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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,943
BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80 (https://dejure.org/1981,943)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1981 - VI ZR 170/80 (https://dejure.org/1981,943)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1981 - VI ZR 170/80 (https://dejure.org/1981,943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer - Urteilstenor - Haftungsbeschränkung - Schadensersatzanspruch - Sozialversicherungsträger - Nichtausspruch der Beschränkung der Haftung auf die Höchstsätze des § 12 Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Urteilstenor - Erkennbarkeit der Gründung einer Leistungspflicht ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1542; ZPO §§ 256, 511a, § 519b Abs. 1
    Beschwer durch fehlenden Ausspruch der Beschränkung der Haftung auf die Höchstsätze nach § 12 StVG; Beschwer bei fehlendem Vorbehalt bezüglich des Anspruchsübergangs auf Sozialversicherungsträger

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 447
  • MDR 1982, 221
  • VersR 1981, 1180
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80
    Danach aber darf auf die Darstellung eines Tatbestandes nicht gänzlich verzichtet werden; andernfalls verfällt das Urteil regelmäßig der Aufhebung durch das Revisionsgericht, wie der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1979 (BGHZ 73, 248 ff) unter näherer Begründung ausgeführt hat.

    § 543 Abs. 2 ZPO soll dem Revisionsgericht ermöglichen, seine Aufgabe, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, zu erfüllen (BGHZ 73, 248, 252) [BGH 30.01.1979 - VI ZR 154/78].

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80
    Es kann dahinstehen, ob eine solche Einschränkung einer Anspruchsfeststellung im Urteilstenor grundsätzlich zu erfolgen hat, wenn ein Rechtsübergang nach § 1542 RVO in der in BGHZ 48, 181, 184 ff [BGH 10.07.1967 - III ZR 78/66] näher dargelegten Weise im Raume steht, d.h. wenn die Leistungspflicht eines Trägers der Sozialversicherung nicht "völlig unwahrscheinlich, also geradezu ausgeschlossen" und "völlig unvorhersehbar" ist (…BGH a.a.O. S. 186).
  • BGH, 09.10.1961 - III ZR 118/60

    Feststellungsinteresse und Anspruchsverringerung (§ 12 StVG)

    Auszug aus BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80
    Daß dies versäumt wurde, kann aber unschädlich sein, wenn der Schaden des Verletzten offensichtlich diese Beträge nicht übersteigt (…Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. Bd. I Rdnr. 14;… Steffen, StVG § 12 Rz. 9 in Krumme StVG; vgl. auch BGHZ 36, 38, 41 [BGH 09.10.1961 - III ZR 118/60] = VersR 1961, 1115, 1116).
  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80

    Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung …

    Auszug aus BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80
    Dieses Ziel kann im Einzelfall auch dann erreichbar sein, wenn das Berufungsurteil zwar keinen gesonderten, von den Entscheidungsgründen äußerlich abgesetzten Tatbestand enthält, der Sach- und Streitstand sich aber aus den Entscheidungsgründen in für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichendem Umfang ergibt (vgl. BGH-Urteil vom 27. Mai 1981 - IV a ZR 55/80 = NJW 1981, 1848).
  • BGH, 26.06.1962 - VI ZR 179/61
    Auszug aus BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80
    Der erkennende Senat hat ferner bereits in seinemUrteil vom 26. Juni 1962 (VI ZR 179/61 = VersR 1962, 964 = VRS 23, 348) zum Ausdruck gebracht, daß sich die Haftungsbeschränkung des § 12 Abs. 1 StVG auch ohne Aufnahme in den Urteilstenor aus dem Zusammenhalt von Tenor und Entscheidungsgründen ergeben kann.
  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00

    Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers

    Denn andernfalls entbehrte der Forderungsübergang jeder Grundlage (vgl. BGHZ 133, 129, 134; 48, 181, 186; Senatsurteile vom 4. Oktober 1983 - VI ZR 194/81 - VersR 1984, 136 und vom 22. September 1981 - VI ZR 170/80 - VersR 1981, 1180, 1181).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 63/85

    Rechtsmittelbeschwer des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Ausspruch der …

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 23. Januar 1979 - VI ZR 199/77 - VersR 1979, 272, 273 und vom 22. September 1981 - VI ZR 170/80 - VersR 1981, 1180, 1181 ausdrücklich offengelassen, ob sich die Beschränkung eines Feststellungsausspruchs, der die Eintrittspflicht eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers für einen Unfallschaden zum Gegenstand hat, auf die Versicherungssumme schon aus den tatbestandlichen Feststellungen ergeben kann, die den Beklagten als Haftpflichtversicherer ausweisen.

    Im Kern liegt die hier zur Entscheidung stehende Frage ähnlich dem Fall der Haftungsbegrenzung aus § 12 Abs. 1 StVG, für den der Senat entschieden hat, daß sich die im Urteilstenor fehlende Begrenzung der Leistungspflicht auf die Höchstbeträge des Straßenverkehrsgesetzes aus dem Zusammenhalt von Tenor und Entscheidungsgründen ergeben kann (Senatsurteil vom 22. September 1981 - VI ZR 170/80 - a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 19/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgelds für ein …

    Nach Auffassung des BGH entspricht es "guter Übung", bereits im Tenor eines Feststellungsurteils auszusprechen, dass sich die Haftung des oder der Beklagten auf die Höchstbeträge des Straßenverkehrsgesetzes (§ 12 Abs. 1) beschränkt, falls nur nach dessen Vorschriften Ersatzansprüche zugesprochen werden (BGH VersR 1981, 1180).

    In der vorgenannten BGH-Entscheidung (VersR 1981, 1180) heißt es unter anderem, dass das Berufungsgericht die Abweisung des Schmerzensgeldanspruches ausdrücklich mit der Erwägung begründet habe, dass die Angemessenheit des geforderten Betrages dahinstehen könne, weil für eine Haftung wegen schuldhaften Verhaltens des Erstbeklagten kein Beweis erbracht sei.

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