Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.11.1974 - 2 U 82/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249; StVO § 9; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem wendenden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unechter Totalschaden; Anschaffung eines gleichwertigen Pkw; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Anschaffung eines gleichwertigen Pkw; Wenden nach links; Erkennen der Abbiegeabsicht; Verkehrswidrigkeit; Verschulden
Papierfundstellen
- VersR 1976, 73
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden …
Hierzu ist es im Regelfall erforderlich, dass der Wendende den Verkehr in beide Richtungen durch Umblick, nicht lediglich durch einen Blick in den Rückspiegel, überwacht (…zu den Sorgfaltsanforderungen beim Wenden: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 9 StVO Rdn. 50;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59; OLG Stuttgart VersR 1976, 73). - OLG Stuttgart, 19.06.1975 - 7 U 5/75
Ersatzfähiger Wiederbeschaffungswert; Totalschaden; Abschlag vom Neupreis; …
Noch näher an der Grenze zur Abrechnung auf Neuwagenbasis liegen die in den folgenden beiden Urteilen erörterten Fälle des sogenannten unechten Totalschadens (unzumutbare Reparatur): OLG Bamberg (Urteil - 5 U 126/71 - 21.12.1971, in NJW 1972, 828 ): Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts für einen zum Unfallzeitpunkt 1.748 km in 4 Wochen gelaufenen Pkw, und zwar ausgehend von dessen Zeitwert mit entsprechendem Zuschlag; OLG Stuttgart (Urteil - 2 U 82/74 - 8.11.1974, in VersR 1976, 73 ): Ersatz für ein 1.790 km in 4 Monaten gelaufenes Fahrzeug in Höhe des Neupreises abzüglich benutzungsbedingter Wertminderung. - OLG Nürnberg, 27.06.1972 - 7 U 200/71 Weitere Urteile aus dieser Zeit zur Frage der Abrechnung als unechter Totalschaden: OLG Bamberg (Urteil - 5 U 126/71 - 21.12.1971, in NJW 1972, 828 ): unzumutbare Reparatur und Weiterbenutzung eines in wichtigen Teilen beschädigten Pkw, der mit 1.748 km Laufleistung nicht sehr weit über der für die Neuwagenbasis-Abrechnung gängigen 1.000 km-Grenze (dazu Abschnitt A-3) lag; ähnlich OLG Stuttgart (Urteil - 2 U 82/74 - 8.11.1974, in VersR 1976, 73 ) für den Fall eines 1.790 km gelaufenen Fahrzeugs; OLG Frankfurt/M. (Urteil - 15 U 163/71 - 6.1.1972, in VersR 1973, 827), das näher auf die Zumutbarkeitsgesichtspunkte - Schäden und fortbestehende Risiken, beurteilt nach "kraftfahrtechnischer Würdigung und Bedürfnissen des Geschädigten« unter Ausklammerung von "Prestige-Gesichtspunkten« - eingeht und im Streitfall zu Lasten des Geschädigten entscheidet (2.260,- DM Reparaturkosten, 3.673 km Laufleistung, 9.326,- DM Neupreis); zur Abgrenzung vgl. auch den 18. Senat dieses Gerichts (Urteil - 18 U 197/71 - 5.6.1972, in VersR 1972, 1146): Reparaturkostenbasis bei 5.958 km Laufleistung; schließlich OLG München (Urteil - 10 U 1539/73 - 23.8.1973, in VersR 1974, 65 ): zumutbare Reparatur eines 3.184 km gelaufenen Pkw mit behebbaren Blechschäden und einem Reparaturaufwand von knapp einem Fünftel des Zeitwertes.
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Rechtsprechung
| OLG München, 25.07.1975 - 19 U 3116/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 73
- DB 1975, 1790
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 10.12.1976 - 9 S 360/76 Dieses Unterlassen stellt regelmäßig eine positive Vertragsverletzung dar (vgl. OLG München DAR 76, 132 (134) = VersR 1976, 73 (L)).
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