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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1911
BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75 (https://dejure.org/1977,1911)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1977 - IV ZR 99/75 (https://dejure.org/1977,1911)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1977 - IV ZR 99/75 (https://dejure.org/1977,1911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftpflichtversicherung eines LKWs - Einhaltung einer Höhenbegrenzung für einen Bagger - Gewährung von Versicherungsschutz - Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Versicherungsvertrag - Objektive Risikobegrenzung - Gefahrerhöhung - Verkehrssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 10a
    Gefahrerhöhung bei Gebrauch eines in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten Kfz

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.1975 - IV ZR 97/73

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Überwachung der Verkehrssicherheit des …

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Es kommt daher nicht in Betracht, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzuweichen und in diesem Fall eine objektive Risikobegrenzung anzunehmen (vgl. außer den angeführten Entscheidungen auch z.B. VersR 1970, 412; 1971, 407; 1975, 461).

    Selbst bei grob fahrlässiger Unkenntnis des VN von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wird der Versicherer nicht wegen Gefahrerhöhung nach den §§ 23, 25 VVG leistungsfrei (BGHZ 50, 385, 390; BGH VersR 1975, 461).

    Eine versicherungsrechtlich begründete Kontrollpflicht besteht jedoch, wie der Senat in VersR 1975, 461 klargestellt hat, nur ausnahmsweise.

    Auch die Eigenschaft des Klägers als Fuhrunternehmer rechtfertigt keine andere Entscheidung (vgl. das einen gewerblichen Unternehmer mit Fuhrpark betreffende Senatsurteil in VersR 1975, 461).

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Das zeigt sich, wenn der Versicherer trotz des objektiven Tatbestandes einer Gefahrerhöhung nicht leistungsfrei ist, insbesondere etwa wegen Fehlens ihrer subjektiven Voraussetzungen (vgl. BGHZ 50, 385 und 392) oder eines Verschuldens des VN (§ 25 Abs. 2 Satz 1 VVG).

    Dazu gehört grundsätzlich die vom Versicherer zu beweisende Kenntnis des VN von den gefahrändernden Umständen; deren gefahrerhöhenden Charakter braucht der VN dagegen nicht zu kennen (BGHZ 50, 385 und 392).

    Eine Gefahrerhöhung hat der Kläger durch Überschreiten der zulässigen Höhe aber auch deshalb nicht vorgenommen, weil er nicht wußte, daß der Auslegearm des Baggers mehr als 4 m hoch war, und sich dieser Kenntnis auch nicht arglistig verschloß (BGHZ 50, 385; BGH VersR 1971, 407).

    Selbst bei grob fahrlässiger Unkenntnis des VN von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wird der Versicherer nicht wegen Gefahrerhöhung nach den §§ 23, 25 VVG leistungsfrei (BGHZ 50, 385, 390; BGH VersR 1975, 461).

  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73

    Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei …

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Allerdings findet sich die Wendung, der Gebrauch eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs sei nicht oder werde nicht versichert oder sei von vornherein nicht versicherbar, in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (VersR 1966, 230; 1967, 746; 1975, 229).

    Auch in VersR 1975, 229 ging es darum, ob eine Gefahrerhöhung vorliegen kann, obwohl das Fahrzeug schon bei Abschluß des Versicherungsvertrages nicht verkehrssicher war.

    In der von der Revision angeführten Entscheidung in VersR 1975, 229 hat der Senat allerdings den Fall der Verwendung eines roten Kennzeichens durch einen Kraftfahrzeughändler im Rahmen des § 28 StVZO hiervon ausgenommen.

  • BGH, 22.01.1971 - IV ZR 121/69

    Verkehrssicherheit - Gefahrerhöhung - Grobe Fahrlässigkeit - Leichtfertigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Es kommt daher nicht in Betracht, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzuweichen und in diesem Fall eine objektive Risikobegrenzung anzunehmen (vgl. außer den angeführten Entscheidungen auch z.B. VersR 1970, 412; 1971, 407; 1975, 461).

