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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1040
BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64 (https://dejure.org/1966,1040)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1966 - VI ZR 245/64 (https://dejure.org/1966,1040)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1966 - VI ZR 245/64 (https://dejure.org/1966,1040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussrevision - Grenzen der Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Falle der Annahme eines Verstoßes gegen die Vorfahrtsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) §§ 9, 13
    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des Wartepflichtigen

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 936
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • RG, 07.03.1919 - III 534/18

    Kosten der Anschlussrevision bei Verwerfung der Revision wegen Nichtleistung des …

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64
    Hieraus folgt, daß insoweit auch die unselbständige Anschlußrevision der Beklagten von vornherein unzulässig war (vgl. RGZ 95, 121).

    Die Kosten der gegen die Zweitklägerin gerichteten Anschlußrevision waren nach § 97 ZPO den Beklagten aufzuerlegen, weil das Rechtsmittel insoweit von vornherein unstatthaft war (RGZ 95, 121; BGHZ 4, 229 = LM § 92 ZPO Nr. 1 Anm. Ziff. 1, 2).

  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB, …

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64
    Vorher besteht ein Schuldbefreiungsanspruch der Beklagten (BGHZ 19, 158; 35, 317, 325), der nur ein Zurückbehaltungsrecht und damit nach § 274 BGB eine Verurteilung Zug um Zug begründen kann.
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64
    Die Kosten der gegen die Zweitklägerin gerichteten Anschlußrevision waren nach § 97 ZPO den Beklagten aufzuerlegen, weil das Rechtsmittel insoweit von vornherein unstatthaft war (RGZ 95, 121; BGHZ 4, 229 = LM § 92 ZPO Nr. 1 Anm. Ziff. 1, 2).
  • BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64
    Das unselbständige Anschlußrechtsmittel muß sich mit seinen Anträgen gegen den Rechtsmittelkläger wenden und ist hierauf beschränkt (Urt. des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54 - LM § 521 ZPO Nr. 4).
  • RG, 09.07.1900 - VI 157/00

    Anschließung an die Berufung.

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64
    Es kann sich nicht gegen einen aus dem Verfahren ausgeschiedenen Streitgenossen richten (RGZ 46, 415).
  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen …

    Mit dieser Erwägung läßt sich die vom Landgericht angenommene Mithaftung der Beklagten nicht rechtfertigen; denn die Verkehrsteilnehmer dürfen nicht generell darauf vertrauen, dass die 50 km/h-Grenze innerorts genau eingehalten wird; vielmehr müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung von anderen Kraftfahrern auch erhebliche Überschreitungen in Rechnung gestellt werden (vgl. BGH NJW 1984, 1962, 1963;… Jagusch/Hentschel, a. a. O., StVO § 3 Rdnr. 52 m. w. N.;… § 8 Rn. 53, 54 a), soweit diese bei sorgfältiger Beobachtung der Fahrbahn erkennbar waren; Schätzungsfehler gehen zu Lasten des Wartepflichtigen (…BGH, a. a. O.); der Wartepflichtige darf generell lediglich darauf vertrauen, dass kein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer aus einer nicht einzusehenden Position (Kuppe, stark gewölbte Brücke, Kurve) überschnell herankommen werde (BGH VersR 1966, 936; Senat, DAR 1992, 433, 434 f. = VerkMitt 1992, 100).
  • AG Brandenburg, 23.05.2011 - 34 C 124/10

    Kein Schadenersatz wegen Verletzung von Eigentumspositionen mangels schlüssiger …

    Die Beweislast für den Schadenseintritt, mithin auch den Kausalzusammenhang zwischen dem unstreitigen Stromausfall von 0, 7 Sekunden und einem beim Kläger verursachten tatsächlichen Schaden, obliegt gemäß § 823 BGB somit stets dem vermeintlich Geschädigten, hier also dem Kläger ( BGH , VersR 1974, Seite 1030 ; BGH , VersR 1982, Seite 274; BGH , VersR 1982, Seite 756; BGH , NJW 1982, Seite 2669 ; BGH , NJW 1972, Seiten 1809 f.; OLG München , VersR 1966, Seite 936 ; OLG München , VersR 1983, Seite 468 ; OLG Stuttgart , VersR 1964, Seite 78; OLG Düsseldorf , VersR 1987, Seite 568; KG Berlin , VerkMitt 1988, Seite 50 ; KG Berlin , VerkMitt 1983, Seiten 31 f., Nr. 37; OLG Köln , DAR 2001, Seite 35 , Nr.: 8; OLG Köln , VRS Band 88, Seite 184 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 165/14
    Grundsätzlich darf aber der Wartepflichtige darauf vertrauen, dass sich kein Vorfahrtberechtigter aus nicht einsehbarer Position mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit annähert (Hentschel/König/Dauer a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1966, 936 und weiteren Nachweisen).
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