Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1973 - III ZB 24/72, III ZB 2/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung einer Verhinderung einer Partei an der Einhaltung der Frist zur Begründung der Berufung durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle i.R. der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 574
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Auszug aus BGH, 26.03.1973 - III ZB 24/72
Die eidesstattliche Versicherung des Ehemannes der Klägerin macht glaubhaft, daß Rechtsanwalt G. es übernommen hatte, für eine rechtzeitige Begründung der Berufung im Interesse der Klägerin zu sorgen; er hatte den Auftrag angenommen und dessen Erfüllung zugesagt (vgl. BGHZ 47, 320). - BGH, 27.06.1956 - V ZR 216/54
Bedeutung schwerer Verfahrensverstöße
- BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld - …
Sie hat dem Betroffenen auch das Verschulden solcher Personen zugerechnet, die er nicht beauftragt und bevollmächtigt hatte, bestimmte Erklärungen abzugeben bzw einer bestimmten Behörde oder einem Gericht gegenüber aufzutreten, sondern denen insoweit lediglich Vorbereitungshandlungen oblagen (zB die Erarbeitung einer Rechtsmittelbegründung und die Beauftragung eines zugelassenen Prozeßbevollmächtigten - BGH vom 26. März 1973, VersR 1973, 574; die Anfertigung eines Rechtsmittelgutachtens - BGH vom 13. Juli 1956, VersR 1956, 578; das Stellen einer Strafanzeige, um das angestrebte Restitutionsverfahren vorzubereiten - BGH vom 6. Juni 1978, LM Nr. 11 zu § 586 ZPO). - BGH, 10.07.1984 - VI ZB 10/84
Versäumung - Rechtsmittelfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmittelkläger - Verschulden …
Können unter Umständen schon die auf einem menschlichen Versagen beruhende gesundheitliche Beeinträchtigung des Rechtsanwalts (BGH, Beschluß vom 26. März 1973 - III ZB 2 + 24/72 - VersR 1973, 574, 575) oder eine schwere seelische Belastung (BGH, Beschluß vom 5. Juni 1981 - I ZB 5/81 - VersR 1981, 839) dazu führen, das Verschulden an einer Fristversäumung zu verneinen, so steht einem schuldhaften Verhalten des Anwalts erst recht entgegen, wenn - wie hier - die fehlende Vorsorge für die Wahrung der Rechtsmittelfrist auf der besonderen psychischen Lage beruht, in der sich der Rechtsanwalt nach seinem Entschluß zur Selbsttötung befand. - BGH, 04.10.1973 - III ZB 11/73
Wiederaufnahme - Antrag auf Wiederaufnahme - Beweismittel - Zulässigkeit der …
Die hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerden der Klägerin sind durch den Beschluß des jetzt entscheidenden Senats vom 26. März 1973 - III ZB 24/72 und 2/73 -, der in Bezug genommen wird, zurückgewiesen worden mit der Begründung, die Klägerin habe nicht glaubhaft gemacht, daß der von ihr beauftragte Rechtsanwalt G. durch einen unabwendbaren Zufall gehindert gewesen sei (§§ 232, 233 ZPO), für eine rechtzeitige Begründung der Berufung bis zum 16. Oktober 1972 zu sorgen. - BGH, 20.02.1975 - III ZB 1/75
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Wiedereinsetzung in den …
Insoweit werden zum Zwecke der Sachdarstellung die Beschlüsse des Senats vom 18. Dezember 1972 - III ZB 24/72 -, vom 26. März 1973 - III ZB 24/72 und 2/73 -, vom 4. Oktober 1973 - III ZB 11/73 - und vom 24. Juni 1974 - III ZB 7/74 - in Bezug genommen.
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