 87/71
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