Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1962 - VI ZR 122/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1962, 360
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1957 - VI ZR 29/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.01.1962 - VI ZR 122/61
Die Revision zieht die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, die mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats in Einklang steht (vgl. Urteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 - IM § 683 BGB Nr. 5; vom 11. Juli 1958 - VI ZR 140/57 - VersR 1958, 646), nicht in Zweifel. - BGH, 09.06.1959 - VI ZR 137/58
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem eine enge Kurve …
Auszug aus BGH, 30.01.1962 - VI ZR 122/61
2 StVG verkannt" Zwar kann ein Unfall auch dann als unabwendbar angesehen werden, wenn er, nachträglich objektiv betrachtet, vermeidbar war" Unabwendbarkeit im Sinne des § 7 StVG bedeutet nicht absolute Unvermeidbar keit des Unfalles" Es ist daher, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 9" Juni 1959 - VI ZR 137/58 - VRS 17, 102 ausgeführt hat, nicht nur rückschauend zu beurteilen, ob der Unfall bei anderem Verhalten des Fahrers möglicherweise vermieden worden wäre, sondern von der Sachlage vor dem Unfall aus zu fragen, ob der Kraftfahrer die äußerste, nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beobachtet hat" Mit diesen Grundsätzen stehen die Ausführungen des Berufungsgerichts in Einklang" Es hat aus der Sicht vor dem Unfall geprüft, ob ein besonders sorgfältiger und geistesgegenv/ärtiger Fahrer den Unfall hätte vermeiden können" Seine weitgehend auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung, mit der es diese Frage bejaht hat, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden" Sie entspricht auch der Vorschrift des § 12 StVO, nach der nur gefährdete Verkehrsteilnehmer zu warnen sind" Nach der rechtsirrumsfreien Auffassung des Berufungsgerichts war aber der Sohn der Beklagten, der die Fahrbahn im Laufschritt zu überqueren im Begriff war, durch den noch mindestens 30 m entfernten Lastzug nicht gefährdet" Die Gefährdung entstand gerade erst durch das von dem Führer des Klägers gegebene Warnzeichen" Ein besonders erfahrener und geistesgegenwärtiger Fahrer hätte dies, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß annimmt, in Betracht gezogen und von der Abgabe des Warnzeichens abgesehen". - BGH, 11.07.1958 - VI ZR 140/57
Auszug aus BGH, 30.01.1962 - VI ZR 122/61
Die Revision zieht die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, die mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats in Einklang steht (vgl. Urteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 - IM § 683 BGB Nr. 5; vom 11. Juli 1958 - VI ZR 140/57 - VersR 1958, 646), nicht in Zweifel.
- BGH, 15.02.1977 - VI ZR 71/76
Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers
Fehlreaktionen von Fußgängern infolge unnötiger und u.U. verwirrender Warnzeichen sind für den Kraftfahrer oft voraussehbar und begründen dann sein Verschulden an dem nachfolgenden Zusammenprall mit dem Fußgänger (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 3 StR 994/51, VRS 5, 130, 132 und vom 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59, VRS 18, 302 ; ferner Senatsurteile vom 30. Januar 1962 - VI ZR 122/61, VersR 1962, 360 und vom 10. Januar 1967 - VI ZR 85/65,- VersR 1967, 348 ).
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