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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.12.1980

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77   

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https://dejure.org/1980,1992
BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77 (https://dejure.org/1980,1992)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1980 - VI ZR 234/77 (https://dejure.org/1980,1992)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1980 - VI ZR 234/77 (https://dejure.org/1980,1992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Infolge der Geschäftsaufgabe entstandener Verdienstausfall als adäquate Folge einer Unfallverletzung - Schadenersatz bei mangelhafter Errichtung eines Gerüstes, so dass ein Zimmermeister bei Zusammenbruch des Gerüstes erwerbsunfähig wurde - Anforderung an die wesentliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 280
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1968 - VI ZR 21/67

    Rückwirkende Kraft der Genehmigung der Prozessführung - Beschränkung in der …

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77
    Das Berufungsgericht geht zunächst in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und im Schrifttum davon aus, daß ein bloßer Wechsel in der tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilung der entscheidungserheblichen Umstände, auf der eine rechtskräftige Verurteilung beruht, eine Abänderung im Wege des § 323 ZPO nicht rechtfertigt, weil in solchen Fällen sich die Verhältnisse, d.h. die festgestellten Tatsachen als die maßgeblichen Grundlagen dieser Entscheidung, nicht geändert haben (vgl. RGZ 126, 239, 241 f; 129, 316, 320; RG in JW 1930, 3315, 3316 und in HRR 1934 Nr. 1066; Senatsurteil vom 19. November 1968 - VI ZR 21/67 = VersR 1969, 236, 237; OLG München FamRZ 1979, 237;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl., § 323 Anm. II 3 a;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 38. Aufl., Anm. 2 C;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl., S. 904 Fn. 27;… Blomeyer, Zivilprozeßrecht 1963, S. 434).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. November 1968 (aaO) in Anlehnung an RGZ 126, 239, 241 zum Ausdruck gebracht und ausgesprochen, daß die maßgebenden Verhältnisse des § 323 ZPO die wirklichen Verhältnisse der Gegenwart und die voraussichtlichen der Zukunft sind.

  • RG, 21.11.1929 - VI 103/29

    1. Kann ein rechtskräftiges Urteil, durch das wegen unbestrittener …

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77
    Das Berufungsgericht geht zunächst in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und im Schrifttum davon aus, daß ein bloßer Wechsel in der tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilung der entscheidungserheblichen Umstände, auf der eine rechtskräftige Verurteilung beruht, eine Abänderung im Wege des § 323 ZPO nicht rechtfertigt, weil in solchen Fällen sich die Verhältnisse, d.h. die festgestellten Tatsachen als die maßgeblichen Grundlagen dieser Entscheidung, nicht geändert haben (vgl. RGZ 126, 239, 241 f; 129, 316, 320; RG in JW 1930, 3315, 3316 und in HRR 1934 Nr. 1066; Senatsurteil vom 19. November 1968 - VI ZR 21/67 = VersR 1969, 236, 237; OLG München FamRZ 1979, 237;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl., § 323 Anm. II 3 a;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 38. Aufl., Anm. 2 C;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl., S. 904 Fn. 27;… Blomeyer, Zivilprozeßrecht 1963, S. 434).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. November 1968 (…aaO) in Anlehnung an RGZ 126, 239, 241 zum Ausdruck gebracht und ausgesprochen, daß die maßgebenden Verhältnisse des § 323 ZPO die wirklichen Verhältnisse der Gegenwart und die voraussichtlichen der Zukunft sind.

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77
    Daß in einem zweiten Rechtsstreit hinsichtlich eines weiteren Teils des Schadens (hier: des beim Verletzten verbliebenen, nicht auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Anspruchs) später anders entschieden worden ist, ändert nichts (so auch BGH-Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 - NJW 1979, 1656, 1657.; Senatsurteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - VersR 1980, 975 und OLG München FamRZ 1979, 237 unter Hinweis auf den Beschluß des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juli 1960 - FamRZ 1960, 446, 448;… vgl. auch Weber, FamRZ 1955, 232, 233 und Nikisch, Zivilprozeßrecht 1952, S. 422).
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen …

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77
    Daß in einem zweiten Rechtsstreit hinsichtlich eines weiteren Teils des Schadens (hier: des beim Verletzten verbliebenen, nicht auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Anspruchs) später anders entschieden worden ist, ändert nichts (so auch BGH-Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 - NJW 1979, 1656, 1657.; Senatsurteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - VersR 1980, 975 und OLG München FamRZ 1979, 237 unter Hinweis auf den Beschluß des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juli 1960 - FamRZ 1960, 446, 448;… vgl. auch Weber, FamRZ 1955, 232, 233 und Nikisch, Zivilprozeßrecht 1952, S. 422).
  • RG, 02.07.1930 - IX 17/30

