Rechtsprechung
| BGH, 08.06.1979 - I ZR 154/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Transport von Brauereianlagen nach Nigeria - Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) - Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Seetransportvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 526
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 154/77
Das Revisiongericht ist befugt, diese Auslegung vorzunehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]. - BGH, 31.05.1961 - VIII ZR 28/60
Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 154/77
Deshalb ist Jede der beiden Erklärungen gem. § 133 BGB danach auszulegen, wie sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu verstehen ist (BGH NJW 1961, 1668 f).
- OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 9 U 26/15
Brandschutzschotten nicht fristgerecht eingebaut: Pächter kann kündigen!
Maßgebend ist nicht der innere, sondern der durch Auslegung zu ermittelnde erklärte Wille nach dem Empfängerhorizont (BGH, Urteil vom 08.06.1979 - I ZR 154/77 -, Rn. 31; BGH, Urteil vom 09. Juli 1973 - II ZR 45/72 - BGH, Urteil vom 31.05.1961 - VIII ZR 28/60 -). - BGH, 14.06.1982 - II ZR 231/81
Spediteur als Verfrachter
Daß in diesem Punkte, wie die Revision meint, der I. Zivilsenat des BGH anderer Meinung sei, ist dem Urteil vom 8.6.1979 - I ZR 154/77 nicht zu entnehmen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.10.1980 - 18 U 103/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auftraggeber; Fehlerhaftigkeit; Beweislast; Kühltransport; Unternehmer; Frachtbrief; Speiseeis; Beweismittel
Papierfundstellen
- VersR 1981, 526
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 225/96
Beweiskraft der Übernahmebetätigung eines Frachtführers
Bescheinigt der Unternehmer im Frachtbrief die Richtigkeit der Angaben und die Übernahme der dort aufgeführten Waren, handelt es sich um eine einer Quittung im Sinne von § 368 BGB vergleichbare Privaturkunde, die inhaltlich für die Richtigkeit der Angaben des Absenders spricht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 361; Transportrecht 1984, 106, 107; VersR 1981, 526 m.w.N.; Koller, Transportrecht, 3. Auf., § 16 KVO Rd. Nr. 5).
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