Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.08.1977 - 11 U 55/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfall ; Gesichtsnarbe; Gesichtsnarbenkorrektur; Schmerzensgeld; Operation
Verfahrensgang
- LG Stuttgart - 8 O 299/76
- OLG Stuttgart, 30.08.1977 - 11 U 55/77
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1028
- VersR 1978, 188
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
Dagegen stellen auf das Vorhandensein von Sicherheitsgurten ab: OLG Köln, VersR 1977, 1133; AG Hamburg, VersR 1978, 164; AG Balingen VersR 1978, 454; ferner Cramer, StVO, 2. Aufl., § 21 a Rz. 23, 29; wohl auch Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl., Rz. 1273 b. Einige Gerichte haben demgegenüber daran festgehalten, daß der Mitverschuldenseinwand nicht erhoben werden könne (OLG Stuttgart, VersR 1978, 188 - gegen dieses Urteil wieder Knippel VersR 1978, 1028 - OLG Celle VersR 1975, 665; aus dem Schrifttum insbesondere Jagusch NJW 1976, 135, 137 und NJW 1977, 940;… ders. in Straßenverkehrsrecht 24. Aufl. § 21 a StVO Rz. 5, 5a).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.08.1977 - 1 U 55/77 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
BGB §§ 249 254 847
Schmerzensgeld für Gesichtsnarbenkorrektur
Papierfundstellen
- VersR 1978, 188
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1969 - VI ZR 49/68
Begriff des Halters eines Kfz
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.1977 - 1 U 55/77
Dieser Geldanspruch scheitert nicht daran, daß er den Geldbetrag nicht für die Operation aufwenden will (BGH VersR 69, 907).Dieser Geldanspruch scheitert nicht daran, daß er den Geldbetrag nicht für die Operation aufwenden will (BGH VersR 69, 907).
- OLG Schleswig, 27.02.2014 - 5 U 127/12
Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen
So kann ein Geschädigter, wenn er die Wahl zwischen Geldentschädigung und Naturalrestitution hat, von der Wahl der Geldentschädigung nicht wieder abrücken und ist an sie gebunden (…BGHZ 66, 239, 246, juris-Rn. 23; RG JW 1937, 1145; OLG Stuttgart VersR 1978, 188, 189).
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