    Welche Bedeutung kommt den erst nach Rechtskraft des Urteils im Vorprozeß …

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77
    Das Berufungsgericht geht zunächst in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und im Schrifttum davon aus, daß ein bloßer Wechsel in der tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilung der entscheidungserheblichen Umstände, auf der eine rechtskräftige Verurteilung beruht, eine Abänderung im Wege des § 323 ZPO nicht rechtfertigt, weil in solchen Fällen sich die Verhältnisse, d.h. die festgestellten Tatsachen als die maßgeblichen Grundlagen dieser Entscheidung, nicht geändert haben (vgl. RGZ 126, 239, 241 f; 129, 316, 320; RG in JW 1930, 3315, 3316 und in HRR 1934 Nr. 1066; Senatsurteil vom 19. November 1968 - VI ZR 21/67 = VersR 1969, 236, 237; OLG München FamRZ 1979, 237;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl., § 323 Anm. II 3 a;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 38. Aufl., Anm. 2 C;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl., S. 904 Fn. 27;… Blomeyer, Zivilprozeßrecht 1963, S. 434).
  • BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 3/85

    Zahlung von Elementar -und Versorgeunterhalt - Zahlung von nachehelichen …

    Hingegen ist eine Abänderungsklage nicht zulässig bei einem bloßen Wechsel der tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilung der entscheidungserheblichen Umstände, auf der die Verurteilung beruht, weil sich in einem solchen Fall die zugrundeliegenden Verhältnisse, das heißt die festgestellten Tatsachen als maßgebliche Grundlagen der Entscheidung, nicht geändert haben (herrschende Meinung, vgl. BGH Urteil vom 9. Dezember 1980 - VI ZR 234/77 - VersR 1981, 280, 281 m.w.N.).

    Wenn daher im Fall einer Verurteilung zu künftigen Unterhaltsleistungen die dabei getroffene Prognose über die zukünftige Entwicklung der Verhältnisse auf eine unrichtige Bewertung der maßgeblichen Umstände zurückgeht, kann diesem Fehler nur - soweit prozeßrechtlich zulässig - mit einem Rechtsmittel begegnet werden (BGH Urteil vom 9. Dezember 1980 a.a.O. S. 281; Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 - FamRZ 1979, 694, 695).

  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 69/84

    Nachforderung von Einkommen- und Kirchensteuerbeträgen auf eine Schadensrente

    Es muß sich um eine Änderung der objektiven Lage und nicht nur der subjektiven Vorstellungen eines Beteiligten handeln; ein bloßer Wechsel in der Beurteilung der damals entscheidungserheblichen Umstände reicht nicht aus (BGH Urteil vom 9. Dezember 1980 - VI ZR 234/77 = VersR 1981, 280, 281 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 14/87

    Abänderung eines Prozeßvergleichs durch Urteil

    Dabei braucht bei der im vorliegenden Fall gegebenen Sachlage nicht zu der umstrittenen Frage Stellung genommen zu werden, ob eine Abänderungsklage auf Umstände gestützt werden kann, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung vom Gericht hätten vorausschauend berücksichtigt werden müssen, aber nicht berücksichtigt worden sind (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - VI ZR 234/77 - VersR 1981, 280, 281; KG FamRZ 1983, 291 mit umfassenden Nachweisen).
  • OLG München, 26.06.2009 - 10 U 3867/08

    Zulässigkeit der Abänderungsklage: Andere rechtliche Beurteilung der …

    Denn die Abänderungsklage ist unzulässig, wenn eine Klagepartei einen bloßen Wechsel der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung der entscheidungserheblichen Umstände, auf der die Verurteilung beruht, geltend macht (vgl. BGH NJW-RR 1986, 938; BGH VersR 1981, 280; BGH NJW 1979, 1656) und sich nicht auf eine nach der Verurteilung liegende neue Tatsache beruft, die zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht berücksichtigt werden konnte.
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80

    Erneute Klageerhebung nach rechtskräftiger Abweisung einer Unterhaltsklage - …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob nach dem Klagevorbringen die Voraussetzungen einer Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO erfüllt wären (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - VI ZR 234/77 = VersR 1981, 280 m.w.N.).
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   BGH, 09.12.1980 - VI ZB 6/80   

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https://dejure.org/1980,2507
BGH, 09.12.1980 - VI ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,2507)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1980 - VI ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,2507)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1980 - VI ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,2507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Antragsfrist - Zurechnung der Kenntnis eines Anwaltes bei Mandatsniederlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 234
    Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 280
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZB 197/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist - …

    Da sich eine Partei auch den Kenntnisstand ihres Verkehrsanwalts gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1980 - VI ZB 6/80 - VersR 1981, 280 und vom 16. Juni 1982 - IVa ZB 2/82 - NJW 1982, 2447), begann die Frist an diesem Tage unabhängig vom Zugang des Telefax bei den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu laufen und endete gemäß §§ 222 ZPO, 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 6. Juli 1994 (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 18. Mai 1988 - IVb ZB 40/88 - FamRZ 1988, 1257, 1258).
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