    Eine Gefahrerhöhung hat der Kläger durch Überschreiten der zulässigen Höhe aber auch deshalb nicht vorgenommen, weil er nicht wußte, daß der Auslegearm des Baggers mehr als 4 m hoch war, und sich dieser Kenntnis auch nicht arglistig verschloß (BGHZ 50, 385; BGH VersR 1971, 407).

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Eine Gefahrerhöhung setzt objektiv einen Gefährdungsvorgang voraus, der einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft; dieser muß seiner Natur nach geeignet sein, solange zu dauern, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden und damit den Eintritt des Versicherungsfalls allgemein fördern kann (BGHZ 7, 311; std. Rechtspr.).
  • BGH, 03.03.1971 - IV ZR 134/69

    Deckungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden beim Abschleppen …

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Die nach § 10 AKB bestehende Deckungspflicht sollte aber durch § 10 a AKB nicht eingeschränkt werden, wie der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte und die Stellung der Vorschrift vor der Ausschlußbestimmung des § 11 AKB bereits früher dargelegt hat (VersR 1971, 611).
  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht …

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Das Gegenteil müßte ausdrücklich bestimmt sein (BGHZ 2, 360, 363).
  • BGH, 09.04.1969 - IV ZR 612/68

    Befreiung eines Versicherers von der Leistungspflicht bei Nichtvorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Ihre Nichteinhaltung im Einzelfall berührt aber die Wirksamkeit der Genehmigung und der Betriebserlaubnis nicht (vgl. auch das Senatsurteil in NJW 1969, 1213).
  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 639/68

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - Fahrzeugtyp - Höchstgeschwindigkeit - …

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Es kommt daher nicht in Betracht, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzuweichen und in diesem Fall eine objektive Risikobegrenzung anzunehmen (vgl. außer den angeführten Entscheidungen auch z.B. VersR 1970, 412; 1971, 407; 1975, 461).
  • BGH, 20.03.1967 - II ZR 186/64

    Gefahrerhöhung bei Gewichtsüberschreitung durch Mitnahme eines Beifahrers auf …

    Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
    Ein entsprechender Fortsetzungswille des Klägers (vgl. BGH VersR 1967, 493; 1968, 1033) ist nicht festgestellt.
  • BGH, 03.07.1968 - VI ZR 531/68

    Gefahrerhöhung durch Mitführen eines mangelhaften Reservereifens

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 144/85

    Leistungsfreiheit in der Kraftfahrtversicherung bei Verhängung eines Fahrverbots

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 19.1.1977 - IV ZR 99/75 - VersR 1977, 341), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, ist in der Kraftfahrtversicherung eine Gefahrerhöhung auch bei von vorneherein Verkehrswidrigem Zustand des versicherten Fahrzeugs darin zu sehen, daß der Versicherungsnehmer es in Benutzung nimmt, obwohl er den Mangel entweder positiv kennt oder sich der Kenntnisnahme von dem Mangel arglistig entzogen hat.
  • BGH, 18.12.1980 - IVa ZR 49/80

    Begriff des Fahrzeugs; Versicherung eines Anhängers

    Insoweit war, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (grundlegendUrteil vom 3. März 1971 IV ZR 134/69 - VersR 1971, 611, 612/613 m.w.N.; bestätigt durchUrteil vom 19. Januar 1977 - IV ZR 99/75 - VersR 1977, 341, 342) mit § 10 a AKB eine Erweiterung des nach § 10 AKB bestehenden Versicherungsschutzes bezweckt.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 357/87

    Nichtannahme der Revision

    Damit fehlt es insoweit an dem für die Gefahrerhöhung erforderlichen Dauerelement (vgl. BGH Urteil vom 19.1.1977 - IVa ZR 99/75 - VersR 1977, 341, 342).
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