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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1983 - I ZB 6/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5837
BGH, 09.06.1983 - I ZB 6/82 (https://dejure.org/1983,5837)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1983 - I ZB 6/82 (https://dejure.org/1983,5837)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1983 - I ZB 6/82 (https://dejure.org/1983,5837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach einer Fristversäumung - Voraussetzungen der Nichtzurechnung einer Fristversäumung zu einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 757
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - I ZB 6/82
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß der Rechtsanwalt die Berechnung der einfachen und in seinem Büro geläufigen Fristen einer geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen darf, daß er aber auch sicherstellen muß, daß ihm die Feststellung von Beginn und Ende der Fristen vorbehalten bleibt, die in seiner Praxis ungewöhnlich sind oder bei deren Berechnung Schwierigkeiten auftreten können (BGHZ 43, 148).
  • BGH, 21.10.1983 - I ZB 8/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Diesen Beschluß hat der Senat mit Beschluß vom 9. Juni 1983 (I ZB 6/82) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1983 - I ZB 4/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2997
BGH, 09.06.1983 - I ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,2997)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1983 - I ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,2997)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1983 - I ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,2997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Hemmung des Laufs der richterlichen Frist durch die Gerichtsferien bei einer Feriensache

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 757
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 200/72

    Fristenwesen - Fristberechnung - Berufungsbegründungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - I ZB 4/83
    Dagegen wird für den Fall, daß der Endzeitpunkt der richterlichen Fristverlängerung nach den Gerichtsferien liegt, allgemein die Ansicht vertreten, daß der angegebene Zeitpunkt auch das Fristende bezeichnet (vgl. RG JW 1926, 1575; BGH NJW 1973, 2110; s. auch Baumbach-Lauterbach ZPO § 223 Anm. 2;… Zöller, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 223 ZPO Anm. 3 e).

    Die Vertreterin der Klägerin hat zwar, wie sie vorgetragen hat, die Rechtslage bei Eingang der Verlängerungsverfügung anhand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.9.1973 (NJW 1973, 2110) überprüft.

  • BGH, 22.04.1958 - VIII ZB 2/58

    Fristverlängerung. Gerichtsferien

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - I ZB 4/83
    Die Rechtsprechung, auf die sich die Klägerin beruft, betraf Fälle, in denen der letzte Tag der verlängerten Frist in die Gerichtsferien fiel (vgl. BGH LM § 133 (A) BGB, LM § 519 Nr. 7, BGHZ 27, 143).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 168/85

    Eigentumsverhältnisse an einem Anbau an einen Scheinbestandteil eines Grundstücks

    Die Revision bezweifelt die Zulässigkeit der Berufung und bittet um Überprüfung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der auch dann, wenn die Berufungsbegründungsfrist nicht um einen Zeitpunkt, sondern bis zu einem Endtag verlängert wird, der in die Gerichtsferien entfallende Teil der Frist bei Nichtferiensachen nach dem Ende der Ferien weiterläuft (BGH Urt. v. 18. September 1973, VI ZR 200/72, NJW 1973, 2110 und BGH Beschl. v. 9. Juni 1983, I ZB 4/83, VersR 1983, 757).
  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 185/91

    Amtshaftung bei Schadensverursachung durch Abbruch einer Brandruine

    Durch die Gerichtsferien wird nach § 223 ZPO in einer Nichtferiensache wie hier auch der Lauf einer richterlichen Frist gehemmt, so daß der in die Gerichtsferien fallende Teil der verlängerten Berufungsbegründungsfrist (60 Tage; § 199 GVG) unbeschadet des vorher liegenden Enddatums erst mit dem Ende der Gerichtsferien zu laufen begann (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51 = LM ZPO § 519 Nr. 7 und vom 22. Dezember 1953 - V ZR 78/52 = LM BGB § 133 A Nr. 4; BGHZ 27, 143, 145; BGH, Urteil vom 18. September 1973 - VI ZR 200/72 = BGHWarn 1973 Nr. 198 = NJW 1973, 2110 sowie Beschlüsse vom 1. März 1982 - VIII ZB 65/81 = VersR 1982, 546 und vom 9. Juni 1983 - I ZB 4/83 = VersR 1983, 757 f.) und am 14. November 1989 endete.
  • BGH, 21.09.1989 - IX ZB 74/89

    Wirkung der Fristverlängerung vor den Gerichtsferien bei einem in die …

    Verlängert der Vorsitzende des Berufungsgerichts vor den Gerichtsferien die Frist unter Bestimmung eines in die Gerichtsferien fallenden Endzeitpunkts, so bewirkt in Nichtferiensachen der Beginn der Gerichtsferien, daß der in sie fallende Teil der Frist nach ihrem Ende zu laufen beginnt (…BGH, Urt. v. 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51, LM ZPO § 519 Nr. 7;… Urt. v. 22. Dezember 1953 - V ZR 78/52, LM BGB § 133 (A) Nr. 4; BGHZ 27, 143, 145;… BGH, Urt. v. 18. September 1973 - VI ZR 200/72, NJW 1973, 2110 f; Beschl. v. 1. März 1982 - VIII ZB 65/81, VersR 1982, 546; Beschl. v. 9. Juni 1983 - I ZB 4/83, VersR 1983, 757 f; Beschl. v. 10. Dezember 1987 - IX ZB 94/87, NJW 1988, 1095).
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