Rechtsprechung
| LG Hannover, 26.11.1980 - 11 S 252/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 583
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach …
Demgegenüber vertritt das OLG Celle den Standpunkt, dass "grundsätzlich" der Haftungsanteil des Auffahrenden auch dann überwiegen müsse, wenn der Vordermann grundlos stark gebremst habe (Urteil vom 27.06.2002, 14 U 248/01, n.v. - 60 : 40 zu Lasten des Auffahrenden; sogar für 100 : O LG Hannover (11. ZK) DAR 1981, 95). - KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02
Verkehrsunfallhaftung: Auffahrunfall an einer Grünlicht zeigenden Ampel nach …
Hält ein Kraftfahrer trotz für ihn grünen Ampellichts ohne zwingenden Grund an oder bremst er, nachdem er an der Ampel nach Umschalten auf grün angefahren war, sogleich ohne zwingenden Grund abrupt wieder ab, so trifft ihn ein Verschulden an einem dadurch verursachten Auffahrunfall, welches im Einzelfall bis zur vollen Haftung führen kann (OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; LG Darmstadt, NZV 1999, 385; LG Hannover, DAR 1981, 95 sowie die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rdnr. 129). - LG Hannover, 09.07.1981 - 16 S 71/81 Die unter Hinweis auf das Urteil der 11. Zivilkammer dieses LG vom 26.11.1980 (11 S 252/80 - DAR 81, 95 = VersR 1981, 583 (L)) vertretene Ansicht der Beklagte, bei einem Auffahrunfall habe der Auffahrende in der Regel immer zu hundert Prozent schuld, ist nicht richtig.
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Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 14.08.1980 - 7 O 151/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 583
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.1961 - VI ZR 92/61
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.08.1980 - 7 O 151/80
Allgemein anerkannt ist, daß der Inhaber eines Warenhauses dem Kunden, der zu Kaufzwecken das Warenhaus betritt, aus einer vorvertraglichen Fürsorgepflicht - culpa in contrahendo - quasi vertraglich für den verkehrssicheren Zustand der Verkehrsräume haftet (s. BGH VersR 61, 1078f. = NJW 62, 31 f.).
- OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99
Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers für Präsentationspodest
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (VersR 81, 583) hat der Betreiber eines Kaufhauses ein in unmittelbarer Nähe einer Rolltreppe befindliches Ausstellungspodest, das sich wegen seiner geringen Höhe und wegen seines dem Fußbodenbelag ähnlichen Anstrichs nur wenig von seiner Umgebung abhebt, zum Schutz der Kunden durch besondere Sicherungsmaßnahmen kenntlich zu machen; der Geschäftsinhaber müsse in Rechnung stellen, dass die Kunden eilig und von der ausgestellten Ware abgelenkt seien und ihr Augenmerk nicht immer im erforderlichen Maß dem Fußboden zuwenden könnten.
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