Rechtsprechung
| BGH, 17.01.1961 - VI ZR 86/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1961, 415
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54
Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten
Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 86/60
Hinsichtlich des weitergehendem Schmerzensgeldanspruchs war der Ablauf der Verjährung zunächst gemäß § 203 ZPO gehemmt, da die Klägerin noch vor Fristablauf, nämlich am 14. Februar 1958, ein Armenrechtsgesuch für einen Betrag von 3.000 DM samt sachgemäßer Begründung und den nötigen Unterlagen eingereicht, dieses aber nicht zum Erfolg geführt hatte (vgl. RGZ 139, 270, 272, 278; BGHZ 17, 199, 201 [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54]; Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1959 - VI ZB 112/59 - LM Nr. 6 zu § 203 BGB). - RG, 26.01.1933 - VI 341/32
Unter welchen Voraussetzungen wird die Verjährung durch eine Versagung des …
Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 86/60
Hinsichtlich des weitergehendem Schmerzensgeldanspruchs war der Ablauf der Verjährung zunächst gemäß § 203 ZPO gehemmt, da die Klägerin noch vor Fristablauf, nämlich am 14. Februar 1958, ein Armenrechtsgesuch für einen Betrag von 3.000 DM samt sachgemäßer Begründung und den nötigen Unterlagen eingereicht, dieses aber nicht zum Erfolg geführt hatte (vgl. RGZ 139, 270, 272, 278; BGHZ 17, 199, 201 [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54]; Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1959 - VI ZB 112/59 - LM Nr. 6 zu § 203 BGB). - BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52
Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung
Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 86/60
Hat aber die Partei einen dahingehenden Antrag gestellt, so kann ihr Recht zur unmittelbaren Fragestellung nicht durch die vorweggenommene Beweiswürdigung des Gerichts, daß eine Klärung nicht zu erwarten sei, ausgeschaltet werden (BGHZ 6, 398, 401 [BGH 10.07.1952 - IV ZR 15/52]; erkennender Senat vom 18. Oktober 1957 - VI ZR 239/56 - VersR 1957, 802 und oft). - BGH, 27.11.1956 - VI ZR 234/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 86/60
Daß das Berufungsgericht die Klägerin für beweisfällig erachtet hat, steht dem Beginn des Fristablaufs nicht entgegen (vgl. BGH Urt. v. 27. November 1956 - VI ZR 234/55 - VersR 1957, 181 f). - BGH, 18.10.1957 - VI ZR 239/56
Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 86/60
Hat aber die Partei einen dahingehenden Antrag gestellt, so kann ihr Recht zur unmittelbaren Fragestellung nicht durch die vorweggenommene Beweiswürdigung des Gerichts, daß eine Klärung nicht zu erwarten sei, ausgeschaltet werden (BGHZ 6, 398, 401 [BGH 10.07.1952 - IV ZR 15/52]; erkennender Senat vom 18. Oktober 1957 - VI ZR 239/56 - VersR 1957, 802 und oft).
- BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96
Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen
Dieses Fragerecht der Partei besteht unabhängig von dem im Berufungsurteil allein erörterten pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, bei einem erläuterungsbedürftigen schriftlichen Gutachten nach § 411 Abs. 3 ZPO das Erscheinen des Sachverständigen anzuordnen (BGHZ 6, 398, 400 f, Senatsurteile vom 17. Januar 1961 - VI ZR 86/60 - VersR 1961, 415, vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 - NJW-RR 1987, 339, 340 und vom 24 Oktober 1995 - VI ZR 13/95 - VersR 1996, 211 f, siehe auch Pantle MDR 1989, 312, 315). - BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72
Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.06.1997 - XII ZR 96/95
Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen
Dieses Fragerecht der Partei besteht unabhängig von dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, bei einem erläuterungsbedürftigen schriftlichen Gutachten nach § 411 Abs. 3 ZPO das Erscheinen des Sachverständigen anzuordnen (BGHZ 6, 398, 400 f.; BGH, Urteile vom 17. Januar 1961 - VI ZR 86/60 - VersR 1961, 415; vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 - NJW-RR 1987, 339, 340 und vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 13/95 - VersR 1996, 211 f.; siehe auch Pantle MDR 1989, 312, 315).
- BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62 Auch wo die Frage eines haftungsbegründenden Verschuldens zweifelhaft ist, wird der Beginn der Verjährung doch nicht hinausgeschoben, wenn der Sachverhalt gewichtige Anhaltspunkte für ein fahrlässiges Verhalten des Verantwortlichen bietet (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1961 - VI Zit 11/61 - VersR 1961, 910 = VRS 21, 255, 256); namentlich schließen Zweifel an der Beweisbarkeit des zugrundeliegenden Sachverhalts den Beginn des Iristablaufs nicht aus (Urteil vom 17. Januar 1961 - VI SH 86/60 - VersR 1961, 415).
- BAG, 17.01.1968 - 4 AZR 111/67
Schadensabteilungen der Bezirksämter - Wiedergutmachung des Landes …
Umstände, die den Antrag des beklagten Landes als mißbräuchlich erscheinen lassen könnten, sind nicht ersichtlicho Das beklagte Land hat alsbald nach der Erstattung des schriftlichen Gutachtens mit dem Schriftsatz vom 20o März 1964 die Vorladung des Sachverständigen beantragt und hat diesen Antrag mit dem Schriftsatz von 12«, Juni 1964 und nochmals in der letzten mündlichen Verhandlung vom 10o Januar 1967 wiedcrholto Es hat schließlich in seinen Schriftsatz vom 12" Juni 1964 ausführlich dargelegt, welche Fragen es den Sachverständigen zur Aufklärung des Sachverhalts vorzulcgon gedachte" Danach erscheint es keineswegs ausgeschlossen, daß die Befragung des Sachverständigen zu anderen Feststellungen oder zu einer anderen Beurteilung geführt haben würde0 Das Landesarbeitsgoricht hat die Ablehnung des Antrags im Urteil damit begründet, das Gutachten setze sich erschöpfend mit der zu begutachtenden Materie auseinander, enthalte keine Y/idorcprüche und biete auch sonst keinen Anlaß zu Beanstandungen , Durch eine Vorwegnahme des Beweisergebnisses darf aber der Partei ihr Recht, an den Sachverständigen die ihr sachdienlich erscheinenden Fragen zu stellen, nicht genommen werden (BGH VersR 61, 415)° Dem Verlangen des beklagten Landes auf Anhörung des Sachverständigen steht auch nicht entgegen, daß, wie der Kläger in der Revisionsbeantwortung vorträgt, in einer Parallelsache eine Anhörung dos Sach verständigen stattgefunden und in einem längeren Protokoll 10 -. - BGH, 13.11.1974 - IV ZR 188/72
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Maklerlohn - Anspruch eines Maklers auf …
Allerdings sind die Parteien nach einer schriftlichen Begutachtung grundsätzlich berechtigt, dem Sachverständigen Fragen zu stellen und hierzu die Anordnung seines Erscheines vor Gericht zu beantragen (BGHZ 6, 398; BGH VersR 1961, 415). - BGH, 26.11.1973 - II ZR 94/72
Mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens - Beweislast des …
Das Recht einer Prozeßpartei zur unmittelbaren Befragung des Sachverständigen kann nicht durch eine vorweggenommene Beweiswürdigung des Gerichts ausgeschaltet werden, die hier in der Stellungnahme des Berufungsgerichts zu erblicken ist, es sei schon von der Richtigkeit der gegenteiligen Auffassung "unerschütterlich" überzeugt (BGH, Urt. v. 17.1. 61 - VI ZR 86/60, VersR 1961, 415). - BGH, 21.11.1974 - III ZR 100/72
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer auf Grund einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließen jedoch Zweifel an der Beweisbarkeit des den Anspruch begründenden Sachverhalts den Beginn der Verjährungsfrist nicht aus; dieser ist nich davon abhängig, ob der zu beginnende Prozeß mehr oder weniger risikolos erscheint (BGH LM § 852 BGB Nr. 11 und 17; BGH VersR 1961, 415).
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